Sicherheitsdienst in Unterkünften für Flüchtlinge ab 2021 RV Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5625 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst in Unterkünften für Flüchtlinge ab 2021 RV
Inhalt dieser Ausschreibung ist der Sicherheitsdienst in Gemeinschaftsunterkünften und wohnungsähnlichen Unterkünften für Flüchtlinge der Stadt Bielefeld.
Es handelt sich hierbei um die erneute Ausschreibung der Leistung nach Rückversetzung des Vergabeverfahrens 100.31-5013 in den Stand vor Veröffentlichung und Änderung der Leistungsbeschreibung.
Stadt Bielefeld
Inhalt dieser Ausschreibung ist der Sicherheitsdienst in Gemeinschaftsunterkünften und wohnungsähnlichen Unterkünften für Flüchtlinge der Stadt Bielefeld.
1.
Am Standort der ehemaligen Pestalozzischule, Otto-Brenner-Str. 45, sind zurzeit aufgrund der Corona-Pandemie Personen zusätzlich in Systembauten untergebracht. Die dort untergebrachten Personen befinden sich z. B. in Quarantäne, gehören zu besonderen Risikogruppen oder können aus anderen Gründen vorübergehend nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.
Es ist für den AG nicht absehbar, ob zu Auftragsbeginn und ggf. wie lange die Systembauten an diesem Standort noch für die Unterbringung von Personen, insbesondere von Geflüchteten genutzt werden.
Am Standort der ehemaligen Pestalozzischule ist im Fall der weiteren Nutzung der Systembauten zusätzlich zu folgenden Zeiten ein weiterer Mitarbeiter einzusetzen (Aufstockung auf 2 Mitarbeiter):
Einsatzzeiten:
Montag bis Freitag von 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages
(Präsenzzeit)
Samstag von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages (Präsenzzeit)
Sonntag/Feiertag von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages (Präsenzzeit)
Der AG behält sich - bei gezogener Option zu Auftragsbeginn - vor, die Bewachung an diesem Standort jederzeit zu beenden oder zu verringern.
2.
Im Vertragszeitraum besteht die Möglichkeit, dass aufgrund besonderer Vorkommnisse an von Flüchtlingen bewohnten Objekten Patrouillenfahrten durch den Sicherheitsdienst notwendig werden. Die Patrouillen sind in folgenden Fällen durchzuführen:
- Auftreten von Farbschmierereien/Graffiti/gegen Flüchtlinge gerichtete Texte an den Objekten oder in unmittelbarer Umgebung der Objekte (Umkreis von 100 m)
=> Patrouillen für 14 Tage zu unregelmäßigen Zeiten, mindestens drei Mal pro 24 Stunden
- Beschädigungen der Objekte durch Fremdeinwirkung von außen, z. B. eingeworfene Fenster, Versuch unbefugten Zutritts mit Beschädigung der Eingangstür o. ä.
=> Patrouillen für 1 Monat zu unregelmäßigen Zeiten, mindestens fünf Mal bis zu acht Mal pro 24 Stunden
- Erscheinen von unbefugten Personen auf dem Grundstück oder im Gebäude mit gegen Fremde gerichteten Äußerungen oder Störung der Bewohner/innen des Gebäudes
=> Patrouillen für 1 Monat zu unregelmäßigen Zeiten, mindestens fünf Mal bis zu acht Mal pro 24 Stunden
In hier nicht aufgeführten, jedoch ähnlich gelagerten Einzelfällen entscheidet der Auftraggeber über die Notwendigkeit von Patrouillen und deren Häufigkeit und Dauer.
Der Beginn und das Ende der Patrouillen-Einsätze hat spätestens innerhalb von 1 Arbeitstag ab Information des Auftragsnehmers (AN) über die Notwendigkeit der Patrouille zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren mit einer verkürzten Angebotsfrist gem. § 15 Abs. 3 VgV nach Rückversetzung des Verfahrens 100.31-5013 in den Stand vor Veröffentlichung des Vergabeverfahrens und Änderung der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst in Unterkünften für Flüchtlinge ab 2021 RV
Ort: Hövelhof
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ92TU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]