Erneuerung Output Infrastruktur
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Output Infrastruktur
Gegenstand ist die Erneuerung der Output Infrastruktur am Klinikum Esslingen.
Als Beschaffungsmethode wurde Leasing/Miete mit Volumenabrechnung per Klickmodell definiert.
Beschaffung und Lieferung der neuen Output Infrastruktur Hardware / Software
Erstellung Realisierungskonzept mit einer detaillierten Rolloutplanung. Das Konzept dient als Grundlage für den Rollout der Output Komponenten.
Demontage der vorhandenen Output Infrastruktur Komponenten
Rollout mit Aufbau, Inbetriebnahme Konfiguration / Customizing der vorbereiteten Output Komponenten (Hardware / Software) in die IT-Infrastruktur des Auftraggebers entsprechend der Rolloutplanung.
Beschaffung, Lieferung und Installation / Konfiguration einer Verwaltungs- / Administrationssoftware (Managementsoftware Lösung) für die gelieferten Output Komponenten.
Durchführung von Funktions- und Leistungsfeststellungstests (Abnahmetests) zum Nachweis der Funktionalität der Output Infrastruktur
Service- und Supportleistung
Esslingen
Vgl. oben Abschnitt II.1.4
Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für weitere 12 Monate.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) des Teilnahmeformulars erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
2. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Druckmanagementaufträge u.a. im Klinikbereich, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 1.8.2017 bis 1.8.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung und f) Anzahl der installierten Systeme. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des Klinikums, der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 1.8.2017 bis 1.8.2022, mindestens zwei Leistungen, der Leistungserbringer, Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung und die Anzahl der installierten Systeme nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Es muss sich dabei um eine Klinikreferenz handeln. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.
1. Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
2. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Druckmanagementaufträge u.a. im Klinikbereich, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 1.8.2017 bis 1.8.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung und f) Anzahl der installierten Systeme. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des Klinikums, der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 1.8.2017 bis 1.8.2022, mindestens zwei Leistungen, der Leistungserbringer, Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung und die Anzahl der installierten Systeme nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Es muss sich dabei um eine Klinikreferenz handeln. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.
Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens
diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 dieses Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/