Beschaffung einer Fuhrparkmanagementsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; Fuhrparkmanagementsoftware
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Fuhrparkmanagementsoftware
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Lieferung einer Fuhrparkmanagementsoftware, nebst Pflege dieser Software.
Duisburg
Das Zentrale Fuhrparkmanagement der Polizei NRW umfasst einen Fahrzeugbestand von mehr als 10.000 Fahrzeugen. Die vorliegend zu beschaffende Software soll die Geschäftsprozesse im zentralen und dezentralen Fuhrparkmanagement der Polizei umfassend unterstützen und sie effizienter und nachhaltiger gestalten. Vorgesehen ist der Erwerb einer markterprobten Software, welche in einer bestehenden Umgebung installiert werden kann und möglichst nur wenigen Anpassungen zur Erreichung der Betriebsbereitschaft gemäß Leistungsverzeichnis benötigt. Es gelten besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit, den Datenschutz und die IT-Sicherheit.
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Die Nutzungsdauer der Lizenzen soll unbegrenzt sein (Kauf). Es soll ein EVB IT-Systemliefervertrag nebst Service für einen zunächst definierten Zeitraum von 60 Monaten zum Abschluss gebracht werden. Vorgesehen sind 250 Concurrend User.
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Achtung: Der vorgegebene Vertrag ist nicht verhandelbar! Die Bieter müssen diesen anerkennen, ansonsten erfolgt zwingend ein Ausschluss.
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Achtung: Die Software muss innerhalb weniger Monate geliefert und in die bestehende IT-Architektur der Polizei NRW implementiert werden. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Mitte April 2022 zu rechnen. Die Software muss im 4. Quartal 2022 in den Wirkbetrieb gehen. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme soll der Service durch den Auftragnehmer erbracht werden.
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Achtung: In technischer Hinsicht gilt das nachfolgende:
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- Anwendung muss im CN-Pol lauffähig und implementiert werden können.
- Anwendung muss in dem stark virtualisiertem Rechenzentrum der Polizei NRW integriert werden können. Zusätzliche Kosten für die Virtualisierung sind nicht zulässig.
- Anwendung sollte im Browser lauffähig sein.
Weitere Installationen von Zusatzprodukten für die Anwendung auf dem FAT sind nicht zulässig (z.B. Visual Studio, Java, IIS, Oracle, etc.).
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Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
Der Auftrag umfasst optional den Abruf von bis zu 20 Personentagen für ggf. zusätzlich notwendige Arbeiten bei der Implementierung, die abgerufen werden, wenn dies aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Ein Anspruch auf Erbringung des Personenkontingents besteht nicht.
Die Beschaffung bezieht sich zunächst auf die Kernmodule Stammdatenverwaltung, Schadensprüfung und Vertragsangaben. Ggf. sollen während der Vertragslaufzeit auch weitere Module, wie z.B. "Fahrtenbuch" oder andere (abhängig von Verfügbarkeit beim späteren Auftragnehmer) erworben werden. Diese weiteren Module sollen bereits mit dem Angebot bepreist werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Ort: Antwerpen
NUTS-Code: BE211 Arr. Antwerpen
Postleitzahl: 2600
Land: Belgien
Ort: Arnhem
NUTS-Code: NL226 Arnhem / Nijmegen
Postleitzahl: 6825 MH
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Achtung: Das Offene Verfahren lässt keine Verhandlungen zu. Der Auftraggeber wird daher weder über den Vertrag noch das Preisangebot des Bieters verhandeln. Die Bieter sind daher dazu aufgerufen, den Vertrag mit ihrem Angebot ohne Änderungen anzuerkennen und sogleich das bestmögliche Angebot (preislich und qualitativ) zu legen.
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3. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DF9F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach
Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html