Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/04/003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten in fünf Reviergruppen des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland.
Forstliche Nebenarbeiten in der Reviergruppe Kottenforst - Tomberg
53343 Wachtberg - Villiprott Zu Reviergruppe Kottenforst - Tomberg gehören die Forstbetriebsbezirke: Tomberg, Kottenforst und Buschhoven, 53359 Rheinbach, 53913 Swisttal - Buschhoven
Zu Los 1 (Reviergruppe Kottenforst - Tomberg) können diverse, verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen forstlicher Nebentätigkeiten anfallen. Diese Einzelmaßnahmen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben zu Los 1 aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Jede Einzelmaßnahme dieses Loses wird eigenständig betrachtet und unabhängig von den anderen Einzelmaßnahmen des gleichen Loses bewertet und vergeben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.09.2022 bis zum 31.08.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 1 (Reviergruppe Kottenforst - Tomberg). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen
Forstliche Nebenarbeiten in der Reviergruppe Ville - Knechtsteden
50321 Brühl - Pingsdorf Zu Reviergruppe Ville - Knechtsteden gehören die Forstbetriebsbezirke: Schnorrenberg, Ville-Seen, Kerpen und Knechtsteden-Königsdorf, 50374 Erftstadt-Köttingen, 50171 Kerpen, 41540 Dormagen - Delhoven
Zu Los 2 (Reviergruppe Ville - Knechtsteden) können diverse, verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen forstlicher Nebentätigkeiten anfallen. Diese Einzelmaßnahmen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben zu Los 2 aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Jede Einzelmaßnahme dieses Loses wird eigenständig betrachtet und unabhängig von den anderen Einzelmaßnahmen des gleichen Loses bewertet und vergeben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.09.2022 bis zum 31.08.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 2 (Reviergruppe Ville - Knechtsteden). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Forstliche Nebenarbeiten in der Reviergruppe Königsforst - Großgrimberg
51519 Odenthal Zu Reviergruppe Königsforst - Großgrimberg gehören die Forstbetriebsbezirke: Großgrimberg, Broichen-Steinhaus und Königsforst, 51503 Rösrath, 51107 Köln
Zu Los 3 (Reviergruppe Königsforst - Großgrimberg) können diverse, verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen forstlicher Nebentätigkeiten anfallen. Diese Einzelmaßnahmen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben zu Los 3 aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Jede Einzelmaßnahme dieses Loses wird eigenständig betrachtet und unabhängig von den anderen Einzelmaßnahmen des gleichen Loses bewertet und vergeben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.09.2022 bis zum 31.08.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 3 (Reviergruppe Königsforst - Großgrimberg). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Forstliche Nebenarbeiten in der Reviergruppe Eitorf - Eckenhagen
51570 Windeck-Wilberhofen Zu Reviergruppe Eitorf - Eckenhagen gehören die Forstbetriebsbezirke: Dattenfeld, Rodder und Eckenhagen, 53783 Eitorf-Mühleip, 51580 Reichshof-Windfus
Zu Los 4 (Reviergruppe Eitorf - Eckenhagen) können diverse, verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen forstlicher Nebentätigkeiten anfallen. Diese Einzelmaßnahmen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben zu Los 4 aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Jede Einzelmaßnahme dieses Loses wird eigenständig betrachtet und unabhängig von den anderen Einzelmaßnahmen des gleichen Loses bewertet und vergeben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.09.2022 bis zum 31.08.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 4 (Reviergruppe Eitorf - Eckenhagen). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Forstliche Nebenarbeiten in der Reviergruppe Siebengebirge - Aulgasse
53721 Siegburg Zu Reviergruppe Siebengebirge - Aulgasse gehören die Forstbetriebsbezirke: Aulgasse, Hardt, Siebengebirge und Ittenbach, 53229 Bonn-Niederholtorf, 53639 Königswinter
Zu Los 5 (Reviergruppe Siebengebirge - Aulgasse) können diverse, verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen forstlicher Nebentätigkeiten anfallen. Diese Einzelmaßnahmen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben zu Los 5 aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Jede Einzelmaßnahme dieses Loses wird eigenständig betrachtet und unabhängig von den anderen Einzelmaßnahmen des gleichen Loses bewertet und vergeben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.09.2022 bis zum 31.08.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 5 (Reviergruppe Siebengebirge - Aulgasse). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
- Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung
- Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen.
Mit Angebotsabgabe haben die Bieter Ihrem Angebot eine Eigenerklärung, nach dem Muster im Anhang (Anlage 3 Bewerbererklärung) beizufügen, in der sie ihre Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklären.
Einzureichende Unterlagen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 521_EU_Eigenerklaerung_Auschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- Eigenerklärung-VO-2022-833 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck
- Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Excel-Vordruck (zugleich Leistungsverzeichnis)
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.09.2022 bis zum 31.08.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren. Eine Laufzeit von vier Jahren wird daher nicht überschritten.
elektronisch
Mitarbeitende der Zentralen Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.09.2022 bis zum 31.08.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Laufzeit von 4 Jahren. Der voraussichtliche Zeitpunkt einer weiteren Bekanntmachung wird dann ggf. Mitte des Jahres 2023, 2024, 2025 oder 2026 (je nach Nutzung der Verlängerungsoption) sein.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per Email sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per Email und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Bitte beachten Sie weiter, dass die Kommunikation im laufenden Vergabeverfahren nur mit der Vergabestelle, nur schriftlich und auch nur über den Bereich "Kommunikation" im VMP NRW erfolgen darf. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potenziellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YYPM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland