Planung: Abbruch / Baufeldfreimachung, Alleestraße Bochum Referenznummer der Bekanntmachung: 17965a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung: Abbruch / Baufeldfreimachung, Alleestraße Bochum
Die Stadt Bochum plant, die Lager- und Produktionshallen sowie Ruinen auf dem Werksgelände des Bochumer Verein Verkehrstechnik GmbH (BVV), Gußstahlstr. 44a, 44793 Bochum, teilweise abzubrechen. Der Abbruchbereich ist in der Aufgabenbeschreibung (Anlage F) detailliert dargestellt.
Die Bestandshallen, die teilweise erhalten bleiben und durch den BVV weiter genutzt werden, sind bis zur Schnittstelle abzubrechen. Die dann notwendige Ertüchtigung wird durch den Planer "Teilung Bestandshallen" geplant.
Hierfür werden die Planungsleistungen gem. AHO Schriftenreihe Nr. 18 zzgl. besonderer Leistungen ausgeschrieben. Gegenstand des zu vergebenden Planungsauftrags sind die unter Ziff. II.2.4 aufgeführten Planungsleistungen zur Umsetzung der vorbeschriebenen Bauvorhaben.
Stadt Bochum Willy-Brandt-Platz 1-3 44777 Bochum
Es ist geplant, die nachfolgend bezeichneten Planungsleistungen an einen Planer zu vergeben. Die Bauausführung wird in Einzelgewerken realisiert.
Bei den im Planungsumfang enthaltenen abzubrechenden Gebäuden handelt es sich um diverse Hallen und Ruinen. Die sich in Nutzung befindenden Hallen bleiben teilweise gem. Aufgabenbeschreibung (Anlage F) erhalten. Die Abbruchkosten wurden von den Zentralen Diensten der Stadt Bochum am 29.09.20 auf 1,3 Mio. EUR netto für den Totalabbruch der freistehenden Gebäude und Ruinen zzgl. 1,2 Mio. EUR netto für den Teilabbruch der Hallen S, Lager 57, R1, R2, R3 u. alle angrenzenden Hallen geschätzt.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen (inkl. einzelner besonderer Leistungen):
Planung Baufeldfreimachung inkl. Abbruch der Ruinen und Teilabbruch der Bestandshallen gem. AHO Heft Nr. 18, Leistungsstufe 1-4 zzgl. besondere Leistungen gem. Aufgabenbeschreibung (Anlage F)
Die Beauftragung der oben beschriebenen Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe: Leistungsstufe 1 - 2 gem. AHO Heft Nr. 18
2. Stufe (optional): Leistungsstufe 3 - 4 gem. AHO Heft Nr. 18
Ergänzende Angaben zur Planungsaufgabe sind den über den elektronischen Projektraum bereitgestellten Projektunterlagen zu entnehmen.
Die oben genannte Laufzeit bezieht sich auf die Leistungsstufen 1-4. Die Leistungserbringung erfolgt bis zur Fertigstellung und Mängelbeseitigung.
2. Stufe (optional): Leistungsstufe 3 - 4 gem. AHO Heft Nr. 18
Auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht mit Auftragserteilung der Stufe 1 kein Anspruch. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen.
Siehe Ziff. VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter/ jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft anhand vorgegebener Vordrucke vorzulegen:
1. Unternehmensdarstellung / Firmenprofil;
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1-5 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie Eigenerklärung gem. §19 Abs. 3 MiLoG;
3. Nachweis der beruflichen Qualifikation als Ingenieur/Architekt gem. § 44 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 1 od. 2 VgV.
4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft anhand vorgegebener Vordrucke vorzulegen:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mind. 5.000.000,00 Euro für Personenschäden oder Bestätigung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bietergemeinschaften ist die Deckungszusage bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds ausreichend (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV);
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mind. 5.000.000,00 Euro für sonstige Schäden oder Bestätigung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bietergemeinschaften ist die Deckungszusage bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds ausreichend (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV);
3. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018 (falls 2021 noch nicht vorliegt), 2019, 2020, 2021)
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft anhand vorgegebener Vordrucke vorzulegen:
1. Erklärung über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten (2019, 2020, 2021), gegliedert nach Führungskräften/ Büroinhaber, Architekten/Ingenieure, Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben sowie sonstige Mitarbeiter
2. Angaben zu in den letzten 5 Jahren (seit 01/2017) erbrachten Leistungen möglichst vergleichbarer Art und möglichst vergleichbaren Leistungsumfangs. Die Darstellung der Referenzen soll möglichst folgende konkrete Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung;
- Projektbeschreibung;
- Art der Leistungserbringung (in Eigenleistung, als ARGE, durch NU, etc.);
- Zeitraum der Leistungserbringung (hier: Planungsleistung);
- Benennung der Fertigstellung der Baumaßnahme;
- Benennung der Abbruchkosten in Euro netto;
- Benennung der Mengenangaben (BRI der abgebrochenen Gebäude);
- Benennung des Honorarvolumens;
- Benennung der erbrachten Leistungsbilder und Leistungsphasen bzw. Leistungsstufen;
- Benennung des Auftraggebers, möglichst mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
- Benennung des/r zuständigen Projektleiters/in
Zu 2.: Bieter/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft gemeinsam müssen für den Zeitraum der letzten 5 Jahre (seit 01/2017) zwingend folgende Referenzanforderungen entweder selbst erfüllen oder entsprechende Erfahrung von Unternehmen nachweisen können, die im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen als Nachunternehmer erbringen würden:
Mindestens 2 Referenzen über Planungsleistungen für Abbruch bzw. Baufeldfreimachung
- einer Industriehalle oder vergleichbar;
- über erbrachte Leistungen während der Planungs-, Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Ausführungsphase, wobei die Leistungen vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 01/2017) erbracht wurden;
- mindestens Abbruchkosten von 1,2 Mio. Euro netto.
Natürliche Personen, die gemäß Rechts- und Verwaltungsvorschrift ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind (Richtlinie 85/384/EWG) oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Gemäß § 75 (3) VgV 2016 sind auch juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 (1) od. (2) VgV 2016 benennen (Name und berufliche Qualifikation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen zum Verfahren sind über das elektronische Vergabeportal bis zum 01.08.2022 einzureichen. Die Antworten auf die Fragen werden allen Bietern über den elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Holschuld liegt bei dem Bewerber. Zur Unterrichtung über ergänzende Auskünfte der Vergabestelle wird eine Registrierung empfohlen.
2. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss zum Nachweis des Vorliegens eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich in der zuvor beschriebenen Bieterbewerbergemeinschaftserklärung namentlich erklären. Eine Bietergemeinschaft hat außerdem ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDBB1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.