Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung sowie Bushaltestellen in 12 Losen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung sowie Bushaltestellen in 12 Losen
Während der jährlichen Winterdienstsaison werden im Rahmen der Wahrnehmung der städtischen Anliegerverpflichtung an Straßenübergängen, Gehwegen und an Brücken sowie an Bushaltestellen Winterdienstleistungen durch die Stadt Karlsruhe an Dritte in Auftrag gegeben.
Diese Arbeiten dienen der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht in den Wintermonaten. Sind Streuleistungen zu erbringen, müssen die vereisten Flächen sparsam mit dem zur Verfügung gestellten Streumaterial behandelt werden. Gefrorener Niederschlag ist mit entsprechenden Geräten abzustreuen.
Bei Schneeräumung sind die Flächen vom Schnee soweit möglich zu entfernen. Danach müssen die geräumten Flächen mit dem zur Verfügung gestellten Streumaterial abgestreut werden.
Nach Erbringung der Streu- und Räumleistungen müssen die Flächen verkehrssicher benutzt werden können.
Südoststadt
Stadtgebiet Karlsruhe
Pos. 1.1,
Bezirk 1 Südoststadt,
Länge: ca. 2.148 laufende Meter, Fläche: ca. 3.222 m².
Pos. 1.2,
Bezirk 1 Südoststadt,
Länge: ca. 788 laufende Meter, Fläche: ca. 1.182 m².
Pos 1.3,
Bezirk 1 Südoststadt – Zugänge Bauwerk Esplanade mit 3 Rampen und 9 Treppen,
Länge: ca. 413 laufende Meter, Fläche: ca. 813 m².
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Gesamtes Stadtgebiet
Stadtgebiet Karlsruhe
Bezirk 5 gesamtes Stadtgebiet,
Länge: ca. 8.352 laufende Meter, Fläche: ca. 12.528 m².
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Ortsverwaltung Wettersbach
Stadtgebiet Karlsruhe
Ortsverwaltung Wettersbach,
Länge: ca. 5.100 laufende Meter, Fläche: ca. 6.465 m².
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Bezirk 6 Mühlburg
Stadtgebiet Karlsruhe
Pos. 4.1,
Bezirk 6 Mühlburg Nord,
Länge: ca. 1.696 laufende Meter, Fläche: ca. 2.544 m².
Pos. 4.2,
Bezirk 6 Mühlburg West,
Länge: ca. 1.718 laufende Meter, Fläche: ca. 2.577 m².
Pos. 4.3,
Bezirk 6 Mühlburg Feld,
Länge: ca. 3.151 laufende Meter, Fläche: ca. 4.726,5 m².
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Bezirk 6 Weststadt (Südweststadt, Beiertheim, ZKM)
Stadtgebiet Karlsruhe
Pos. 5.1,
Bezirk 6 Weststadt (Südweststadt),
Länge: ca. 1.658 laufende Meter, Fläche: ca. 2.487 m².
Pos. 5.2,
Bezirk 6 Weststadt (Beiertheim),
Länge: ca. 1.482 laufende Meter, Fläche: ca. 2.223 m².
Pos. 5.3,
Bezirk 6 Weststadt (ZKM),
Länge: ca. 2.617 laufende Meter, Fläche: ca. 3.925,5 m².
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Bezirk 6 Weststadt (Nordweststadt Ost und West)
Stadtgebiet Karlsruhe
Pos. 6.1,
Bezirk 6 Weststadt (Nordweststadt Ost),
Länge: ca. 1.674 laufende Meter, Fläche: ca. 2.511 m².
Pos. 6.2,
Bezirk 6 Weststadt (Nordweststadt West),
Länge: ca. 960 laufende Meter, Fläche: ca. 1.440 m².
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Bezirk 6 Weststadt (Knielingen)
Stadtgebiet Karlsruhe
Pos. 7.1,
Bezirk 6 Weststadt (Knielingen),
Länge: ca. 1.838 laufende Meter, Fläche: ca. 2.757 m².
Pos. 7.2,
Bezirk 6 Knielingen (Knielingen 2.0),
Länge: ca. 577 laufende Meter, Fläche: ca. 1154 m².
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Bezirk 6 Weststadt (Rheinbrücke, Rheinhafen, Nordbahn)
Stadtgebiet Karlsruhe
Pos. 8.1,
Bezirk 6 Weststadt (Rheinbrücke),
Länge: ca. 810 laufende Meter, Fläche: ca. 1.215 m².
Pos. 8.2,
Bezirk 6 Weststadt (Rheinhafen),
Länge: ca. 3.112 laufende Meter, Fläche: ca. 4.668 m².
Pos. 8.3,
Bezirk 6 Weststadt (Nordbahn),
Länge: ca. 3.781 laufende Meter, Fläche: ca. 5.671,5 m².
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Bezirk 6 Weststadt (Oberreut)
Stadtgebiet Karlsruhe
Bezirk 6 Weststadt (Oberreut),
Länge: ca. 1.755 laufende Meter, Fläche: ca. 2.632,5 m².
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Ortsverwaltung Grötzingen
Stadtgebiet Karlsruhe
Bezirk 8 Grötzingen,
Länge: ca. 2.115 laufende Meter, Fläche: ca. 3.172,5 m².
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Bushaltestellen Ost
Stadtgebiet Karlsruhe
Bushaltestellen Ost,
254 Haltestellen.
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Bushaltestellen West
Stadtgebiet Karlsruhe
Bushaltestellen West,
225 Haltestellen.
sowie 15.10.2023 bis 15.04.2024, zweimalige Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d. h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
• mind. 6 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall,
• mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall,
mindestens 100.000 € für Vermögensschäden je Schadensfall.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt, ist im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss abzuschließen. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird,
- ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (Formular 235).
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über – Referenzprojekte (mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart,
die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E67843137. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die Vergabeplattform subreport übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Tel.Nr.: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).