Villa Berg, Projektmanagement-Leistungen im Bauwesen Referenznummer der Bekanntmachung: 107-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Villa Berg, Projektmanagement-Leistungen im Bauwesen
Das denkmalgeschützte Gebäude Villa Berg und die unterhalb von ihr liegende, in den Hügel eingebaute Tiefgarage befinden sich in einem ebenso denkmalgeschützen Park. Die Villa, die Tiefgarage und der Park werden umfänglich saniert, zur Steuerung der Schnittstellen zwischen diesen drei Projekten sind Multiprojektmanagement-Leistungen nach AHO Heft 19 zu erbringen. Für das Projekt Villa Berg sind ergänzend Leistungen zur Projektsteuerung nach AHO Heft 9 zu erbringen.
AHO: Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (siehe auch www.aho.de)
Die Parkanlage Villa Berg liegt in Stuttgart-Ost.
1. Gegenstand
Die zu erbringenden Leistungen besehen aus den beiden Teilleistungen Multiprojektmanagement nach AHO Heft 19 (betreffend Gebäude, Tiefgarage und Park) und Projektsteuerung nach AHO Heft 9 (betreffend Gebäude). Das Gebäude und die Tiefgarage werden unter Einsatz der BIM-Methode geplant, das BIM-Projektmanagement und fast alle Planungsleistungen sind beauftragt. Die drei Projekte sind inhaltlich untereinander verzahnt und befinden sich in den Leistungsphasen 1-2 nach HOAI. Der genaue Leistungsumfang wird in der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung und in den restlichen Vertragsunterlagen beschrieben.
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in zwei Phasen:
- In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierfür ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag zu verwenden, dem die geforderten Anlagen beizulegen sind (siehe Abschnitt II.2.9 und Teilnahmeunterlagen).
- Die für die 2. Stufe ausgewählten Büros werden zu den Vergabegsprächen eingeladen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5 und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreicht.
3. Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen vollständig zu erbringen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftragnehmer beabsichtigt die Leistungen stufen- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nach § 17 VgV auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Das Laufzeitende kann sich zeitlich verschieben. Die Leistungserbringung soll umgehend nach Beauftragung aufgenommen werden, der genaue Laufzeitbeginn ist davon abhängig.
Siehe Teilnahmeantrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III.2.1
- § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 3,0 Mio. € Deckungssumme für Personenschäden und mindestens 5,0 Mio. € Deckungssumme für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden (Ausschlusskriterium).
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten
- § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die betroffenen Planungs- und Beratungleistungen nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Gebäudetyp, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme, Referenzschreiben).
Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Bau- oder Wirtschaftsingenieur und Architekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als „Ingenieur oder Architekt“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Projektmanagementleistungen ausgerichtet ist und der Aufgabenstellung entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser dem Projektmanagement oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags wird zugesichert:
- Die Bedingungen des beigelegten Vertragsentwurfs werden anerkannt. Die dort aufgeführte IT-Ausstattung steht spätest. zur Arbeitsaufnahme bereit.
- Es bestehen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 u. § 124 GWB (bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet d. Vergabestelle über den Ausschluss).
- Gemäß § 73 Abs. 3 VgV erfolgt die Durchführung d. Leistungen unabhängig von Ausführungs- u. Lieferinteressen (Ausschlusskriterium).
Im Fall einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft gilt:
- Das Formblatt 234 ist zu verwenden.
- Alle Mitglieder dieser Gemeinschaft u. deren bevollmächtigter Vertreter sind zu benennen; die erläuterte Aufgabenteilung bzw. Mitwirkung u. gesamtschuldn. Haftung sind zu erfüllen.
- Der Auftraggeber behält sich gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung vor, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldn. Haftung vorzuschreiben.
- Erklärungen gem. Tariftreuegesetz d. Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die
Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen.
Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Bei einer Bewerbergemeinschaft, muss ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Projektmanagementleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Nachforderung von Unterlagen:
Der Auftraggeber behält sich vor, gem. § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Es besteht jedoch kein Anrecht seitens der Bieter fehlende Unterlagen nachreichen zu dürfen.
Drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, dass der Vertragsentwurf im Auftragsfall nicht verhandelbar ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 / 216-20301
Fax: +49 711 / 216-20304