Uedem - Durchürung des freigestellten Schülerspezialverkehrs
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uedem
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Uedem - Durchürung des freigestellten Schülerspezialverkehrs
Auftraggeber ist die Gemeinde Uedem. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beförderung von Schüler*innen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen zu und von der Geschwister Devries-Schule, Kath. Bekenntnisgrundschule (Primarstufe) der Gemeinde Uedem.
Uedem
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Gemeinde Uedem. Es handelt sich dabei um Fahrten zu der Schule und zurück:
- Linie 1 Uedemerbruch - Uedem
Transportiert werden Schüler*innen aus Uedemerbruch, die zur Meursfeldstraße befördert werden müssen.
- Linie 2 und Linie 3 Keppeln - Uedem
Transportiert werden Fahrschüler*innen aus Keppeln, die zur Meursfeldstraße befördert werden müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung der Schulerbeförderung für die Stadt Uedem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Xanten
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46509
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]