Instandhaltung der Brandmeldeanlagen in den Außengebäuden des UKA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0224-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung der Brandmeldeanlagen in den Außengebäuden des UKA
Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist insbesondere die Durchführung sämtlicher Instandhaltungsmaßnahmen für Brandmeldeanlagen gemäß der im Folgenden noch beschriebene zusätzliche Leistungen:
- Inspektion
Die Leistung umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Brandmeldeanlagen und deren Einrichtungen einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für die zukünftige Nutzung.
- Wartung
Die Wartung umfassen alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Brandmeldeanlagen.
- Instandsetzung
Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen zur Rückführung der Brandmeldeanlagen in den funktionsfähigen Zustand.
- Systembetreuung
Die Leistung umfasst alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen und Systemeinstellungen.
- Koppler-Funktionstest je Quartal mit Verifizierung der Schaltzugänge der Kopplerkontakte und Prüfung der korrekten Übergabe an die angesteuerte Anlagen, zum Beispiel FSA, Entrauchung, RWA, Lüftung, Aufzüge usw.
- Aktualisierung der Ist-Bestandslisten von Bauteilen durch Bautätigkeiten muss für das Folgejahr bis spätestens zum 31. Mai vorgelegt werden.
- Vorlage von Wartungsarbeiten bei quartalsweiser Prüfung bis spätestens Ende des jeweiligen Quartals in Papierform und als Datei.
- Vorlage von Wartungslisten bei jährlicher Prüfung bis spätestens zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres in Papierform und als Datei.
- Vorlage von Wartungs-/Inspektionsprotokollen für jedes einzelne Ansaugrauchsystem mindestens einmal jährlich bis spätestens zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres mit rechtsgültiger Unterschrift in Papierform und als Datei.
- Alle systemrelevanten Daten (Orte, Meldernummer, Versorgungsdaten, etc.) sind darin aufzulisten.
- Zusätzlich sind alle Wartungslisten quartalsweise dem GB-GT/SI-BTA zur Gegenzeichnung zeitnah vorzulegen.
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Siemens AG, WEST Gebäudetechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40468
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD76
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de