Dienstradleasing (TV-Fahrradleasing) Klinikum Esslingen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001501
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstradleasing (TV-Fahrradleasing) Klinikum Esslingen GmbH
Rahmenvertrag „Dienstradleasing“ gem. Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 für das Klinikum Esslingen GmbH
Esslingen
Leistungsgegenstand ist das Angebot eines Dienstrad-Leasings nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing). Das Klinikum Esslingen GmbH (nachfolgend Auftraggeber) möchte durch die Einbindung des Auftragnehmers interessierten Mitarbeitenden im Rahmen eines sogenannten Dienstrad-Leasingmodells Fahrräder überlassen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen (Wartung und Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse zur Verfügung zu stellen bzw. vermitteln und die vorgenannten Beziehungen und Leistungen zu koordinieren und zu managen sowie für eine kontinuierliche Leistungserbringung zu sorgen.
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer schließen einen unentgeltlichen Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen. Dieser umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse insgesamt und auch die Prozesse von Bestellung bis Beendigung eines jeden Einzel-Leasingvertrages wie auch Rücknahme und Schadensabwicklung nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung (Mindestanforderungen).
Darüber hinaus schließt der Auftraggeber auf der Grundlage der Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung (Mindestanforderungen) und der übrigen Vergabeunterlagenn einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer oder einer vom Auftragnehmer bestimmten Leasinggesellschaft, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzel-Leasingverträge festgelegt werden.
Der Auftraggeber schließt für jedes von einem Mitarbeitenden bestellte Fahrrad einen Einzel-Leasingvertrag mit dem vom Auftragnehmer bestimmten Leasinggeber. Für jeden Einzel-Leasingvertrag schließt der Auftraggeber einen Überlassungsvertrag mit dem Mitarbeitenden, in dem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung geregelt wird. Die überlassenen Fahrräder können von den teilnehmenden Mitarbeitenden sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden.
Alle geleasten Fahrräder sind gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Hierzu wird zu jedem Einzelleasingvertrag eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die der Auftragnehmer obligatorisch in sein Dienstleistungsangebot mit einzubeziehen hat.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf ein großes Netz an Fahrradhändlern in der Region sowie umfassende Serviceleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstradleasing (TV-Fahrradleasing) Klinikum Esslingen GmbH
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karsrluhe
Land: Deutschland