S21, PFA 1.3a, Planprüfung nicht VV Bau relevante Planpakete Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59706
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.3a, Planprüfung nicht VV Bau relevante Planpakete
S21, PFA 1.3a, Planprüfung nicht VV Bau relevante Planpakete
DE11 - Stuttgart, Stadtkreis
Beauftragt werden soll Planprüfung der Heizung-, Kälte und Sanitärsysteme sowie die
maschinentechnischen und Ausbaugewerke der Station NBS, welche nicht für die Sicherheit
des Bahnverkehrs oder sicherheitsrelevant relevant sind. Die Anlagen sind in der
Projektbeschreibung detailliert dargelegt.
Die beauftragte Prüforganisation muss vom EBA anerkannt sein.
Teil des EU-Projektes Nr.17 im Programm der "Transeuropäischen Netze (TEN)"Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava"; hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anhang (1): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig
ist.
- Anhang (2): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von
§§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen
und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage
war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Anhang (3): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der
Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie
Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c
Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
genannten Vorschriften.
- Anhang (4): Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne
Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die
Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
- Anhang (5): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder
das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- Anhang (6): Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
- Anhang (7): Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Anhang (8): Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Anhang (9): Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert
nach Berufsgruppen
- Anhang (10): Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- Anhang (11): Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt,
Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
- Anhang (12): Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Anhang (13): Die Prüforganisation, welche die Planprüfung übernimmt, muss vom EBA
anerkannt sein und dies nachweisen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.