Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Baustelleneinrichtung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Baustelleneinrichtung
Das zwischen 1965 und 1968 erbaute ehemalige Rathaus der Stadt Neheim-Hüsten, seit dem Zusammenschluss der Gemeinden nun Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg, wird saniert. Der Flachtrakt des Verwaltungsgebäudes wurde vollständig zurück gebaut. Der achtgeschossige Büroturm (Hochtrakt) wird bis auf den Rohbau (Stahlbetonskelett) entkernt und saniert. Der Hochtrakt wird anschließend umgebaut und neugestaltet, der Flachtrakt neu errichtet.
Ausgeschrieben sind die Arbeiten für die gesamte Baustelleneinrichtung.
59759 Arnsberg, Rathausplatz 1
Das zwischen 1965 und 1968 erbaute ehemalige Rathaus der Stadt Neheim-Hüsten, seit dem Zusammenschluss der Gemeinden nun Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg, wird saniert. Der Flachtrakt des Verwaltungsgebäudes wurde vollständig zurück gebaut. Der achtgeschossige Büroturm (Hochtrakt) wird bis auf den Rohbau (Stahlbetonskelett) entkernt und saniert. Der Hochtrakt wird anschließend umgebaut und neugestaltet. Der Flachtrakt wird neu errichtet.
Ausgeschrieben ist die Baustelleneinrichtung für den Hoch- und Flachtrakt:
-Bauzaun, Absicherungen, Absperrungen
-Verkehrswegesicherung
-stapelbare WC-/Wasch-Container
-stapelbare Bürocontaineranlage
-Bauwasserversorgung
-Baubeleuchtung
-Winterdienst/Baubeheizung
-Stundenlohnarbeiten
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124):
-Angaben zu Registereintragungen
-Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
-Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124):
1) Umsatz des Unternehmens 2) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
zu 1) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124):
1) Erklärung zu erforderlichen Arbeitskräften 2) Erklärung zu vergleichbaren Leistungen, die ausgeführt wurden -Arbeitssicherheitszertifizierung
-Organigramm der vorgesehenen Personalorganisation auf der Baustelle
-Referenztypus B1: Baustelleneinrichtung
-Referenztypus B2: Baustelleneinrichtung
-Referenztypus B3: Baustelleneinrichtung
-Anlage C1: Qualifikation des Personals „Bauleiter*in für das Gewerk Baustelleneinrichtung“
-Anlage C2: Qualifikation des Personals „stellvertr. Bauleiter*in für das Gewerk Baustelleneinrichtung“
-Anlage C3: Qualifikation des Personals „Vorarbeiter*in/Kolonnenführer*in/Polier*in für das Gewerk Baustelleneinrichtung“
zu 2) in den letzten 5 Kalenderjahren; auf Verlangen sind Referenznachweise vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Nach § 55 (2) Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.