Neubau B 14 Winnenden - Backnang/West, Nördlicher BauabschnittBA 2.6 Murrtalviadukt Ost Referenznummer der Bekanntmachung: Y.2130.B0014.N22.226
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 081730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau B 14 Winnenden - Backnang/West, Nördlicher BauabschnittBA 2.6 Murrtalviadukt Ost
Neubau B 14 Winnenden - Backnang/West, Nördlicher Bauabschnitt
BA 2.6 Murrtalviadukt Ost inkl. Anpassung an die B14, Lärmschutzwand, Regenklärbecken 5
Backnang
Das Murrtalviadukt Ost (BW 7022 693) ist das zweite Brückenbauwerk, welches im Zuge der B14 erstellt wird. Auf diesem Bauwerk verläuft die Richtungsfahrbahn Schwäbisch Hall. Sie umfasst zwei Fahrstreifen und einen Standstreifen
sowie Randstreifen auf jeder Seite.
Das neu zu errichtende Bauwerk soll im Erscheinungsbild der bestehenden Brücke
(BW 7022 650) gleichen. Die sichtbaren Bauteilabmessungen sind deshalb identisch zur bestehenden Brücke auszubilden.
Das Brückenbauwerk wird als 10-feldriger semi-integraler Durchlaufträger mit 2 Hauptöffnungen als Bogentragwerk über der Talsenke in Spannbetonweise hergestellt. Die Bögen weisen eine Spannweite von je 107,6 m auf. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von 394,60 m und eine lichte Höhe von 28 m.
Für das Brückenbauwerk werden die Anpassungsbereiche der B14 (inkl. Einfahrt der Anschlussstelle Backnang - Mitte in Fahrtrichtung Schwäbisch Hall) hergestellt.
Auf der neu zu errichtenden Brücke wird eine Lärmschutzwand (BW 7022 694) überführt, die Bestandteil dieser Baumaßnahme ist. Die LSW beginnt ca. 85 m vor der Brücke und bindet hinter der Brücke in einen Lärmschutzwall ein.
Vergeben wird der Bau des Murrtalviaduktes inkl. Lärmschutzwand, die Anbindung an die B14 und das Regenklärbecken 5 (RKB 5) sowie ein Übersteigschutz am
westlichen Bauwerk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Im Formblatt: "Eigenerklaerung_Eignung_Tragwerksplaner" werden Referenzen im Bereich Tragwerksplanung von Brücken von Ingenieurbauwerken abgefragt.
Im vorliegenden Fall soll ein semi-integrales Bogenbauwerk aus Spannbeton mit einer Länge von >= 150 m entstehen (siehe Baubeschreibung).
Die Referenzen sind in das entsprechende Formblatt einzutragen. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, sind für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Regierungspräsidium Stuttgart, Außenstelle Göppingen Willi-Bleicher-Straße 3 73033 Göppingen DE
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland