Neubau/Umbau Gymnasium Gerresheim, Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 20220610_IPM_GymGerrE2_Ddorf
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.xn--weisemller-feb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau/Umbau Gymnasium Gerresheim, Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Generalunternehmerleistungen (Bauleistungen, TGA, Außenanlagen, Planungsleistungen) für den Neubau, den Erweiterungsbau und den Umbau des Gymnasiums Gerresheim, Am Poth 60, in 40625 Düsseldorf.
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt Am Poth 60 40625 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Generalunternehmerleistungen (Bauleistungen, TGA, Außenanlagen, Planungsleistungen) für den Neubau, den Erweiterungsbau und den Umbau des Gymnasiums Gerresheim, Am Poth 60, in 40625 Düsseldorf. Der Auftragnehmer muss den Neubau der Aula, des Foyers, der Sporthalle und der Fachräume mit einer BGF von 5.920 m² und den Umbau der Gebäude A und C mit einer BGF von 8.480 m² errichten. Zusätzlich ist ein Erweiterungsbau an Gebäude C herzustellen. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Die Außenanlagen gehören zu den Leistungen des Generalunternehmers.
Der Neubau umfasst verschiedene Funktionsbereiche. Die Aula, samt Backstagebereich und Foyer sowie die Dreifachsporthalle mit einer Tribüne für bis zu 200 Personen, können auch für außerschulische Aktivitäten genutzt werden, z. B. als Stadtteilhalle (Aula) oder für den Vereinssport (Sporthalle/n). Die Sporthalle verfügt zudem über einen großen Gymnastikraum sowie ausreichend Lagermöglichkeiten. Darüber hinaus werden im Obergeschoss des Neubaus drei Informatikräume, zwei Musikräume sowie ein Ton-/ Schnittstudio für die schulische Nutzung entstehen.
Die nördliche Bestands-Sporthalle und die bisherige Jugendfreizeiteinrichtung werden bauseits abgebrochen. Als Ersatz werden im Souterrain des Gebäude C Räume umgebaut und zur Verfügung gestellt. Hierfür wird die Fassade geöffnet und es werden Wände eingezogen. Der Abbruch erfolgt erst nach Fertigstellung der Flächen, so dass der Umzug der JFE direkt erfolgen kann und Interimsmaßnahmen nicht erforderlich sind. Des Weiteren wird im Zuge des Projektes das Gebäude C gesamthaft barrierefrei erschlossen. Hierfür wird eine Erweiterung (ca. 110 m²) mit einem Aufzug und dem erforderlichen zweiten baulichen Rettungsweg sowie Büroräumen vorgesehen.
In den Bestandsgebäuden ergeben sich zum einen Umbaumaßnahmen, um das mit dem Nutzer abgestimmte Raumprogramm zu erfüllen. In den umzubauenden Räumen im Bestand werden die Böden erneuert sowie die Wände aufgearbeitet und neu gestrichen. Ebenso erhalten alle Räume neue Abhangdecken inkl. LEDBeleuchtung. Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Lehrkräften wird der komplette Lehrer-/Verwaltungsbereich neu strukturiert, um den zukünftigen Platzbedarf zu decken. Ein Kunstraum wird zu einem naturwissenschaftlichen Fachraum inkl. Sammlung umgebaut. Im Gebäude A ist die Barrierefreiheit durch die Erstellung einer Brücke herzustellen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere notwendige allgemeine Sanierungsmaßnahmen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Alle Klassenräume sollen im Hinblick auf die flächendeckende Ausstattung mit Visualisierungstechnik mit Mediensäulen ausgestattet werden. Die Trinkwasserversorgung in Gebäude C wird saniert. Außerdem ist eine Sanierung der Dachflächen sowie der Schüler WCs geplant.
Alle Schulhofbereiche müssen aufgrund der umfangreichen Neu- und Rückbauarbeiten komplett erneuert werden. Hiervon ausgenommen ist der erst kürzlich fertiggestellte Bereich des Haupteingangs entlang der Straße am Poth. Dort werden nur kleinere Maßnahmen wie zusätzliche Fahrrad- und PKW-Stellplätze realisiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 - 6 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Planung und Bau von Schulen sowie vergleichbare Einrichtungen wie z. B. Jugendfreizeiteinrichtungen, Sporthallen, Bildungseinrichtungen, Wohngebäude mit mind. 20 WE und Verwaltungsgebäude in dem hier geforderten Umfang und Volumen, Neubau und Umbau des Bestands, Zusammenarbeit mit Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand, Tätigkeit als Generalunternehmer) berücksichtigen.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind (Formblatt "Eintragung / Eigenerklärung");
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Formblatt "Eintragung / Eigenerklärung");
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden (Formblatt "Eigenerklärung Kooperation, Bewerbergemeinschaftserklärung");.
d) Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber wird Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachfordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formblatt "Gesamtumsätze");
b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Bieter können für die obigen Angaben den auf der Webseite hinterlegten Vordruck verwenden, müssen die im Übrigen geforderten Unterlagen ebenfalls einreichen.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber wird Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachfordern.
Der Bewerber muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen jeweils einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 25 Mio. EUR mit den unter Ziffer III 1.3) a) genannten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, erwirtschaftet haben (Bei Bewerbergemeinschaften ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen einen Mindestjahresumsatz von 25 Mio. EUR in den vergangenen drei Geschäftsjahren erwirtschaftet haben).
Die Bieter können für die obigen Angaben den auf der Webseite hinterlegten Vordruck verwenden, müssen die im Übrigen geforderten Unterlagen ebenfalls einreichen.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Liste der vom Bewerber in den letzten sechs Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind Schulen sowie vergleichbare Einrichtungen wie z. B. Jugendfreizeiteinrichtungen, Sporthallen, Bildungseinrichtungen, Wohngebäude mit mind. 20 WE und Verwaltungsgebäude. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist die Abnahme. Der Bewerber muss entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/ Abnahmebescheinigungen/Abnahmeprotokolle auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. Die Bewerber können den auf der Webseite hinterlegten Vordruck verwenden. Es sollen mindestens 3 Referenzprojekte benannt werden, von denen sich mindestens eines im innerstädtischen Bereich befinden sollte. Aus zwei Referenzen soll hervorgehen, dass der Bewerber als Generalunternehmer tätig war und aus einer Referenz, dass es sich bei dem Auftraggeber um eine städtische Inhousegesellschaft handelt. Und aus einer Referenz soll hervorgehen, dass es sich, auch in Verbindung mit einem Neubau, um einen Umbau unter laufendem Betrieb handelt (Formblatt "Angaben zu Referenzprojekten").
b) Darstellung der Fachkunde und Erfahrung des mit der Projektleitung eingesetzten Mitarbeiters. Zum Nachweis sollten die unter a) genannten Referenzen dem Projektleiter unter Nennung seiner Funktion/Stellung/Tätigkeit im jeweiligen Projekt zugeordnet werden.
c) Nachweis über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Personal (Formblatt "Eigenerklärung Mitarbeiter").
d) Nachweis über Kenntnisse des Projektteams im Zusammenhang mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Die Bieter können für die obigen Angaben den auf der Webseite hinterlegten Vordruck verwenden, müssen die im Übrigen geforderten Unterlagen ebenfalls einreichen.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber wird Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachfordern.
Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich mindestens 70 tätige Mitarbeiter ohne Verwaltungskräfte und davon mindestens 10 Arbeitskräfte als Leiter der gewerblichen Mitarbeiter bzw. als Poliere beschäftigt haben. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
Die Bieter können für die obigen Angaben den auf der Webseite hinterlegten Vordruck verwenden, müssen die im Übrigen geforderten Unterlagen ebenfalls einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit
der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer
Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben nach § 11 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite zu einem späteren Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb den wesentlichen
Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Entwurf des Generalunternehmervertrages sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 EU VOB/A. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2RRVER
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.