Inwertsetzung und Sanierung Stadtmauer Stadt Blankenberg - Rohbau- Mauer- und Tiefbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-017-2022-65

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennef.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Inwertsetzung und Sanierung Stadtmauer Stadt Blankenberg - Rohbau- Mauer- und Tiefbauarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-017-2022-65
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262500 Maurerarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Inwertsetzung und Sanierung Stadtmauer Stadt Blankenberg - Rohbau,- Mauer und Tiefbauarbeiten

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 552 261.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

53773 Hennef

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bauwerksensemble Stadtmauer Stadt Blankenberg

Burg und Stadt bilden eine vierteilige großräumige Befestigungsanlage mit landschaftsprägender Wirkung.

Die um 1150 bis 1181 errichtete Hauptburg nimmt als Kern der Höhenbefestigung die Spornspitze ein und ist

dreiseitig von Steilhängen umgeben. Ihre aus lokaler Grauwacke errichteten Gebäude sind bis auf zwei

Türme und Mauerreste erodiert. Vorburg, Altstadt und Neustadt liegen auf dem sich verbreiternden oberen

Rücken des Bergsporns. Vor der Schildmauer der Vorburg wurde um 1200 die Altstadt als Burgflecken

errichtet. Sie wurde bereits in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts aufgelassen. Die seitdem als Garten- und

Weideland genutzte Fläche ist an den Überresten der Befestigungsmauer ablesbar. Im Anschluss an die

Altstadt entstand die Neustadt mit ihrer aus der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts stammenden Umwehrung, die

bis heute weitgehend erhalten ist.

Die Gesamtanlage von Burg und Stadt ist eine der größten, erhaltenen mittelalterlichen Befestigungsanlagen

im westdeutschen Raum. Das mauerumwehrte Stadtbild, die Silhouette und ihre Einbettung in den

Kulturraum und die Landschaft des Siegtals begründen den Denkmalwert. Besondere Bedeutung kommt

Blankenberg als Zeugnis der Stadtgründungstätigkeit im 12. und 13. Jahrhundert im Rheinland zu.

Die beschriebenen Leistungen der Mauerabschnitte M13 und M14 sind Teil der Instandsetzungsmaßnahmen

an der mittelalterlichen Stadtmauer der Stadt Blankenberg, einem eingetragenen Boden- und Baudenkmal.

Bei der vorhandenen Bausubstanz ist deshalb dessen bestmöglicher Erhalt unbedingt zu berücksichtigen.

Grundlage des Sanierungskonzeptes ist die Sicherung und Bewahrung der historischen Bausubstanz soweit

dies nach heutigem Stand der Restaurierungstechnik möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Die

Baumaßnahme wird vom Denkmalschutz begleitet. Bei der Ausführung des Vorhabens ist das Gesetz zum

Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG) in der zurzeit geltenden

Fassung zu beachten. Die geplanten Sanierungsarbeiten fordern größte Sachkenntnis und Sorgfalt bei der

Ausführung der Arbeiten.

Die Baustelleneinrichtungsfläche liegt im Landschafts- und Naturschutzgebiet. Dem beigefügten Lageplan

sind die Zufahrtsmöglichkeiten zu den Baustelleneinrichtungsflächen zu entnehmen. Es wird dringend empfohlen, sich vor Ausfüllung des Leistungsverzeichnisses detailliert mit der örtlichen

Situation durch eine Ortsbegehung vertraut zu machen. Maßnahme Inwertsetzung M13/14

Die Instandsetzungsarbeiten an den Natursteinflächen der Abschnitte M13 und M14 dienen dem

Substanzerhalt der Stadtmauer und der verbauten Materialien.

Der Mauerabschnitt ist in drei Teilbereiche unterteilt:

M13: Stadtmauer am Gartengrundstücks Mechtildisstrasse 1

M14 I: Kölner Tor

M14 II: Stadtmauer unterhalb des Wohnhauses Mechtildisstrasse 1

Die vorliegende Maßnahme betrifft die Ecksituation der Stadtmauer im westlichen Bereich des Grundstücks

Mechthilidisstraße 1/Kölner Tor in Blankenberg. Der Mauerabschnitt gilt nicht mehr als standsicher und muss

daher statisch instandgesetzt werden. Von den beiden Maueraußenseiten werden dafür insgesamt 44 Anker

eingebracht, die im Vorfeld Kernbohrungen notwendig machen. Ein Teilbereich der Nordmauer wird

außerdem mit Hilfe einer Spritzbetonschale und Ankern vorgespannt. Nach Wiederherstellung der

Standfestigkeit wird ein Stützpfeiler an der Westseite zurückgebaut (neuzeitliche Addition). Erst nach

wiederhergestellter Standfestigkeit kann das Gartengrundstück zur Mauerinnenseite betreten werden. Fugen

und Mauerwerk werden im folgenden Instand gesetzt und die Spritzbetonschale zusätzlich mit einer

Natursteinschale (inkl. Fundament) verblendet. Vor Arbeiten sind auf beiden Seiten Schürfen von max. 1 m

Breite und 1 m Tiefe notwendig, um das Mauerwerk im erdberührten Bereich bearbeiten zu können.

In Absprache mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege wird ein beauftragter Archäologe die Maßnahmen

begleiten und dokumentieren.

Es ist mit Stillstand der Arbeiten am jeweiligen Mauerbereich zu rechnen, insofern die Archäologie Befunde

sorgfältig dokumentieren muss. Die Fortsetzung der Arbeiten soll - wenn möglich - an anderen Abschnitten

fortgesetzt werden.

Im Vorfeld der Maßnahme fanden im Januar 2022 bereits Rodungsarbeiten im Umfeld dieses

Mauerabschnitts statt. Weitere einzelne Grünschnittarbeiten sind bedarfsgerecht durchzuführen.

Grober Bauablauf:

1.Baustelleneinrichtung und vorbereitende Arbeiten

2. Spritzbetonarbeiten

3. Bohr- und Verankerungsarbeiten (Mauersicherung)

4. Abbrucharbeiten des Mauerwerkspfeilers an der Nordostecke sowie im Garten Mechthildisstraße 1

5. Erdarbeiten und Freilegen Sockelbereich Stadtmauer

6. Fundamentarbeiten M13

7. Gerüstarbeiten

8. Natursteininstandsetzung inkl. Mauerkrone

9. Ausbildung Mauerkrone Kölner Tor

10. Verblendarbeiten an Spritzbetonschale

11. Wíederherstellung Gartengrundstück

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 068-178824
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Inwertsetzung und Sanierung Stadtmauer Stadt Blankenberg - Rohbau-, Mauer- und Tiefbauarbeiten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ober-Flörsheim
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55234
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.zedler-baugesellschaft.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 552 261.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQDMV6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:

Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/06/2022

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