Fahrradleasing für Beschäftigte der Stadt Dortmund Referenznummer der Bekanntmachung: L349/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing für Beschäftigte der Stadt Dortmund
Rahmenvertrag über Fahrradleasing für Beschäftigte der Stadt Dortmund gemäß Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die tarifvertraglich Beschäftigten werden, sondern der kommunale Arbeitgeber, der das Fahrrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur privaten und dienstlichen Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Diese Rahmenvereinbarung und der Rahmenleasingvertrag werden mit Auftragsvergabe wirksam. Der Leistungsbeginn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird. Sie endet spätestens nach insgesamt 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Diese Rahmenvereinbarung endet vor Ablauf von 48 Monaten, falls die Höchstabnahmegrenze (547 Fahrräder) vorher erreicht wird, mit Erreichen der Höchstabnahmegrenze.
Der Einzelleasingvertrag und der Überlassungsvertrag/Entgeltumwandlungsvereinbarung endet mit Ablauf der vertraglich bestimmten Leasingzeit von 36 Monaten. Andere Leasingzeiten sind nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Dies umfasst für den Leasinggeber - soweit einschlägig - insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
- Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Dies umfasst für den Leasinggeber - soweit einschlägig - insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
- Es ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und Serviceleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind §§ 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.
Der entsprechende Nachweis hat durch jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erfolgen.
- Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als sechs Monate) ist erforderlich
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als sechs Monate).
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen ist erforderlich, aus der der Wert, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentliche o-der private Empfänger hervorgeht.
- Es ist eine Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind einzureichen.
Eine Marktteilnahme von weniger als drei Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Liste aufgeführten Leistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der genannte Nachweis hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erfolgen.
Jede in der Liste aufgeführte Leistung ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen:
- Bereitstellung von mindestens 50 Fahrrädern
- im angegebenen Referenzzeitraum
- im Wege des Leasings (non-pay-out)
- zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte
- zur dienstlichen und privaten Nutzung
- durch Entgeltumwandlung
- einschließlich Versicherung der Fahrräder (auch durch Dritte)
- und Serviceleistungen (z.B. Störfallmanagement, auch durch Dritte)
- für mindestens sechs Leistungsmonate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR12.2.2006 -Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftraggeber wird bei Auftragssummen ab 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Ein Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftraggebers. Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
In diesem Fall sind auch für den Nachunternehmer, die in der Ausschreibung genannten Eignungsnachweiseunaufgefordert einzureichen.
Bietergemeinschaften:
- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften
- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingenderforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDB4R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.