MSB; Lieferung und Einbau eines digitalen Schließ- und Zutrittskontrollsystems Referenznummer der Bekanntmachung: MSB; Lieferung und Einbau eines digitalen Schließ- und Zutrittskontrollsystems
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MSB; Lieferung und Einbau eines digitalen Schließ- und Zutrittskontrollsystems
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) schreibt die Lieferung, den Einbau, die Inbetriebnahme und Programmierung eines digitalen Schließ- und Zutrittskontrollsystems der Firma SimonsVoss Technologies GmbH aus.
.
Im MSB-Dienstgebäude Völklinger Straße 49 in Düsseldorf wird derzeit eine hybride Schließanlage eingesetzt, die zum Teil aus einer in den 90er-Jahren beschafften physikalischen Schließanlage besteht, zum anderen aus einer Erweiterung mit elektronischen Schlössern, mit denen seit 2010 alle Außentüren und Bereiche mit besonderen Sicherheitsanforderungen (Leitungsbüros, IT, Personal, Registratur u.a.) ausgestattet wurden. Die verbauten physikalischen Schlösser bieten nicht mehr die Gewähr der Verhinderung eines unberechtigten und unkontrollierten Zugangs.
.
Da inzwischen an einem anderen Dienststandort aus Sicherheitsgründen eine elektronische Schließanlage der Fa. SimonsVoss implementiert wurde, soll nunmehr am Hauptstandort Völklinger Straße 49 eine Erweiterung der bestehenden Anlage erfolgen, damit an beiden Standorten der gleiche Standard eingerichtet ist. Da Mitarbeiter übergreifende Schließberechtigungen hinsichtlich beider Standorte benötigen, soll ein einheitliches Schließmedium gegeben sein.
Ministerium für Schule und Bildung NRW Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf
Folgenden Leistungen sind zu erbringen:
1. Lieferung/Installation: unmittelbar nach Zuschlagserteilung
.
2. Telefonsupport, Notfallservice und Störungsbeseitigung während des Betriebs (für die Dauer von zwei Jahren nach Abnahme der Leistungen gem. Ziff. 1)
.
3. Softwaresupport und Hardwarewartung während des Betriebs (für die Dauer von zwei Jahren nach Abnah-me der Leistungen gem. Ziff. 1)
.
Zur konkreten Leistungs- und Aufgabenbeschreibung sowie dem Zeitraum der Leistungserbringung und der Vergütung wird auf die Dokumente "Leistungsbeschreibung" und "Leistungsverzeichnis" als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
a) Unternehmensbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) mit einer Darstellung seiner Struktur, seiner hauptsächlichen Tätigkeitsfelder sowie - sofern zutreffend - eine entsprechende Beschreibung der Unterauftragnehmerin. Die Darstellung ist auf maximal drei Seiten (DIN A 4) zu beschränken.
.
b) Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
.
c) Umsatzerklärung des Auftragnehmers hinsichtlich des Geschäftsfeldes digitale Schließtechnik: mindestens EUR 800.000,00 Umsatz im Jahr (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung zu bestätigen)
- zu b) Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung bezogen auf den Ausschreibungs-/Auftragsgegenstand mit einer maximalen Deckungssumme in Höhe von 3.000.000 Euro je Schadensfall sowie in Höhe von 5.000.000 Euro je Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach dem in den Vergabeunterlagen ausgewiesenen Muster
d) Erfahrungen mit Auftraggebern
Nachzuweisen durch mindestens drei Projektbeispiele über jeweils > 600 Stück der angebotenen elektronischen Schließzylinder aus den letzten drei Jahren (rückwirkend ab Datum der Angebotsabgabe) mit Angaben zum Auftraggeber, Auftragszeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg auf insgesamt maximal drei Seiten (DIN-A 4).
Der Bieter muss den sog. "Systempartner"-Status beim Hersteller des Systems nachweisen. Die Bestätigung ist dem Angebot beizulegen.
.
e) Nachweis der Sachkunde
Der Auftragnehmer hat Nachweise aus den letzten 12 Monaten (rückwirkend ab dem Datum der Angebotsabgabe) über seine notwendige Sachkunde zu den Schnittstellengewerken Paniktür- und Notausgangstürverschlüsse nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 sowie zur Fluchttürsteuerung gemäß Richtlinie über elektrische Türen in Rettungswegen (EltVTR) zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich über den Kommunikationskanal der Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
.
II. Informationen und Kommunikation
.
Die Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW.
.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum:
.
19. Juli 2022.
.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 21. Juli 2022 zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDF09
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.