Palettenregale Bundespolizei Hundstadt Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.20 - 0885/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]628
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Palettenregale Bundespolizei Hundstadt
Palettenregalanlage
Palettenregalanlage, bestehend aus mehreren Einfach- und Doppelregalreihen, 2 Lagerebenen, 275 Palettenstellplätze pro Lagerebene.
Inklusive Lieferung und fachgerechter Aufbau mit Verankerung im vorhandenen Fußboden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die "Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die "Anlage Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Funktion und Beschaffenheit des kompletten Lieferumfangs, eindeutig hervorgehen und benannt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Skizzen, Zeichnungen oder Fotografien beigefügt werden. (Prospekte sollten gegebenenfalls um die geforderten Daten ergänzt werden).
Von dem Bieter ist eine Erklärung abzugeben. Diese Erklärung hat zum Inhalt, dass die Aufstellung der Regale, so wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben, erfolgen kann und die einschlägigen, in der Bundesrepublik Deutschland gültigen, Gesetze, Vorschriften und Regeln eingehalten werden.
Vorbefasste Unternehmen - Mitwirkung externer Dienstleister: Im Vorfeld der Beschaffung hat die Vergabestelle mit drei Fachfirmen sowie dem Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen e. V. Kontakt aufgenommen, um die sachgemäße Verankerung der Regale im vorhandenen Untergrund zu erörtern. Eine einheitliche Lösung konnte nicht vorgeschlagen werden. Die vorliegende Leistungsbeschreibung in Bezug der sachgemäßen Verankerung der Regale im vorhandenen Fußboden wurden im Ergebnis von diskutierten Lösungsmöglichkeiten erstellt. Dem Verband als auch den kontaktierten Firmen wurden dabei folgende Informationen aus der Leistungsbeschreibung übermittelt: "Es handelt sich um eine Palettenregalanlage mit zwei Lagerebenen. Davon ist die untere Lagerebene direkt auf dem Fußboden. Die obere Lagerebene liegt bei etwa 2 m Höhe. Die Palettenhöhe beträgt maximal 2 m (1,8 m Lagergut, zzgl. Palettenhöhe). Die Regale sollen ausgelegt sein auf ein Palettengewicht von je 1.000 kg.
Die einzelnen Regalreihen bestehen aus einem Grundregal für je drei Paletten längs eingelagert, sowie weiteren Anbaufelder ebenfalls für drei Paletten längs eingelagert. Die Regale sollen als Doppelregale ausgeführt sein. Somit beträgt die Gesamttiefe der Doppel-Regale mindestens 2,1m.
Die Besonderheit besteht im Aufbau des Fußbodens, der wie folgt beschrieben ist: Der Aufbau des Pflasterbodens stellt sich folgendermaßen dar: 8 cm Pflasterstein, 5 cm Sandbett, 18 cm Frostschutzschicht"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.