NetApp Migration des zentralen Datenspeichersystems Referenznummer der Bekanntmachung: 16.3-0033HE
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rbk-direkt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NetApp Migration des zentralen Datenspeichersystems
Austausch des bestehenden Speichersystems NetApp FAS8020 durch zwei NetApp AFF A250 inklusive Komponenten oder gleichwertig, Dienstleistung und Wartung
Rheinisch-Bergischer Kreis, IT-Service Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach
Kompletter Austausch der bestehenden Anlage,
Lieferung und Installation der zu beschaffenden Anlage (siehe Leistungsbeschreibung) und Migration,
Hardwarewartung für 60 Monate
- Partnerstatus
- Referenzen
- Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angaben zur Unternehmensorganisation, zum Leistungsspektrum und den Schwerpunkten der Geschäftstätigkeit.
- Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Angaben zum Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sofern entsprechende Angaben vorhanden/verfügbar sind (z.B. bei Newcomern).
- Darstellung, wie viele Mitarbeiter:innen mit aktueller Qualifizierung bzw. gültiger Zertifizierung, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, fest angestellt sind, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
- Angabe von Referenzen in gleichwertigem Umfang der letzten zwei Jahre für die Migration
- mindestens NetApp Partnerstatus Gold
- kurzfristige Verfügbarkeit eines Technikers vor Ort
Der Auftrag muss schnellstmöglich, spätestens bis 15.12.2022, ausgeführt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Support für die vorhandene Maschine läuft Ende Januar 2023 aus. Diese kann technisch nicht weiter aufgerüstet werden; dies ist jedoch wegen stetig steigenden Anforderungen zwingend erforderlich. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten wegen der derzeitigen wirtschaftlichen und politischen Lage kann die Regelzeit voraussichtlich nicht eingehalten werden. Da es sich um ein unverzichtbares System handelt, muss hier die Verkürzung des Verfahrens genutzt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDCDM8C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Wurde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf §160 GWB verwiesen.