Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für die Schlammentwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: 20220003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.steb-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für die Schlammentwässerung
Lieferung von 420 Tonnen polymeren Flockungsmitteln bezogen auf die Wirksubstanz für die Faulschlammentwässerung auf dem GKW Köln-Stammheim.
Köln Kreisfreie Stadt
Lieferung von 420 Tonnen polymeren Flockungsmitteln bezogen auf die Wirksubstanz für die Faulschlammentwässerung auf dem GKW Köln-Stammheim. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre mit Option um 1 Jahr Verlängerung
Der Bieter muss bereti sein, die Leistungsfähigkeit (Grad der Eindickung) seines Produktes auf den Maschinen und mit dem Schlamm des AG nachzuweisen. Das hierfür erforderliche Produkt des Bieters muss dieser für die Versuche kostenfrei zur Verfügung stellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für die Schlammentwässerung
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ie Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, wickeln ihre Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe in digitaler Form ab. Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen auf einer Vergabeplattform im Internet zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der StEB Köln, AöR:
http://www.steb-koeln.de/unternehmen/ausschreibungen/oeffentliche-ausschreibungen-der-steb.jsp
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrew.de
enaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist insbesondere und ausdrücklich auf die in den §§134, 135 und 160 GEB nominierten Fisten hin.