Microsoft Lizenzen für die RMK GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JBA006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kk-service.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Lizenzen für die RMK GmbH
Übertragung von Nutzungsrechte duch einen Handelspartner für konkrete Lizenzen (LIC) und Softwareassurance (SA) auf Basis der Bedingungen vom Microsoft Enterprise Agreement (BMI) und vom Microsoft Select Plus Vertrag (BMI).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übertragung der jeweils erforderlichen Nutzungsrechte aus dem Lizenzprogramm Microsoft Select-Plus BMI und dem Lizenzprogramm Enterprise Agreement auf Grundlage des seit 01.06.2021 mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) bestehenden Master Business & Service Agreement (MBSA), oder einem Nachfolgevertrag.
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH und die Rhein-Maas Klinikum GmbH (RMK) sind als öffentliche Auftraggeber berechtigt, zu den Bedingungen der genannten Verträge einzukaufen. Die Lizenzen werden nicht direkt von Microsoft, sondern von Handelspartnern vertrieben. Der Auftragnehmer muss berechtigter Handelspartner sein und wird mit dem Verkauf beauftragt. Soweit das erforderlich ist, veranlasst der Auftragnehmer einen Handelspartnerwechsel bei Microsoft. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Verkauf auf Basis der genannten Verträge erfolgt. Soweit ein förmlicher Beitritt zu einem der genannten Verträge oder einem Folgevertrag erforderlich wird, koordiniert der Auftragnehmer diesen Beitritt.
Beschafft werden Nutzungsrechte für konkrete Lizenzen (LIC) und Softwareassurance (SA) auf Basis der Bedingungen vom Microsoft Enterprise Agreement (BMI) und vom Microsoft Select Plus Vertrag (BMI).
Für die im Preisblatt aufgeführten Bedarfe werden Einzelpreise abgefragt. Bei den im Preisblatt angegebenen Mengen handelt es sich um eine geschätzte Menge. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich nach Zuschlag bestellten Mengen. Der Auftragnehmer sorgt für einen Leistungsbeginn für die Microsoftprodukte ab dem 15.06.2022.
Zur Unterstützung des Lizenzmanagements stellt der Auftragnehmer folgendes zur Verfügung. Diese Leistungen sind in den Lizenzpreis zu inkludieren:
• Aktuelle Versionen der Microsoft Verträge
• Fünf Personentage für Consulting betreffend Lizenzberatung, Lizenzoptimierung, TrueUp-Unterstützung, Lizenzierungs-Helpdesk
Erstellung der Microsoft Verträge, Entgegennahme von True-Up- und Nachbestellungen, Reporting der Lizenzen an Microsoft, Berechnung der Jahresraten und True-Ups, Informationsversand via Newsletter zu Änderungen in der Microsoft Lizenzierung sowie Produktupdates
• Der Auftragnehmer benennt zwei Ansprechpartner. Arbeitssprache Deutsch. Erreichbarkeit per Mail und Telefon: Montag bis Freitag 8.00 -16.00 Uhr (Ausnahme bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage)
• Portal-Support für die Microsoft-Portale
Die Bieter müssen mit den Angeboten folgende Nachweise beibringen:
• Nachweis über Autorisierung als Microsoft Licensing Solution Partner (LSP/ESA)
Der Auftragnehmer muss als Licensing Solutions Partner (LSP) in der EU/EFTA - Region seitens des Lizenzgebers Microsoft berechtigt sein, alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Insbesondere muss die LSP-Autorisierung die Freigabe beinhalten, Lizenzen aus mindestens den gegenständlichen Verträgen (Volumenlizenzprogramme) an öffentliche Auftraggeber in Deutschland unter Bezugnahme auf den aktuellen BMI Konzernrahmenvertrag zu verkaufen bzw. zu diesen Lizenzprogrammen zu beraten.
• Nachweis darüber das der Bieter über eine Zertifizierung im Qualität- und IT-Sicherheitsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Microsoft Lizenzen für die RMK GmbH
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.