Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backupsysteme inklusive der SAN-Infrastruktur für das Universitätsklinikum Ulm
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniklinik-ulm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backupsysteme inklusive der SAN-Infrastruktur für das Universitätsklinikum Ulm
Mit diesem Vergabeverfahren zum Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backup-Systeme inklusive der SAN-Infrastruktur für das Universitätsklinikum Ulm“ will der Auftraggeber seine Ziele für eine moderne und vollständig virtualisierte Serverinfrastruktur umsetzen. Hierzu muss er die benötigten Funktionskomponenten der gesamten Speicher-Infrastruktur sowie Dienstleistungen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen können.
Daher ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backupsysteme inklusive der SAN-Infrastruktur“ mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger automatischer Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf maximal 72 Monate
Universitätsklinikum Ulm
Zentrum für Information und Kommunikation
Albert-Einstein-Allee 29
89081 Ulm
Mit diesem Vergabeverfahren zum Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backup-Systeme inklusive der SAN-Infrastruktur für das Universitätsklinikum Ulm“ will der Auftraggeber seine Ziele für eine moderne und vollständig virtualisierte Serverinfrastruktur umsetzen. Hierzu muss er die benötigten Funktionskomponenten der gesamten Speicher-Infrastruktur sowie Dienstleistungen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen können.
Die Leistungen die Lieferung von:
• Speicher-Systemen inklusive zugehöriger Betriebssoftware
• Backup-System inklusive zugehöriger Betriebssoftware
• Zu den Speicher- und Backup-Systemen gehörende Hardware-Funktionskomponenten
• Fibre Channel-Netzwerk der aktuellen Generation mit zugehörigen Funktionskomponenten inklusive Verwaltungssoftware
• Überlassung von Software-Funktionskomponenten, die für die Erfüllung der Anforderungen eingesetzt werden müssen
• Dienstleistungen im Rahmen von betrieblichen Anforderungen
Daher ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backupsysteme inklusive der SAN-Infrastruktur“ mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger automatischer Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf maximal 72 Monate
Zweimalige Verlängerungsoption der Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backupsysteme inklusive der SAN-Infrastruktur für das Universitätsklinikum Ulm
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.