Ticket und Wissensmanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.14 - 0565/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ticket und Wissensmanagementsystem
Zur intelligenten Steuerung kollaborativer Prozesse und dem Aufbau einer einheitlichen Wissensbasis im Bereich Digitalfunk und Netze des Bundes werden Lizenzen für ein integriertes Ticket- und Wissensmanagementsystem erworben. Zudem werden zugehörige Dienstleistungen wie Softwareinstallation und -anpassung, Pflege und Support, Schulung und Beratung benötigt.
Berlin
Für ein Ticket- und Wissensmanagement werden Lizenzen zur Softwaremiete inklusive Pflege und Support ausgeschrieben. Zusätzlich sollen Schulungs- und Beratungsdienstleistungen optional bereitgestellt werden.
Softwaremiete für zusätzliche Bereitstellung, optionale Lizenzen. Beratungs- und Schulungsdienstleistungen sind optional.
Adresse des anderen öffentlichen Auftraggebers, in dessen Namen der öffentliche Auftraggeber beschafft:
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.