Betrieb und Betreuungsleistungen f. d. städtischen Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte Papestraße, Lerchenstraße, Ruhrtalstraße und Grimbergstraße Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0038
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb und Betreuungsleistungen f. d. städtischen Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte Papestraße, Lerchenstraße, Ruhrtalstraße und Grimbergstraße
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe des Betriebs und der Betreuungsleistungen für die städtischen Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte Papestraße, Lerchenstraße, Ruhrtalstraße und Grimbergstraße. Zu den primären Aufgaben des Auftragnehmers gem. Ausführungen des FB 50 gehören:
1. die verantwortliche Einrichtungsleitung, die allgemeine Sozialberatung und -betreuung, die Asylverfahrensberatung sowie die logistische Verwaltung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
2. die niederschwellige Sozialbetreuung und Aufsichtsleistungen (allgemeiner Zustand der Liegenschaft, Brandschutz, Hygiene und Hinwirken auf die Einhaltung der Hausordnung)
3. die Schaffung einer Stellenbörse zur Organisation, Vergabe und Erfassung gemeinnütziger Arbeit für die Flüchtlinge zur Mithilfe in der Einrichtung und auch außerhalb (Arbeitsgelegenheiten i. S. v. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz) sowie im Rahmen von Sonderprogrammen für Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 211/95/EU und Asylbewerber mit Bleiberechtsperspektive. Der Auftragnehmer stellt Arbeitsgelegenheiten in angemessenem Umfang im Verhältnis zur Belegungszahl zur Verfügung. Hiervon sollen mindestens 30% außerhalb der Einrichtung angeboten werden. Täglich (wochentags) ist interessierten Flüchtlingen tagesaktuell Auskunft über potentielle Einsätze in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu erteilen. Der Auftragnehmer verfügt hierzu über eine zentrale Datenbank. Alle Kosten, die mit den Einsätzen im Rahmen der gemeinnützigen Arbeiten in Verbindung stehen, wie die Anleitung - auch für das Anleitungspersonal -, Aufwandsentschädigung und ggfls. notwendiges Arbeitsmaterial; sowie ggfls. notwendige Versicherungen übernimmt die jeweilige Einsatzstelle. Wird Anleitungspersonal in der Unterkunft eingesetzt, so ist dieses in den folgenden Personalschlüsseln bereits enthalten.
Das im Rahmen des BFD geförderte Personal (u. a. Anleitungs- /Begleitungspersonal) wird hingegen nicht auf die folgenden Personalschlüssel angerechnet, sofern es in einer städtischen Flüchtlingsunterkunft eingesetzt wird.
4. die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für die Liegenschaft sowie Pflege der Außenanlagen
Unterkünfte Papestraße und Lerchenstraße
Unterkunft Papestraße 45147 Essen weitere Unterkünfte sind die Einrichtungen Ruhrtalstraße (45239 Essen), Lerchenstraße (45134 Essen) sowie Grimbergstraße (45307 Essen)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe des Betriebs und der Betreuungsleistungen für die städtischen Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte Papestraße, Lerchenstraße, Ruhrtalstraße und Grimbergstraße. Zu den primären Aufgaben des Auftragnehmers gem. Ausführungen des FB 50 gehören:
1. die verantwortliche Einrichtungsleitung, die allgemeine Sozialberatung und -betreuung, die Asylverfahrensberatung sowie die logistische Verwaltung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
2. die niederschwellige Sozialbetreuung und Aufsichtsleistungen (allgemeiner Zustand der Liegenschaft, Brandschutz, Hygiene und Hinwirken auf die Einhaltung der Hausordnung)
3. die Schaffung einer Stellenbörse zur Organisation, Vergabe und Erfassung gemeinnütziger Arbeit für die Flüchtlinge zur Mithilfe in der Einrichtung und auch außerhalb (Arbeitsgelegenheiten i. S. v. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz) sowie im Rahmen von Sonderprogrammen für Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 211/95/EU und Asylbewerber mit Bleiberechtsperspektive. Der Auftragnehmer stellt Arbeitsgelegenheiten in angemessenem Umfang im Verhältnis zur Belegungszahl zur Verfügung. Hiervon sollen mindestens 30% außerhalb der Einrichtung angeboten werden. Täglich (wochentags) ist interessierten Flüchtlingen tagesaktuell Auskunft über potentielle Einsätze in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu erteilen. Der Auftragnehmer verfügt hierzu über eine zentrale Datenbank. Alle Kosten, die mit den Einsätzen im Rahmen der gemeinnützigen Arbeiten in Verbindung stehen, wie die Anleitung - auch für das Anleitungspersonal -, Aufwandsentschädigung und ggfls. notwendiges Arbeitsmaterial; sowie ggfls. notwendige Versicherungen übernimmt die jeweilige Einsatzstelle. Wird Anleitungspersonal in der Unterkunft eingesetzt, so ist dieses in den folgenden Personalschlüsseln bereits enthalten.
Das im Rahmen des BFD geförderte Personal (u. a. Anleitungs- /Begleitungspersonal) wird hingegen nicht auf die folgenden Personalschlüssel angerechnet, sofern es in einer städtischen Flüchtlingsunterkunft eingesetzt wird.
4. die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für die Liegenschaft sowie Pflege der Außenanlagen
Die Leistung soll für die Dauer von 21 Monate (Grundlaufzeit) ab dem 01.10.2022 bis zum 30.06.2024 erbracht werden. Der Vertrag verfügt über eine Verlängerungsoption von einem Jahr bei gleichbleibenden Konditionen, die maximal einmal ausgeübt werden kann (siehe § 5 des Dienstleistungsvertrags, welcher Bestrandteil der Vergabeunterlagen ist). Die maximale Gesamtdauer des Vertrags ist demnach - inklusive Ziehung der optionalen Verlängerung - auf 33 Monate beschränkt und endet spätestens am 30.06.2025.
Unterkünfte Ruhrtalstraße und Grimbergstraße
Unterkunft Papestraße 45147 Essen weitere Unterkünfte sind die Einrichtungen Ruhrtalstraße (45239 Essen), Lerchenstraße (45134 Essen) sowie Grimbergstraße (45307 Essen)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe des Betriebs und der Betreuungsleistungen für die städtischen Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte Papestraße, Lerchenstraße, Ruhrtalstraße und Grimbergstraße. Zu den primären Aufgaben des Auftragnehmers gem. Ausführungen des FB 50 gehören:
1. die verantwortliche Einrichtungsleitung, die allgemeine Sozialberatung und -betreuung, die Asylverfahrensberatung sowie die logistische Verwaltung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
2. die niederschwellige Sozialbetreuung und Aufsichtsleistungen (allgemeiner Zustand der Liegenschaft, Brandschutz, Hygiene und Hinwirken auf die Einhaltung der Hausordnung)
3. die Schaffung einer Stellenbörse zur Organisation, Vergabe und Erfassung gemeinnütziger Arbeit für die Flüchtlinge zur Mithilfe in der Einrichtung und auch außerhalb (Arbeitsgelegenheiten i. S. v. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz) sowie im Rahmen von Sonderprogrammen für Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 211/95/EU und Asylbewerber mit Bleiberechtsperspektive. Der Auftragnehmer stellt Arbeitsgelegenheiten in angemessenem Umfang im Verhältnis zur Belegungszahl zur Verfügung. Hiervon sollen mindestens 30% außerhalb der Einrichtung angeboten werden. Täglich (wochentags) ist interessierten Flüchtlingen tagesaktuell Auskunft über potentielle Einsätze in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu erteilen. Der Auftragnehmer verfügt hierzu über eine zentrale Datenbank. Alle Kosten, die mit den Einsätzen im Rahmen der gemeinnützigen Arbeiten in Verbindung stehen, wie die Anleitung - auch für das Anleitungspersonal -, Aufwandsentschädigung und ggfls. notwendiges Arbeitsmaterial; sowie ggfls. notwendige Versicherungen übernimmt die jeweilige Einsatzstelle. Wird Anleitungspersonal in der Unterkunft eingesetzt, so ist dieses in den folgenden Personalschlüsseln bereits enthalten.
Das im Rahmen des BFD geförderte Personal (u. a. Anleitungs- /Begleitungspersonal) wird hingegen nicht auf die folgenden Personalschlüssel angerechnet, sofern es in einer städtischen Flüchtlingsunterkunft eingesetzt wird.
4. die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für die Liegenschaft sowie Pflege der Außenanlagen
Die Leistung soll für die Dauer von 21 Monate (Grundlaufzeit) ab dem 01.10.2022 bis zum 30.06.2024 erbracht werden. Der Vertrag verfügt über eine Verlängerungsoption von einem Jahr bei gleichbleibenden Konditionen, die maximal einmal ausgeübt werden kann (siehe § 5 des Dienstleistungsvertrags, welcher Bestrandteil der Vergabeunterlagen ist). Die maximale Gesamtdauer des Vertrags ist demnach - inklusive Ziehung der optionalen Verlängerung - auf 33 Monate beschränkt und endet spätestens am 30.06.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Angaben über den Gesamtumsatz (in Euro) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) sowie den Umsatz (in Euro) zu mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied eines Bietergemeinschaft bewirbt, mindestens für 1 Jahr. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen, die folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
- Leitung, Organisation und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingseinrichtungen mit einer Belegungszahl von mindestens 100 Personen; dabei gehören zur Leitung insbesondere auch die Aufsichtsleistungen (allgemeiner Zustand der Liegenschaft, Brandschutz, Hygiene, Einhaltung der Hausordnung) sowie
- soziale Betreuung und Beratung von Asylbewerbern / Flüchtlingen sowie
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für die Liegenschaft.
-Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied eines Bietergemeinschaft bewirbt mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden mit jeweils mindestens 5.000.000,00 Euro
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 01.01.2019) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt die folgenden Punkte voraus:
1) Jede der vorgelegten Referenzen muss die folgenden Leistungen kumulativ umfassen:
- Leitung, Organisation und Betreuung einer Asylbewerber- und Flüchtlingseinrichtung; dazu gehören insbesondere die Aufsichtsleistungen (allgemeiner Zu-stand der Liegenschaft, Brandschutz, Hygiene, Einhaltung der Hausordnung) sowie
- soziale Betreuung und Beratung von Asylbewerbern/Flüchtlingen sowie
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für die Liegenschaft.
2) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft organisiert(e) und er-bringt/erbrachte hauptverantwortlich die Leistungen seit/für mindestens 6 Mona-te(n) zum Ablauf der Teilnahmefrist (kein Nachunternehmer eines anderen Betreu-ungsunternehmens),
3) Jede der vorgelegten Referenzen muss eine Unterbringungseinrichtung mit einer Belegungszahl von mindestens 100 Personen betreffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YYL8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]