Beschaffung v. Reinigungsdienstleistungen f.d. BPOL-Frankfurt-FH Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.12 - 0614/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]412
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung v. Reinigungsdienstleistungen f.d. BPOL-Frankfurt-FH
Gebäudereinigung (Unterhalts- und Glasreinigung) für die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Unterhaltsreinigung BPOLD Frankfurt Flughafen (Gebäude 587)
60532 Frankfurt am Main - Frankfurt Flughafen (Cargo City)
Los 1 - Unterhaltsreinigung mit einer zu reinigenden Bodenfläche
von ca. 4526 m² (Grundfläche ohne Berücksichtigung der
Bodenreinigungshäufigkeit) ) im Gebäude 587.
Laufzeit: 5 Jahre (01.09.2022-30.08.2027) mit der Option zur
fünfmaligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr.
Optional verlängert sich der Vertrag, maximal fünfmal um
jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen.
Die Bedarfsträgerin kann neben den regelmäßigen
Reinigungen auch Bedarfsreinigungen (1,2 & 3) sowie Grundreinigung zu den, in der Leistungsbeschreibung, genannten Zeiten abrufen.
Glas-/Fensterreinigung BPOLD Frankfurt Flughafen (Gebäude 587)
60532 Frankfurt am Main - Frankfurt Flughafen (Cargo City)
Los 2 - Glasreinigung mit einem
Umfang von ca 739 m² (einseitig) im Gebäude 587.
Laufzeit: 5 Jahre (01.08.2022-31.07.2027) mit der Option zur
fünfmaligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr.
Optional verlängert sich der Vertrag, maximal fünfmal um
jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3.4.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV
3.4.1.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft des Bieters in der
Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis für ausländische Bieter.
3.4.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV
3.4.2.1 Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Bitte füllen Sie die Vorlage 'Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung' aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungs-nachweis verwiesen wird, diesen bei.
3.4.2.2 Anbieterdarstellung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Bereich
Gebäudereinigung für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss im letzten
Geschäftsjahr mind. 140.000,00 EUR betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Umsatz"
3.4.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
3.4.3.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte die ausgefüllte Vorlage_Referenzaufträge mit Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen ein. In der Vorlage sind zu den Referenzen folgende Angaben zu machen:
- Name des Auftraggebers und zuständige Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz
mit Telefonnummer,
- Leistungsort(e),
- Bezeichnung des Objektes,
- Art der erbrachten Leistungen,
- Grundfläche des gereinigten Objektes bzw. der gereinigten Objekte in m²
- Zeitraum der Auftragsausführung / Beginn der Vertragslaufzeit,
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Für das Los 1:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- ein Dienstleistungsauftrag mit Gebäudereinigung, der einen Wert von mindestens 75 % (hier min. 55.000,00 €) des hier zu vergebenden Auftragsvolumens pro Jahr aufweist oder
- zwei Dienstleistungsaufträge mit Gebäudereinigung, die jeweils einen Wert von mindestens 60 % (hier min. 43.900,00 €) des hier zu vergebenden Auftragsvolumens pro Jahr aufweisen und
Für das Los 2:
- ein Dienstleistungsauftrag mit Glasreinigung, der mindestens 1000 netto/Jahr beträgt und
- alle drei angegebenen Referenzaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Es sind nur drei vergleichbare Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.4.3.2 Umweltmanagementsystem
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 7 i.V.m. § 49 Abs. 2 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Be-zug auf das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems in Ihrem Unternehmen, für das Los 1 (Unterhaltsreinigung), beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherung einer dauerhaften Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse sowie der Verhaltensweisen in Ihrem Unternehmen in Bezug auf die zu erbringende Leistung. Die geforderte Bescheinigung bezieht sich auf die in § 46 Abs. 2 VgV genannten Voraussetzungen (z.B. DIN EN ISO 14001:2015, EMAS-Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Ausweise des Reinigungspersonals
Das Reinigungspersonal muss auf Kosten der Auftragnehmerin mit Fraport-Ausweisen ausgestattet werden. Für den Zutritt zum Bereich Carbo City Süd ist mindestens ein "grüner" FRAPORT-Ausweis erforderlich. Informationen abrufbar unter: https://www.fraport.com/de/geschaeftsfelder/service/flughafenausweise.html
Es gelten die Richtlinien der FRAPORT AG in der jeweils gültigen Fassung.
Zusätzlich ist für jeden Mitarbeiter der Auftragnehmerin ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Wichtig: Informationen abrufbar unter: https://www.fraport.com/de/geschaeftsfelder/service/flughafenausweise.html
Einfahrt in die Cargo City Süd (CCS) ist für Personen ohne Flughafenausweis oder Einfahrtsberechtigung für die CCS über Einzelanmeldung möglich.
Ausführungsbedingung für die Unterhaltsreinigung
Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird die Zahlung der Lohngruppe 1 bei Unterhaltsreinigung des zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten Lohntarifvertrages vom 4.11.2020 vorgegeben. Vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Lohntarifvertrag, tritt dieser mit seinem Inkrafttreten an die Stelle des genannten Tarifvertrages. Gibt es keinen aktuellen Tarifvertrag (z.B. aufgrund von Kündigung durch die Tarifparteien), gilt die Zahlung der Lohngruppe 1 des Lohntarifvertrages in seiner letzten gültigen Fassung als Ausführungsbedingung.
Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden.
Ausführungsbedingung für die Glas- und Fensterreinigung
Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird die Zahlung der Lohngruppe 6 bei Glas- und Fensterreinigung des zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten Lohntarifvertrages vom 4.11.2020 vorgegeben. Vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Lohntarifvertrag, tritt dieser mit seinem Inkrafttreten an die Stelle des genannten Tarifvertrages. Gibt es keinen aktuellen Tarifvertrag (z.B. aufgrund von Kündigung durch die Tarifparteien), gilt die Zahlung der Lohngruppe 6 des Lohntarifvertrages in seiner letzten gültigen Fassung als Ausführungsbedingung.
Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.