Vier Kurzfilme: „Verfassungsrecht konkret - Grundrechte und demokratischer Verfassungsstaat im Kontext von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_Kurzfilme
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesverfassungsgericht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vier Kurzfilme: „Verfassungsrecht konkret - Grundrechte und demokratischer Verfassungsstaat im Kontext von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“
Das Bundesverfassungsgericht möchte in den Jahren 2022 und 2023 vier Kurzfilme à jeweils 6 bis 8 Minuten mit unterschiedlichen them. Schwerpunkten produzieren.
Das Bundesverfassungsgericht möchte in den Jahren 2022 und 2023 vier Kurzfilme à jeweils 6 bis 8 Minuten mit unterschiedlichen them. Schwerpunkten produzieren.
Angebote mit einem Preis von mehr als 250.000 € brutto (inkl. 7 % Umsatzsteuer) können aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Berücksichtigung finden. Über das Angebot hinausgehende Kosten können nicht berücksichtigt werden.
Im Jahre 2022 sollen die Drehbücher zu den Filmen erstellt und abgerechnet werden. Hierfür können Beträge von mehr als 50.000,00 € brutto nicht berücksichtigt werden. Die Realisierung der vier Filme hat im Jahre 2023 zu erfolgen. Beträge von mehr als 200.000,00 € brutto können keine Berücksichtigung finden. Die Abrechnung für die Realisierung hat im Jahr 2023 zu erfolgen.
Es ist ein Musterfilm, ähnlich der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Eckdaten, zu präsentieren. Der Musterfilm kann ein in sich geschlossener Film - oder ein aus mehreren Teilen zusammengesetzter Film sein.
Wichtig:
Das Nichtvorliegen des Musterfilms führt zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung. Der Musterfilm darf eine maximale Länge von 3:00 Minuten nicht überschreiten. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung.
Es darf nur eine Film-Datei auf USB-Stick postalisch (frei von Schadsoftware) eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie hierzu den Angebotskennzettel (Anlage C) und senden den USB-Stick
vor Ablauf der Angebotsfrist an:
Bundesverfassungsgericht
- Referat Z1 - Zentrale Vergabestelle
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Es darf nur der USB-Stick postalisch versendet werden.
Die übrigen Angebotsbestandteile sind elektronisch über das Vergabeportal fristgerecht und vollständig einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die termingerechte Durchführung des Auftrags ist für das Bundesverfassungsgericht von größter Bedeutung. Aus diesem Grunde wird eine Vertragsstrafe im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen in Höhe von 10% des gesamten Auftragswerts festgelegt. Im Rahmen einer Individualabrede wird auf das Erfordernis einer Mah-nung nach § 286 BGB im Auftragsfall gänzlich verzichtet (vgl. Vergabeunterlagen).
Das Dienstgebäude des Bundesverfassungsgerichts wird durch die Bundespolizei gesichert und unterliegt beson-deren Sicherungsanforderungen. Der Auftragnehmer hat mindestens 5 Tage vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert alle im Dienstgebäude des Bundesverfassungsgerichts tätig werdenden Arbeitskräfte und Fahr-zeuge mittels Vordruck (Anlage B) beim Auftraggeber schriftlich anzumelden. Alle angemeldeten Personen wer-den durch die Bundespolizei einer polizeilichen Überprüfung unterzogen. Zutritt zum Dienstgebäude des Bundes-verfassungsgerichts erhalten nur die von der Bundespolizei nicht beanstandeten Personen. Bei Betreten des Dienstgebäudes erfolgt eine Kontrolle anhand des Personalausweises bzw. Reisepasses. Nicht angemeldete Per-sonen erhalten keinen Zutritt. Dadurch entstehende Ausfallkosten trägt der AN. Bitte übersenden Sie uns bereits im Rahmen der Angebotserstellung die erforderlichen Informationen gemäß dem angefügtem Vordruck (Anlage B).
Abschnitt IV: Verfahren
Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zahlungsbedingungen
Innerhalb 10 Tagen (netto) nach Abnahme der geschuldeten Leistung
Wichtig: Die Drehbücher müssen bis spätestens 9. Dezember 2022 fertig gestellt werden.
Die prüfbare e-Rechnung hierzu muss bis spätestens 15. Dezember 2022 vorliegen.
Die Fertigstellung der Filme erfolgt im Jahr 2023 und muss im Jahr 2023 (spätestens bis 15. Dezember 2023) abge-rechnet werden.
Teilzahlungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem AG geleistet werden. Die Rechnungen dürfen nur in elektronischer Form i.S.d. § 2 Abs. 2 E-RechV gestellt werden. Rechnungen, die dieser Form nicht ge-nügen, gelten als nicht gestellt, insbesondere begründen solche Rechnungen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
Über das Angebot hinausgehende Forderungen werden abgelehnt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.bund.de
gemäß § 160 ff GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland