Schadstoffsammlung Referenznummer der Bekanntmachung: AWLOER-2022-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]54
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsammlung
Sammlung und Entsorgung von schadstoffbelasteten Abfällen (Schadstoffsammlung) im Landkreis Lörrach
Landkreis Lörrach
Die Abfallwirtschaft erfasst Schadstoffe aus Haushalten, dem Kleingewerbe und öffentlichen Einrichtungen in haushaltsüblichen Mengen über eine kreisweite Schadstoffsammlung. Zweimal jährlich (im Frühjahr und im Herbst) wird im Landkreis Lörrach eine mobile Schadstoffsammlung an insgesamt 32 Sammelplätzen durchgeführt. Die Sammlungen finden immer von 10-13 h und 14-17 h statt. Jeder Sammelblock dauert ca.einen Monat. Des weiteren finden jährlich 11 Sammlungen auf der Deponie Scheinberg, am ersten Freitag im Monat (außer Januar) von 8:00 - 12:00 statt. Der Auftragnehmer stellt ein Sammelsystem zur Bereitstellung von schadstoffbelasteten Abfällen (Schadstoffe) zur Verfügung. Dabei muss es sich um eine mobile Einrichtung handeln, die schnell auf- und abgebaut werden kann, da teilweise mehrere Standorte pro Tag angefahren werden müssen. Die Einrichtung muss alle Auflagen der TRGS 520 erfüllen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 6 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.06.2024 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2025, bzw. bis zum 30.06.2025 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2026
ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2026
Fragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bietende spätestens bis zum
20.07.2022 elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers einzureichen und werden gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV 6 Tage vor der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3):
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben die Erklärung zur Eignung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Von Unterauftragnehmern kann diese Erklärung ebenfalls gefordert werden.
-Soll der Eignungsnachweis mittels Eintragung des Bietenden in das Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen ist die Zertifikatsnummer und der Zugangscode anzugeben.
-Der Nachweis der Eignung kann auch über die Eigenerklärung gem. Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geführt werden.
-Bei Nachweisen sollte das Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate vor dem Schlusstermin der Angebotseingabe liegen, es sei denn, die Nachweise gelten unbefristet bzw. weisen eine Gültigkeit über dem Angebotsabgabetermin hinaus auf.
Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen verlangen.
Eigenerklärung des Bietenden gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung":
- zur Zuverlässigkeit,
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation und
- das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde.
-aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder alternativ auf andere
Weise
-Eigenerklärung Anlage zu Artikel 5 k) Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
-Eigenerklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetzes (MiLoG)
-Eigenerklärung des Bietenden gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über den Umsatz von Dienstleistungen die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
-Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Umweltschäden sowie in Höhe von mind. EUR 10.000 für Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr. Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme zu betragen. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Falle der Beauftragung eine solche Versicherung abgeschlossen bzw. erweitert wird.
- Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs
(Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
-Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Verbindung mit § 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder eine vergleichbare Qualifikation bzw. einen vergleichbaren Qualitätsstandard
- Der Bietende hat sämtliche, für die Verwertung vorgesehenen Anlagen und Standorte zu benennen.
- Der Bietende hat detailliert darzustellen, wie mit den einzelnen Abfallgruppen im Zwischenlager verfahren wird. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Zusammenstellung zu neuen Verpackungseinheiten.
- Darstellung, welche Abfallgruppen einer Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden.
-Nachweis der Personalqualifikation gem. TRGS 520
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (ohne Verlängerungsoption) gefordert. Diese ist spätestens 18 Werktage nach Erteilung des Zuschlags vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.