Stadt Konstanz und Landkreis Konstanz Vergabe des Betriebs des Innovationslabors INNOVATIONSLABOR HOCHRHEIN-BODENSEE Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2539
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konstanz.de
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lrakn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Konstanz und Landkreis Konstanz Vergabe des Betriebs des Innovationslabors INNOVATIONSLABOR HOCHRHEIN-BODENSEE
Die Stadt Konstanz und der Landkreis Konstanz planen die Errichtung eines Innovationslabors (nachfolgend InnoLab HB) und erhalten hierfür Fördermittel aus dem operationellen Programm "Innovation und Energiewende" VwV EFRE RegioWIN 2014-2020, über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Betrieb des Maschinenparks (beider Standorte) für das InnoLab HB.
Die Stadt Konstanz und der Landkreis Konstanz planen die Errichtung eines Innovationslabors (nachfolgend InnoLab HB) und erhalten hierfür Fördermittel aus dem operationellen Programm "Innovation und Energiewende" VwV EFRE RegioWIN 2014-2020, über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Der Landkreis Konstanz hat einen Weiterleitungsvertrag mit der Stadt Konstanz abgeschlossen und die Stadt Konstanz ist der zukünftige Träger des InnoLab HB.
Das InnoLab HB bietet der lokalen Wirtschaft (insbesondere auch kleinen und mittlere Unternehmen (KMU)) der Region Hochrhein-Bodensee und darüber hinaus Unterstützung durch die Bereitstellung von Innovationsinfrastrukturen und begleitenden Dienstleistungen. Dies geschieht unter anderem durch den Einbezug von Wirtschaft sowie Wissenschaft, Forschung und Lehre. Hiermit soll die Förderung von interdisziplinären und branchenübergreifenden Projekten vorangetrieben werden. Die Stärkung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Region, als auch des Wissens- und Technologietransfers, ist fürderhin als wichtige Kernaufgabe des Vorhabens zu verstehen.
Das Innovationslabor Hochrhein-Bodensee besteht zu circa 80 % als Maschinenpark auf dem Konstanzer Innovationsareal sowie zu circa 20% als Laborstandort für Life Science Anwendungen im The Plant und soll als eines der Kernprojekte des Konstanzer Innovationsareals (früher KINA), die regionale Innovationsfähigkeit nachhaltig stärken. Ein breites Angebot in den Bereichen Rapid Prototyping, Rapid Manufacturing und Hardwareentwicklung in Form eines umfangreichen Maschinenparks ist die Basis für dieses Projekt.
Der regionale Fokus liegt auf der Stadt sowie dem Landkreis Konstanz und soll seine Strahlkraft darüber hinaus in die angrenzenden Landkreise sowie Schweizer Kantone Thurgau und Schaffhausen ausweiten. Mit den Angeboten der ansässigen Hochschulen wird es bei verschiedenen Themen sich ergänzende Berührungspunkte geben. Eine enge Abstimmung sowie Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Hochschulen wird deshalb erwartet.
Der Zuwendungsempfänger Landkreis Konstanz gibt die Förderung als auch seinen Finanzierungsbeitrag per Weiterleitungsvertrag an den Träger weiter. Als Träger des Vorhabens wird die Stadt Konstanz fungieren. Das Innovationslabor wird als Teil des großen Innovationsprojektes Konstanzer InnovationsAreal in dieses Gesamtkonzept eingebunden sein. Die räumliche Nähe zum Technologiezentrum Konstanz, jetzt: farm - Gründung & Innovation, ist dort der zentrale Mieter und Betreiber von Co-Workingflächen und Ansprechpartner für die Themen Gründung & Innovation. Dies birgt große Potentiale sowie Synergieeffekte für das Vorhaben. Der Hauptteil des Maschinenparks des geplanten InnoLab HB (Fokus Ma-schinenbau & Industrie) wird auf dem Konstanzer InnovationsAreal (Bücklepark, 78467 Konstanz) untergebracht sein. Der Nebenstandort in The Plant (The Plant, Byk-Gulden-Straße 2, 78467 Konstanz) befasst sich vornehmlich mit den Bereichen Laborautomation, Biotechnologie und Life-Sciences. Hierdurch wird eine optimale Koordination mit den anderen öffentlichen Angeboten für Innovation und Gründung in der Region sichergestellt.
Der Maschinenpark für das InnoLab HB (Anlage 1 - Maschinenliste + Labor) wird bereits mit separater Ausschreibung vergeben und wurde über einen aufwendigen Befragungs- sowie Beteiligungsprozesses ermittelt. Folgende Themenfelder umfassen die zukünftigen Aktivitäten des Betreibers: Nachhaltigkeit, Automation, Messtechnik, Fertigungsverfahren, Elektronik, Vermarktung, Labortechnik und IT/KI. Der Erlös aus der Vermietung des Maschinenparks steht dem Betreiber zu. Hierbei sind die Förderbedingungen einzuhalten. Hierbei ist kein Anteil an die Stadt Konstanz als Träger des InnoLab HB abzuführen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Betrieb des Maschinenparks (beider Standorte) für das InnoLab HB.
Der Betrieb umfasst dabei insbesondere:
- Flächen- und Maschinenvermietung, Wartung der Maschinen
Organisation des technischen und organisatorischen Betriebs (Buchungserreichbarkeit sollte onlinebasiert gegeben sein)
- umfassende sowie individuelle technische Betreuung und Beratung bei Innovationsprojekten
- Begleitung von Prozessentwicklung für Kunden sowie Digitale Geschäftsmodelle
- Einführung und Einsatz neuer Technologien für bestehende Produkte, Herstellung von Prototypen
- Angebot und Abhaltung von Seminaren/ Schulungen, Umsetzungslösungen für Forschungsprojekte sowie Kontakt- und Investorenvermittlung
- Bewerbung des Angebots über eine Webpräsenz sowie entsprechende Kommunikationskanäle in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsförderungen der Stadt sowie des Landkreises
- Büro mit Personal vor Ort
- Teilnahme an regelmäßigen Rücksprachen mit Stadt und Landkreis
Der Betreiber ist verpflichtet, das Innovationslabor auf eigenes wirtschaftliches Risiko unter Beachtung des von ihm angebotenen Konzepts und der Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu betreiben. Der Maschinenparkbetreiber wird für den Betrieb mit maximal [Betrag gelöscht] Euro jährlich für die ersten fünf Jahre unterstützt. Landkreis und Stadt übernehmen anteilig zu jeweils 50% die Anschubfinanzierung. Der Träger sichert sich vertragsrechtlich die zweckdienliche Verwendung/Nutzung des Maschinenparks, im Sinne der Förderrichtlinien des Zuwendungsbescheides durch den Betreiber, mit Verlängerungsoption für weitere 10 auf insgesamt 15 Jahre zu.
Der Betreiber hat ist berechtigt, Beratungsdienstleistungen anzubieten, wie beispielsweise die Begleitung von Prozessentwicklung für Kunden sowie Digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Weitere Informationen zu der vergabegegenständlichen Leistung erhalten die Bieter mit der Angebotsaufforderung.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgeleg-ten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständ-liche Dienstleistungskonzession zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird anhand der vorgelegten Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den Bewer-bern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Ver-fahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden nur die Mindestreferenzen eines Bewerbers berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Re-ferenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Dabei werden die priorisierten Referenzen je Referenz wie folgt bewertet:
Kriterium "Aktualität"
Betrieb in den letzten 4 Jahren (ab 1.1.2019) 1 Punkt
Betrieb in den letzten 2 Jahren (ab 1.1.2020) 2 Punkte
Betrieb in den letzten 1 Jahren (ab 1.1.2021 bis Fristende der Teilnahmefrist) 3 Punkte
Kriterium "Anzahl Gleichgelagerte Vergleichspunkte"
Referenzobjekt erfüllt 6 Vergleichspunkte 1 Punkt
Referenzobjekt erfüllt 7 Vergleichspunkte 2 Punkte
Referenzobjekt erfüllt 8 Vergleichspunkte oder mehr 3 Punkte
Zwei Verlängerungsoptionen mit einem Zeitraum von jeweils 60 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte und deren Qualifikation in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017)
(2) Nachweis von Referenzprojekten über den Betrieb von gleichgelagerten Projekten / Vorhaben über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr in den letzten 5 Jahren. Der Beginn des Be-triebs darf vor dem 1. Januar 2017 gelegen haben.
Nachweis von zwei Referenzprojekten über den Betrieb von gleichgelagerten Projekten / Vorhaben über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr in den letzten 5 Jahren. Der Beginn des Betriebs darf vor dem 1. Januar 2017 gelegen haben.
Als gleichgelagerte Projekte zählen Referenzprojekte, welche mindestens fünf der nach-folgenden Punkte jeweils erfüllen:
- Abdeckung beider geplante Schwerpunkte Labore the plant und Innovationsareal
- Aufbau eines Systems für Schulungen
- Erfahrungen im Wissens- und Technologietransfer
- Erfahrung in der Zusammenarbeit in Gründungsvorhaben und Gründungsverbünden
- Praxiserfahrung beim Aufbau eines Innovationslabors
- Kenntnisse der Wirtschaftsstruktur
- Start-up Erfahrung
- Beratungserfahrung mit Start-ups
- Erfahrungsprojekte mit regionalen Wirtschafts- und Wissenschaftsinstitutionen
Die geforderten Erklärungen zu den Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Betriebsdatum
- Beschreibung der Leistung
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR2CE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.