Mobiles Münsterland - Erarbeitung eines Schnellbus- und Regionalbus-Konzeptes (Detailplanung Zielnetz 2030+) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.06-94-001-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiles Münsterland - Erarbeitung eines Schnellbus- und Regionalbus-Konzeptes (Detailplanung Zielnetz 2030+)
Der Zweckverband Mobilität Münsterland beabsichtigt, die Erarbeitung eines Schnellbus- und Regionalbus-Konzeptes (Detailplanung Zielnetz 2030+) zu vergeben. Der Zweckverband hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Zweckverband Mobilität Münsterland
Schorlemerstr. 26
48143 Münster
Auf der Basis der Untersuchung des Planungsbüros KCW mit Ergebnissen des Projektes Mobiles Münsterland wird in einem Bearbeitungszeitraum bis Ende 2024 die detaillierte und umsetzungsorientierte Weiterentwicklung des im MML-Gutachten entwickelten ÖPNV-Zielnetz 2030+ (auch als "starke Achsen bezeichnet") angegangen. Hierzu gehört die planerische Verknüpfung der Bus- und Bahnnetze miteinander und die Festlegung der Betriebszeiten, Takte und Anschlussverbindungen sowie die daraus abzuleitende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einer Potentialanalyse, die auch für die Planungen zur S-Bahn Münsterland von verkehrlicher und wirtschaftlicher Bedeutung ist. Auch die aktuellen weiterführenden Überlegungen zur Entwicklung des ÖPNV-Angebotes im Münsterland werden berücksichtigt.
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Kreise und kreisfreie Städte im Bereich des Zweckverbands Mobilität Münsterland, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Auf der Basis der Untersuchung des Planungsbüros KCW mit Ergebnissen des Projektes Mobiles Münsterland wird in einem Bearbeitungszeitraum bis Ende 2024 die detaillierte und umsetzungsorientierte Weiterentwicklung des im MML-Gutachten entwickelten ÖPNV-Zielnetz 2030+ (auch als "starke Achsen bezeichnet") angegangen. Hierzu gehört die planerische Verknüpfung der Bus- und Bahnnetze miteinander und die Festlegung der Betriebszeiten, Takte und Anschlussverbindungen sowie die daraus abzuleitende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einer Potentialanalyse, die auch für die Planungen zur S-Bahn Münsterland von verkehrlicher und wirtschaftlicher Bedeutung ist. Auch die aktuellen weiterführenden Überlegungen zur Entwicklung des ÖPNV-Angebotes im Münsterland werden berücksichtigt.
Die Gutachterleistung umfasst unter anderem eine Grob- und Detailplanung für folgende Aufgaben:
- Festlegung der Linienführung und des Taktes sowie der Betriebszeiten, Erarbeitung von Planungsalternativen.
- Erarbeitung eines Fahrplanrasters bzw. von Fahrplänen für die MML-Maßnahmen des Zielnetzes 2030+ sowie der Fahrzeugumläufe, Erarbeitung von Planungsalternativen,
- Berücksichtigung und Priorisierung der Verknüpfungen Bus/Bus und Bus/Schiene,
- Ermittlung der Wirtschaftlichkeit/Kosten,
- Fahrgastpotentialabschätzung für die MML-Maßnahmen (nur ÖPNV) - die Potentialabschätzung wird für die entsprechende Berechnung im SPNV benötigt.
- Vorschläge für Zwischenkonzepte bis zur Anpassung an die SPNV-Maßnahmen.
Erwartet wird, dass mehrere Planungsvarianten erarbeitet, bewertet und präsentiert werden.
Insgesamt sind drei Planungspakete mit Grob- und Feinplanungen in unterschiedlichen Planungsräumen und mit unterschiedlichen zeitlichen Fristen zu bearbeiten. Im ersten Paket werden Linienbündel im Kreis Warendorf und Kreis Borken beplant. Die Planung soll bis November 2022 erfolgen. Das zweite Paket umfasst die Linienbündel im Kreis Coesfeld und im Kreis Steinfurt mit einem Planungsende im ersten Quartal 2023. Das dritte Planungspaket umfasst die übrigen relevanten Linienbündel. Die Planungen hierzu sollen im 3. Quartal 2023 vorliegen. Darüber hinaus umfasst die Gutachterleistung die Begleitung der politischen Beschlussfassung nach der Beplanung der Maßnahmen. Die Aufteilung in Planungspakete orientiert sich an der Betriebsaufnahme der Linienbündel bzw. an den übergeordneten Maßnahmen sowie an die dafür erforderlichen planerischen und rechtlichen Vorlaufzeiten.
Die 3 Planungspakete haben unterschiedliche Ausführungszeiten:
Planungspaket 1: Bearbeitungszeit: August 2022 bis Mai 2023. Die Planungen müssen bis zum 30. September 2022 vorliegen.
Planungspaket 2: Bearbeitungszeit: bis Oktober 2023. Die Planungen müssen bis zum 15. März bzw. 15. Juni 2023 vorliegen.
Planungspaket 3: Bearbeitungszeit: bis 30.06.2024. Die Planungen müssen bis zum 15. September 2023 vorliegen.
Die Bewertung der Kriterien erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:
Angebotspreis (70 Punkte)
Bei der Bewertung der Angebotssumme erhält das günstigste Angebot die volle Punktzahl (70 Punkte). Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Wertungspunktzahl abgezogen. Da-bei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet, damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Referenzprojekte im Bereich ÖPNV-Verkehrsplanung (20 Punkte)
Zum Nachweis der fachlichen Qualifikation sind vom Bieter vergleichbare Referenzen der letzten fünf Geschäftsjahre beizubringen (2017 bis 2021). Als Referenzprojekte werden Studien, Gutachten und Konzepte gewertet wie etwa Erstellung von Nahverkehrsplänen oder Planung von Verkehrsangeboten im ÖPNV, Erstellung von ÖPNV-Potenzialanalysen oder Kostenberechnung von ÖPNV-Leistungen. Die volle Punktzahl (20 Punkte) erhalten Bieter, die fünf oder mehr Referenzprojekte vorweisen können.
Qualifikation des Personals (10 Punkte)
Um die fachliche Qualifikation und die Leistungsstärke des Bieters darzulegen, werden die Qualifikation der eingesetzten Projektleitung sowie die Teamstärke der für das Projekt eingesetzten Fachkräfte gewertet. Eine hohe Punktzahl wird für eine langjährige Berufserfahrung der Projektleitung vergeben. Ebenso erhält ein personalstarkes Projektteam eine hohe Punktzahl, da davon ausgegangen wird, dass bei einem unvorhersehbaren Personalausfall die Leistung trotzdem ungeschmälert erbracht werden kann. Als Fachkräfte werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesehen, die über einen Bachelor- oder Masterabschluss oder einen vergleichbaren Hochschul- oder Universitätsabschluss in der Fachrichtung Raumplanung, Verkehrsplanung, Verkehrswesen, Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung oder Geographie. Bei den drei letztgenannten Abschlüssen wird eine entsprechende Vertiefung in den Bereichen Mobilität und Verkehr gefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- Nachweis der Berufsqualifikation für den Projektleitenden (Studienabschluss in den Fachbereichen Raumplanung, Verkehrsplanung, Verkehrswesen, Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung, Geographie oder gleichwertig)
- Darlegung, inwieweit der Bieter in der Lage ist, die durchzuführenden Arbeiten auch bei Ausfällen im Projektteam im Rahmen von Urlaubs-/Krankheitsvertretung zu gewährleisten
- vergleichbare Referenzen der letzten fünf Geschäftsjahre zum Nachweis der fachlichen Qualifikation
Eigenerklärung-NRW-Sanktionen-EU
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zweckverband Mobilität Münsterland beabsichtigt, die Erarbeitung eines Schnellbus- und Regionalbus-Konzeptes (Detailplanung Zielnetz 2030+) zu vergeben. Der Zweckverband hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Zweckverband Mobilität Münsterland
Schorlemerstr. 26
48143 Münster
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2921R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.