Nichtoffener Planungswettbewerb mit Verhandlungsverfahren Vergabe von Architektenleistungen Rathausneubau mit Bibliothek und Ortsmitte, Gemeinde Wangen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangen Landkreis Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeinde-wangen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://gemeinde-wangen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Kommunalentwicklung.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.Kommunalentwicklung.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Kommunalentwicklung.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.Kommunalentwicklung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb mit Verhandlungsverfahren Vergabe von Architektenleistungen Rathausneubau mit Bibliothek und Ortsmitte, Gemeinde Wangen
Ziel und Gegenstand des nichtoffenen Planungswettbewerbs ist es , in städtebaulicher, funktioneller, architektonischer, freiraumplanerischer und wirtschaftlicher Hinsicht gute und entwicklungsfähige Vorentwürfe für den Neubau des Rathauses mit kleiner Ortsbibliothek und den Rathausplatz „Routot-Platz“ zu erhalten. Ausgehend von dieser neuen Ortsmitte wird als Ideenteil des Wettbewerbs eine skizzenhafte städtebauliche Auseinandersetzung zur Anbindung der neuen Ortsmitte an angrenzende Grundstücke, Nutzungen und Freibereiche sowie eine Aussage zur Quartiersumbildung westlich des Rathauses bis zur Einmündung Blumenstraße incl. des Kirchplatzes gewünscht.
Der neue „RoutotPlatz“ wird die neue lebendige und multifunktional nutzbare Ortsmitte sein. Damit wird er weit mehr als das flächenhafte Bindeglied der raumbildenden neuen und bestehenden Gebäude sein. Die Frei- und Verkehrsflächen sind hierfür neu zu ordnen um ein an-sprechendes Angebot, welches zum Verweilen und Treffen einlädt, mit einer hohen Aufenthalt-qualität für Jung und Alt zu schaffen. Bäume und Grünflächen, Spiel- und Bewegungselemente für Kinder und Wasser als Gestaltungs- oder auch Spielelement sollen in diese Überlegungen entsprechend einbezogen werden.
Genaue Aufstellung und Beschreibung s. Auslobung, Anlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen
Anforderungen erfüllen.
Gefordert sind Teams aus Architekten*innen mit Landschaftsarchitekten*innen.
Die Landschaftsarchitekten*innen müssen erst nach dem Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Teilnahmeerklärung genannt werden und ihre berufliche Qualifikation nachweisen. (z.B. Kopie Eintragungsurkunde, etc.)
Beide unterschreiben die Verfassererklärung zum Planungswettbewerb als Verfasser*innen.
Die Teilnahme von Innenarchitekt*innen wird empfohlen, Tragwerksplaner*innen können beratend hinzugezogen werden.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt wer-den.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt im Sin-ne der Auslobung sein.
Die Hinzuziehung von Innenarchitekten*innen wird empfohlen.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche u. juristische Personen, d. d. geforderten fachlichen
Anforderungen erfüllen.
Architekten*innen mit Landschaftsarchitekten*innen.
Die Landschaftsarchitekten*innen müssen erst nach dem Teilnahmewettbewerb i Rahmen der Teilnahmeerkl. genannt werden u. ihre berufl. Qualifikation nachweisen. (z.B. Kopie Eintragungsurkunde, etc.) Bei nat. Personen sind die fachl. Anforderungen erfüllt, wenn sie gem. Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntm. im Zulassungsber. die Berufsbez. Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbez. nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachw. verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entspre-chen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt wer-den.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt i
Die Ausloberin wird - in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, für gewöhnlich den Gewinner – unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß §§ 34/35 HOAI zunächst der Leistungsphasen 1 bis 5 und gemäß §§ 39/40 HOAI (Freianlagen) übertragen. Es ist beabsichtigt ebenfalls die weiteren Leistungsphasen 6 bis 8 zu beauftragen.
Das Auftragsversprechen gilt für den Rathausneubau mit Ortsbibliothek sowie die kommunalen öffentlichen Freiflächen des Realisierungsteiles.
Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit allen Preisträgern, welche ihren Willen dazu schriftlich bekunden, über den Auftrag verhandeln (Bietergespräche).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/