Planungsleistungen Digitalpakt Schule - Fachplanung I / Gymnasium - Elektro- und EDV-Sanierung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wermelskirchen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Digitalpakt Schule - Fachplanung I / Gymnasium - Elektro- und EDV-Sanierung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Elektro- und EDV- Sanierung des Gymnasiums und verschiedener Grundschulen mit der Verwendung von Fördermittelgeldern aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule und schreibt hiermit die Vergabe der Planungsleistungen Digitalpakt Schule - Fachplanung I / Gymnasium - Elektro- und EDV-Sanierung aus (insgesamt werden die gesamten Fachplanerleistungen in drei einzelnen Vergabeverfahren ausgeschrieben: FP I, FP II und FP III).

Die Planung (FP I) beinhaltet eine Bestandsaufnahme aller Gebäude mit der Aufnahme des aktuellen Zustandes und Verortung der Netzwerk- und Stromversorgungspunkte und der Absprache mit den Nutzern, welche davon erhalten bleiben müssen. Hinzu kommen die bereits für bestimmte Räumlichkeiten festgelegten Standardausstattungen und Rückmeldung aus der gemeinsamen Begehung. Neben dieser Bestandsaufnahme wird die Planung und intensivste Betreuung der Fachplanung Elektro- und EDV Sanierung erfolgen, sowie die Einplanung der Vorverkabelung für die Endmontage der neuen ELA Anlage. Das Kostenlimit für das Gesamtprojekt Gymnasium liegt bei rund 1.920.000,00 € inklusive Fachplanungsleistungen, Umsetzung des Projektes und die Beschaffung der Endgeräte.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 172 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

42929 Wermelskirchen, Stockhauserstraße und Schillerstraße

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Folgendes betrifft alle 3 Vergabeverfahren Planungsleistungen Digitalpakt Schule: Fachplanung I, Fachplanung II und Fachplanung III:

Grundlagen:

Die Basis der zu erarbeitenden Funktionszusammenhänge bildet der Förderantrag „Digitalpakt Schulen", den die Stadt Wermelskirchen beim Fördermittelgeber gestellt hat. Eine Fertigstellung aller Gebäude wurden über zwei Jahre verteilt, damit auch alle Projekte umfangreich und ausführlich betreut werden können. Die Fertigstellung der Schulen ist für die Jahre 2023 und 2024 angesetzt.

Es werden insgesamt drei Fachplaner für die daten- und elektrotechnische Planung der Grundschulen und des Gymnasiums gesucht. Beabsichtigt wird ein flächendeckender und strukturierter Ausbau des EDV Netzwerkes im Zuge des Förderantrags und ein flächendeckender Ausbau der Stromversorgung an allen Schulen der Stadt Wermelskirchen. Die derzeitige Ausstattung ist veraltet und muss ersetzt werden. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Aktive Komponenten (wie Switch, Access Points, ..), die Erstellung eines neuen Breitbandanschlusses, Endgeräte (Ladekoffer, Bildschirme, PC´s digitale Tafelanlagen, Beamer, Lautsprecher, … ) , sowie die Versorgung durch ein neues pädagogoisches Schulnetzwerk. Auf Grund der Förderbedingungen teilt sich das pädagogische Netzwerk auf in förderfähige Bereiche mit pädagogischem Hintergrund (zum Beispiel Klassen - und Wahlpflichtsräume, Bibliotheken, Lernzimmer, ...) und in nicht förderfähige Netzwerktechnik (das komplette Verwaltungsnetz, Nebenräume wie Keller, Lagerräume).

Erwartungen:

Die zu erbringende Leistung setzt sich aus den Grundlagen der Leistungsphasen 1-9, sowie die in der Leistungsbeschreibung genannten Sonderleistungen wie z . B . die Erstellung einer digitalen Grundlage ( DWG oder DXF Datei ) inklusive der genannten Inhalte, einer Bestandsaufnahme der aktuellen Versorgungselemente, die notwendigen Abstimmungen mit der BEW als Versorgungsunternehmen für die Weiterführung der neu herzustellenden Breitbandanschlüsse, Trennung der Rechnungspositionen auf Basis der Abrechnungsgrundlagen " förderfähig, nicht förderfähige Kosten ", die Prüfung und Abstimmung der schulinternen Abläufe mit der Schulverwaltung / Stadtverwaltung und einzubindenden Behörden… Eine komplexe Abrechnung nach Fördermittelrichtlinien wird vorausgesetzt und ist in die Grundleistungen mit einzukalkulieren.

Ebenfalls ist die komplexe Abstimmungen mit den Nutzern und dem Bauherrn im Vorfeld abzuklären und entsprechend in die Grundleistungen einzukalkulieren.

Ein Bestandteil der Leistung wird die schnelle Einarbeitung in die Bestandsunterlagen und eine Bestandsaufnahme für die Erstellung der Vorentwurfsplanung sein.

Vorbereitungen:

Das schulische Netzwerk teilt sich auf in das verwaltungs- und das pädagogische Schulnetzwerk.

Neben diesen beiden Netzwerken muss noch ein separates Netzwerk für die ELA- Anlage / Amokplanung eingerichtet werden.

Weder die Endgeräte der ELA -Anlage, noch die Serverkomponenten sind Bestandteil der Planung ausschließlich die Verkabelung ist auszuführen. In der Planung sind nur die reinen Leitungswege ( inklusive Kabelkanälen ) vom geplanten Serverraum bis in die einzelnen Räume einzuplanen, die exakte Beschriftung der Leitungen wird vorausgesetzt. Die Endgeräte werden in einer separaten Ausschreibung angeschafft. Genauere Vorgaben erhalten Sie innerhalb der Abstimmungstermine mit dem Bauherrn.

Die Primär - und Sekundärverkabelung ( Hauptverteiler und Verbindung Bereichsverteiler ) erfolgt durch Lichtwellenleiter ( LW ). Die Tertiärverkabelung ( Anschlussdosen, etc. ) erfolgt sternförmig ausgehend von den Patchfeldern der Bereichsverteiler in CAT 7 Duplex.

Die Elektroversorgung teilt sich auf in Haupt - und Unterverteilungen sowie die Verkabelung ( Steckdosen, etc .). Die Verteilung erfolgt entsprechend der aktuellen Richtlinien und technischen Regelwerke .

Planungstechnische Ausstattungsmerkmale wurden im Vorfeld festgelegt für:

• Klassen- , Kurs- , Server- , Fach- und Speiseräume, sowie die Aula erhalten mindestens 6 Netzwerkports RJ 45 ( CAT 7 Kabel) als Ports bezeichnet, sowie 6 Steckdosen.

• Neben-, Mehrzweck- und Gruppenräume erhalten mindestens 4 Ports, sowie 2 Steckdosen.

• Lehrer -, Computer- und Selbstlernräume erhalten mindestens 2 Ports pro Arbeitsplatz,

sowie 2 Steckdosen.

• Die flächendeckende W - LAN Versorgung erfolgt mittels Accesspoints in den Gebäuden.

Im Außenbereich wird dies nur in Teilen erfolgen.

• Die Stromversorgung im Altbestand und der neue Bedarf müssen aneinander angepasst werden. Als Beispiel sind 6 Steckdosen im Altbestand verteilt, 2 werden aktiv genutzt. Insgesamt 6 neue Steckdosen werden für die Versorgung der digitalen Endgeräte benötigt. Dies bedeutet eine Anzahl von 8 neuen Steckdosen. Die Standorte der neuen Dosen sind nach direkter Absprache mit der Schulleitung und dem Bauherrn einzuplanen.

Da zum oben beschriebenen Ausbau des Datennetzwerks auch eine Erneuerung der 230 Volt Versorgung notwendig ist, muss die komplette Elektroversorgung ( S teckdosenkreise / Anzahl der Steckdosen, Verteilerschränke, Hauptanschlusspunkt ) dem aktuellen Ausstattungsstandard der Stadt Wermelskirchen unter der Beachtung der gültigen VDE 0100 und den aktuellen Regeln der Technik angepasst bzw. vollständig erneuert werden. Zum Teil werden die vorhandene Steckdosenpositionen beibehalten werden müssen, die Räume jedoch komplett neu verkabelt.

Dies bedingt für alle Fachplaner eine Bestandsaufnahme und Einsatzdokumentation ( wofür wird die vorhandene Steckdose verwendet). Sollten Steckdosen hinter Schränken oder Regalen verbaut worden und kein aktives Gerät angeschlossen sein, so muss diese Steckdose in der Bestandsplanung aufgenommen werden, kann jedoch in der neuen Planung vernachlässigt werden. Hier bedarf es der Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Nutzern vor Ort .

Bei der Planung und Ausführung sind die anerkannten Regeln der Technik, die VDE Vorschriften und die aktuelle Gesetzeslage zu beachten.

Der Ausbau des EDV - Netzes und des Strom - Netzes , sowie der Neuanschluss der Breitbandversorgung betreffen das Gymnasium mit Haupt - und Nebenstelle , die Grundschulen Schwanen, Hünger, Tente, Dabringhausen, Dhünn und die Katholische Grundschule.

Die Planungsaufgabe und Betreuung der Baumaßnahme:

Eine Bestandsaufnahme aller Steckdosen muss umfassend mit dem Nutzer erfolgen, denn nur nach Absprache mit den Nutzern kann entschieden werden, welche Steckdosen weiterhin zur Verfügung gestellt werden müssen.

Anhand des zu erstellenden Gesamtkonzeptes zur Sanierung der Elektro - und EDV - Versorgung kann dieser Teil der intensiveren Planungsaufgabe in der Leistungsphase 3 abgeschlossen werden.

Die Betreuung der Baumaßnahme wird in einigen Phasen intensiver ausfallen müssen, da die Umsetzung im Bestand und laufenden Schulbetrieb intensiver stattfinden muss, dies ist in die entsprechende Leistungsphase einzukalkulieren. Der Auftraggeber setzt hier bei Ausführung eine wöchentliche Begehung mit 2 Besichtigungen voraus um den Bauablauf, die Aufnahme der Änderungen in den Planunterlagen und die Kontrollen sicherstellen zu können.

Der Schulbetrieb innerhalb der Schulzeiten darf während der gesamten Baumaßnahme nicht unterbrochen werden.

Lediglich in einem kleinen Zeitfenster in den Schulferien, an den Wochenenden und nach Absprache innerhalb des vom Nutzer angegebenen Zeitraumes ist die Schule für die ausführenden Arbeiten freigegeben.

Die zeitlichen Angaben sind im Zuge der Planung und Ausführung mit allen Beteiligten abzustimmen.

_______________________________________________________________________________________________________ Fachplanung I / Gymnasium:

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die Fachplanerleistungen I Gymnasium im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.

Die hier ausgeschriebene Leistung ( Fachplanung I ) bezieht sich auf die TGA- Planung der KG 440 und KG 450, LP 1-9 nach HOAI 2021 § 56 und betrifft ausschließlich das städtische Gymnasium Wermelskirchen mit der Haupt - und Nebenstelle.

Hauptstelle Stockhauser Straße 13, Gesamtfläche circa 10.700 m² und Nebenstelle Schillerstraße 9, Gesamtfläche circa 2.000 m ².

Die zu erbringende Leistung :

Die Beauftragung erfolgt stufenweise in schriftlicher Form, mit dem Auftragsschreiben wird nur die Stufe 1 beauftragt.

Stufe 1: Leistungsphase 1-3 Stufe 2: Leistungsphase 4-6 Stufe 3: Leistungsphase 7-8 Stufe 4: Leistungsphase 9 Die anrechenbaren Kosten betragen insgesamt 1.050.000,00 € netto und teilen sich in die KG 440 und KG 450 auf.

1. Grundlagenermittlung 2% 2. Vorplanung 9% 3. Entwurfsplanung 17% 4. Genehmigungsplanung 2% 5. Ausführungsplanung 22% 6. Vorbereitung der Vergabe 7% 7. Mitwirkung bei der Vergabe 5% 8 . Objektüberwachung 35% 9 . Objektbetreuung : 1% Summe 100% -> insgesamt 100% der HOAI Leistung Fachplanung I Gymnasium - Beginn sofort nach Auftragsvergabe und Fertigstellung der Baumaßnahme Oktober 2023 Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachwissen - Umsetzungsvorschläge / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Präsentation Projektteam / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Präsentation Organisation und Methoden zur Kostenkontrolle Einsparungen / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ein Bieterleitfaden, die Aufgabenstellung für die zweite Stufe des Verfahrens mit Bewertungsmatrix („Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien“), das Leistungsverzeichnis und ein 'Vorentwurf Vertrag_Fachplanung I Gymnasium' liegen den Vergabeunterlagen bei.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 012-026892
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: FP I
Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Digitalpakt Schule - Fachplanung I / Gymnasium - Elektro- und EDV-Sanierung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.it-netze.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 172 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E11358192“ möglich! Wichtiger Hinweis:

Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahmeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.

Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 08.02.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.

Abschlusserklärungen: Die Erklärenden erklären, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind u. Sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Sie erklären weiter, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.

Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung, das um die in den Ziffern II.2.9), III.1) u. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht auf Anforderung innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden können.

Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.

Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.

Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.

Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig, siehe Pkt. II.2.9) der Bekanntmachung (Ausschlusskriterium).

Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen.

Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.

Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Abgabe der Bewerbung verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste TNW) Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV der Nachunternehmer u. ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, od. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).

Gemäß § 47 (3) verlangt der AG eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:

1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/06/2022

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