10072 Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung - kooperatives Modell Referenznummer der Bekanntmachung: 5-22-B-10072
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
10072 Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung - kooperatives Modell
Maßnahme zur Aufnahme, Fortsetzung sowie erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung und die anschließende Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Maßnahme richtet sich an förderungsberechtigte junge Menschen gemäß § 76 Abs. 5 SGB III. Wegen in ihrer Person liegender Gründe benötigen sie besondere Unterstützung um eine Berufsausbildung aufzunehmen, fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen.Das Ziel der Maßnahme sind Aufnahme, Fortsetzung sowie erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung und die anschließende Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung der Teilnehmenden. Dieses Ziel soll im Rahmen von Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 76 SGB III und den §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. §§ 25, 26 Abs. 2 ff. Handwerksordnung (HwO) erreicht werden.Während der Durchführung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden in ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis zu unterstützen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.