Datenerhebung und -erfassung “Soziale Netzwerke und Migration in Senegal”
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rwi-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datenerhebung und -erfassung “Soziale Netzwerke und Migration in Senegal”
Die Arbeit umfasst drei Runden der Datenerhebung in 145 Erhebungsgebieten (EAs) im gesamten Senegal im Jahr 2022, darunter 30 zufällig ausgewählte EAs in jedem der Departements Kaolack, Matam und Sédhiou, 20 EAs in den Regionen Thiès und Diourbel und 35 EAs in anderen Regionen. Alle EAs werden in ländlichen Gemeinden liegen. In den meisten Fällen wird ein EA einem bestimmten, namentlich genannten Dorf entsprechen. Zusätzlich umfasst die Arbeit die Durchführung einer experimentellen Maßnahme in 125 dieser EAs. Der auf den TORs (Terms of Reference) basierende Vertrag deckt die Kosten für die Datenerhebung und die Durchführung der Maßnahmein allen Studien-EAs. Die Zufallsauswahl der EAs und Haushalte wird vom RWI durchgeführt.
Die Arbeit umfasst drei Runden der Datenerhebung in 145 Erhebungsgebieten (EAs) im gesamten Senegal im Jahr 2022, darunter 30 zufällig ausgewählte EAs in jedem der Departements Kaolack, Matam und Sédhiou, 20 EAs in den Regionen Thiès und Diourbel und 35 EAs in anderen Regionen. Alle EAs werden in ländlichen Gemeinden liegen. In den meisten Fällen wird ein EA einem bestimmten, namentlich genannten Dorf entsprechen. Zusätzlich umfasst die Arbeit die Durchführung einer experimentellen Maßnahme in 125 dieser EAs. Der auf den TORs (Terms of Reference) basierende Vertrag deckt die Kosten für die Datenerhebung und die Durchführung der Maßnahmein allen Studien-EAs. Die Zufallsauswahl der EAs und Haushalte wird vom RWI durchgeführt.
Die erste Runde der Datenerhebung wird zwischen der zweiten Junihälfte und Ende Juli 2022 durchgeführt. Sie besteht aus drei Elementen:
1. Eine EA-Volkszählung, d. h. die Erfassung aller Personen in der EA und der wichtigsten Informationen über diese Personen, die der Auftragnehmer durch Befragung aller EA-Haushalte auf Haushaltsebene erheben wird. Es sollen im Durchschnitt etwa 75 Haushalte pro EA befragt werden, was einer Gesamtzahl von etwa 11.000 EA-Zählungen entspricht. Die Befragungen auf Haushaltsebene werden mit einem sachkundigen Haushaltsmitglied durchgeführt und in Form eines Haushaltsmitgliederverzeichnisses strukturiert, in dem alle aktuellen, vergangenen (im letzten Jahr) und zukünftigen (voraussichtlich im nächsten Jahr zurückkehrenden oder zum Haushalt hinzukommenden) Mitglieder des Haushalts erfasst werden. Die Befragungszeit pro Haushalt beträgt etwa 20 Minuten. Die Interviews werden von Angesicht zu Angesicht durchgeführt.
2. Eine Ältestenbetragen, d. h. ein Interview mit einem Dorfältesten o.ä. in jeder EA. Wir gehen davon aus, dass dieses Interview etwa 60 Minuten dauern wird.
3. Ein Pilotprojekt für ein Modul zur Netzwerkerkennung. Der Auftragnehmer wird eine Reihe von Fragen zur Identifizierung sozialer Netzwerke in 2 EAs testen.
Die zweite Runde der Datenerhebung wird zwischen Mitte August und Ende September durchgeführt. Sie besteht aus einer Erhebung mit drei Modulen:
1. Ein Modul zur Haushaltsbefragung. Für alle Haushalte in jeder EA wird der Auftragnehmer ein persönliches Interview mit einem sachkundigen Haushaltsmitglied durchführen, um diese Erhebung abzuschließen. Die Befragungszeit pro Haushalt beträgt etwa 15 Minuten.
2. Ein Befragungsmodul zur Netzwerkerkennung mit einem sachkundigen Haushaltsmitglied gemeinsam mit anderen Haushaltsmitgliedern in allen Haushalten in jeder EA. Die Befragungszeit pro Haushalt beträgt ca. 20 Minuten.
3. Vertiefungsmodul mit einer Stichprobe von männlichen Befragten in verschiedenen Haushalten jeder EA. Wir rechnen mit ausführlichen Interviews mit 30 Personen in jeder der 145 EAs, was insgesamt 4.350 Befragten entspricht. Die Interviewzeit pro Person beträgt etwa 60 Minuten. Die Interviews werden von Angesicht zu Angesicht geführt.
Die Feldmaßnahme erfolgt zwischen September und Anfang November, nach der zweiten Runde der Datenerhebung.
Die Maßnahme richtet sich an zufällig ausgewählte Haushalte und beinhaltet die Bereitstellung von Informationen und Anreizen für die Zusammenarbeit mit einem anderen Gemeinschaftshaushalt. Die Intervention wird in 125 EAs stattfinden. Im Durchschnitt wird die Intervention Interaktionen mit 20 der Personen, die an einem ausführlichen Interview teilgenommen haben, und 20 weiteren Personen erfordern, was insgesamt 40 Interaktionen zwischen Feldmitarbeitern und Probanden von etwa 15 Minuten in jeder EA ergibt. Diese Intervention wird dreimal wiederholt, so dass es zu insgesamt 120 Interaktionen von je 15 Minuten in 125 EAs kommen wird.
Die dritte Runde der Datenerhebung wird zwischen Mitte November und Mitte Dezember durchgeführt und besteht aus kürzeren, im Regelfall telefonisch geführte Interviews mit der Stichprobe von 4.350 männlichen Befragten. Die Interviewzeit pro Befragtem beträgt etwa 30 Minuten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Dienstleistungen sollen im Nicht-EU-Ausland (Senegal) von örtlich ansässigen Unternehmen ausgeführt werden, die direkt vom Auftraggeber beauftragt werden sollen. Schon dies lässt eine EU-weite Ausschreibung mit Bekanntmachung im EU-Amtsblatt nicht zweckmäßig erscheinen. Aufgrund des durch den Auftragsgegenstand beschränkten örtlichen Anbieterkreises sollten drei örtlich ansässige senegalesische Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Auch ist zweifelhaft, ob überhaupt Vergaberecht angewendet werden muss. Forschungs- und Entwicklungsleistungen sind nämlich gem. § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB dem Vergaberecht im Grundsatz entzogen. Diese Ausnahme vom Anwendungsbereich des Vergaberechts kommt allerdings nur in Betracht, wenn die vertragsgegenständlichen Ergebnisse des vorliegenden Markt- und Politikforschungsauftrags vollständig frei zugänglich und verwertbar und nicht ausschließlich dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner eigenen Aufgaben zur Verfügung stehen sollen; ferner darf dem Auftraggeber kein Ausschließlichkeitsrecht (Eigentum, ausschließliches Nutzungsrecht) an den Forschungsergebnissen zustehen. Der Auftraggeber soll vorliegend aber nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Forschungsergebnissen erhalten, die über geeignete Fachveröffentlichungen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen; das letztere Recht steht nicht nur dem Auftraggeber, sondern auch dem Aufttragnehmer zu.
Der Auftragsgegenstand betrifft zudem ausschließlich Leistungen, die zu Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- und Entwicklungszwecken beschafft werden sollen. Kommerzielle Nebenzwecke werden vom RWI nicht verfolgt. Unabhängig von der fehlenden Zweckmäßigkeit eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe von Dienstleistungen von Nicht-EU-Unternehmen und der Anwendbarkeit von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB bei Auftragsforschung, an der dem AG "nur" ein einfaches Nutzungsrecht zustehen soll, ist hier ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb analog § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV iVm. dem Rechtsgedanken des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Denn hier besteht eine ungewollte Regelungslücke für Dienstleistungsverträge im Bereich der Auftragsforschung: Ginge man allein nach dem Wortlaut von § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV und wendete die Vorschrift nicht analog auf Dienstleistungsaufträge an, würde für Aufträge über Forschungsdienstleistungen, deren Ergebnis ausschließlich dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner eigenen Aufgaben (z.B. auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung) zur Verfügung stehen soll, ein strengeres Vergaberegime als für entsprechende Lieferaufträge gelten. Dies entspricht nicht der Ratio des Gesetzes, jedenfalls nicht für solche Aufträge über Forschungsdienstleistungen, die nur deshalb nicht der Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB unterfallen, weil der Auftraggeber sich an den Forschungsergebnissen das Eigentum oder ein (ausschließliches) Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht einräumen lässt – derartige Aufträge sind letztlich gemischte Liefer-/Dienstleistungsaufträge; sie enthalten neben der Dienstleistungskomponente ein Lieferelement, da die Dienstleistung auf ein Forschungsergebnis in einer bestimmten Form gerichtet ist, an dem der Auftraggeber das Eigentum bzw. ein (ausschließliches) Nutzungsrecht erhalten soll.
Nach alledem ist im vorliegenden Fall eine Auftragsvergabe in einem wettbewerblichen Verfahren (Einholung von drei Angeboten und Wertung nach Wettbewerbsfähigkeit) nicht nur zweckmäßig, sondern rechtlich auch zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dakar
NUTS-Code: SN Senegal
Land: Senegal
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland