Vergabe von Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO für den Neubau des BF4 Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO für den Neubau des BF4 Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf
Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO (aktuelle Fassung):
- Projektstufen 2 - 4 für die Handlungsbereiche A - E,
- Projektstufe 5 für die Handlungsbereiche A – D.
Stuttgart
Aufgrund einer stetigen Erweiterung des Streckennetzes und dem Kauf weiterer Stadtbahnen benötigt die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) einen weiteren Stadtbahnbetriebshof.
Geplant ist der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofes bestehend aus einem Dienst-/ Sozialgebäude (ca. 2100m² BGF), Werkstattgebäude (ca. 5400m² BGF) und Abstellhalle (ca. 9600m² BGF) sowie ein über alle Gebäude liegendes Dach (ca. 21.000m²), Außenanlagen incl. Gleisanlagen und Parkplätze; Grundstücksgröße ca. 45.000m².
Das Grundstück liegt an der Gemarkungsgrenze Landkreis Stuttgart / Ludwigsburg im Nord-Westen des Stadtgebiets nahe der Autobahn A 81.
Der Betriebshof ist ein Teilprojekt der Gesamtmaßnahme Streckenverlängerung Linie U13 nach Ditzingen. Im Ramen der Maßnahme werden ebenfalls ca. 3km Streckengleis mit mehreren Haltestellen gebaut. Für den Betriebshof wurde im Vorfeld mit viel Aufwand eine Standortsuche durchgeführt und mit verschieden städtischen Gremien und Verbänden abgestimmt. In Absprache mit den Stadtplanungsamt wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt.
Die SSB steht in Vertragsverhandlungen mit den Gewinnern des Wettbewerbs (Architekt / Landschaftsplaner / Tragwerksplaner) und beabsichtigt, diese zu beauftragen. Die weiteren Fachplaner werden durch die SSB beauftragt; die Elektroplanung wird im eigenen Haus geplant. Die Baumaßnahmen werden als Einzelgewerke ausgeschrieben. Für die Maßnahme werden Landesmittel gemäss LGVFG beantragt.
Da das Betriebshofgelände direkt am Streckengleis liegt, gibt es Schnittstellen zum Streckengleis, einem Ingenieurbauwerk (Hangabfangung) und zur Entwässerung.
Vorläufiger Zeitplan: Projektstufe 2: 07 / 2022 - 12 / 2022;
Projektstufen 3 + 4: 01 / 2023 - 12 / 2027;
Projektstufe 5: bis Q2 / 2029.
Gemäss Vorgabe der Landeshauptstadt Stuttgart ist der Neubau auf CO²-Neutralität zu prüfen und umzusetzen. Regenerative Energien sind vorzugsweise ein zusetzen.
Die Unterlagen für sind als eine Gesamt-pdf-Datei einzureichen und wie folgt zu benennen:
2010.6_Name Bewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO für den Neubau des BF4 Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04207
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben" der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft schließt eine Bewerbung als Einzelbewerber aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 27.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.