Erstellung Verwaltungsgebäude Marktstraße 1+3
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] /406
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-teck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung Verwaltungsgebäude Marktstraße 1+3
Die Stadt Kirchheim unter Teck benötigt ein zusätzliches Verwaltungsgebäude in der Innenstadt. Als Standort für den Ergänzungsbau wurde das Areal Marktstraße 1 und 3 (Flst. Nr. 25/2, Teilflächen Flst. 70, 331; 2. Bauabschnitt: Flst. 25/1) festgelegt, weil es sich um den einzigen verfügbaren Standort im Innenstadtbereich handelt, auf dem die benötige Kapazität an Arbeitsplätzen (95 AP) geschaffen werden kann. Der Standort soll zwingend im Innenstadtbereich liegen, um kurze Wege zwischen den verschiedenen Verwaltungsgebäuden zu erhalten, Bürgernähe zu schaffen, den Bürgerservice in der Innenstadt zu ermöglichen und – nicht zuletzt – um zur Erhaltung der Attraktivität und Belebung der Innenstadt beizutragen.
Kirchheim unter Teck
Die Realisierung des Verwaltungsgebäudes erfolgt im Rahmen eines Mietmodells. Die Stadt (als Mieterin) schließt mit der M 1 + 3 Verwaltungs-GbR (als Vermieter) einen Mietvertrag mit einer festen Laufzeit von 30 Jahren, wobei die Stadt zum Ablauf des 10. Jahres des Mietverhältnisses ein Sonderkündigungsrecht hat. Durch den Mietvertrag verpflichtet sich M 1 + 3 Verwaltungs-GbR, das Gebäude gemäß einer abgestimmten Mieterbaubeschreibung zu planen, zu errichten und der Stadt gegen Bezahlung eines Mietzinses nebst einem Mieterzuschuss und Nebenkosten zur Nutzung zur überlassen. Das Gebäude wird aus eigentumsrechtlichen Gründen – die M 1 + 3 Verwaltungs-GbR ist derzeit nur vollständiger Eigentümer des Grundstücks Flst. Nr. 25/2 – in zwei Bauabschnitten realisiert. Das Eigentum an den Grundstücken, die für den ersten Abschnitt benötigt werden, liegt teils bei der M 1 + 3 Verwaltungs-GbR (Grundstück Flst. Nr. 25/1), teils bei der Stadt (Grundstück Flst. Nr. 70, 331). Nach längeren Verhandlungen hat sich die M 1 + 3 Verwaltungs-GbR bereit erklärt, der Stadt das Eigentum am dem Grundstück Flst. Nr. 25/2 zu übertragen, wenn ihr im Gegenzug ein Erbbaurecht an den für die Errichtung des Verwaltungsgebäudes benötigten Flächen eingeräumt wird und der eben bezeichnete Mietvertrag mit ihr abgeschlossen wird. Zudem räumt die M 1 + 3 Verwaltungs-GbR der Stadt eine Kaufoption auf das Grundstück Flst. Nr. 25/1 ein, sobald dieses vollständig in ihrem Eigentum steht. Aus planungsrechtlichen Gründen wird überdies ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB abgeschlossen. Alle genannten Verträge (Mietvertrag, Erbbaurechtsvertrag, Grundstückskaufvertrag, Optionsvertrag, Durchführungsvertrag) werden in einer Rahmenurkunde gebündelt und als Einheit abgeschlossen.
In der Angelegenheit wurde bereits am 24.12.2020 (Nr. 2020/S 227-559898) eine Bekanntmachung veröffentlicht. Dies betraf den Abschluss eines Grundlagenvertrags zu dem Projekt. Mittlerweile ist das Projekt wie eben beschrieben fortentwickelt und ausgehandelt worden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Die M 1 + 3 Verwaltungs-GbR ist Eigentümerin von Flächen, die für die Realisierung des Verwaltungsgebäudes an dem Standort zwingend benötigt werden. Die Stadt konnte das Grundstückseigentum nicht erwerben. Auf die Bekanntmachung vom 24.12.2020 (Nr. 2020/S 227-559898) wird verwiesen
Die Eigentumsposition der M 1 + 3 Verwaltungs-GbR führt dazu, dass die Errichtung des Verwaltungsgebäudes gegen ihren Willen nicht von einem anderen Dienstleister ausgeführt werden kann. Vielmehr kann die M 1 + 3 Verwaltungs-GbR darauf bestehen, dass sie selbst den Auftrag erhält. Damit verfügt die M 1 + 3 Verwaltungs-GbR über ein Alleinstellungsmerkmal.
Es ist der Stadt nicht möglich bzw. zumutbar, auf einen anderen Standort auszuweichen. Sie hat auch keine Möglichkeit, sich selbst das Eigentum an den Grundstücken zu verschaffen.
Die Stadt Kirchheim hat sich aus objektiven und auftragsbezogenen Gründen für die Umsetzung des Verwaltungsgebäudekonzepts in der Variante 3 entschieden. Auch die Wahl des Standorts Marktstraße 1 und 3 für den Ergänzungsbau beruht auf legitimen und überzeugenden Gründen. Der Ergänzungsbau soll zwingend im Innenstadtbereich in der Nähe der übrigen Verwaltungsgebäude errichtet werden, um kurze Wege zwischen den verschiedenen Verwaltungsgebäuden zu erhalten, Bürgernähe zu schaffen, den Bürgerservice in der Innenstadt zu ermöglichen und – nicht zuletzt – um zur Erhaltung der Attraktivität und Belebung der Innenstadt beizutragen. Ein alternatives Grundstück, auf dem eine vergleichbare Kapazität an Arbeitsplätzen (95 AP) geschaffen werden könnte, gibt es im gesamten Innenstadtbereich nicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erstellung Verwaltungsgebäude Marktstraße 1 +3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frickenhausen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72636
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]