Stützgürtel für Hubschrauberpersonal, Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2022-0030
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stützgürtel für Hubschrauberpersonal, Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hubschrauber Stützgürtel, ASD 49770B für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026.
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken,
Bekleidungszentrum Nord - Wareneingang, August-Borsig-Str. 11 24783 Osterrönfeld
Mindestbestellmenge: 3.745 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 4.245 Stück
Maximalbestellmenge: 5.550 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen);
1. b) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden
1. c) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate);
1. d) und 1.e) Angabe der Produktionsstätten und Nachunternehmer;
1. f) Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB
1. g) Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer.
weiter siehe Sonstige Informationen
2. a) aktuelle Bankauskunft (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate) mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung;
2. b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
2. c) Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,
jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
(Die unter III.2.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.) weiter siehe Sonstige Informationen
3. a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie Kontaktdaten der öffentlichen o. priv. Auftraggeber;
3. b) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagementsystem des Bieters (ISO 9001) oder Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis des gleichwertigen unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems;
3. c) Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Angebot konkret zu benennen.
3. d) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements der Nachunternehmer (QM-Handbuch oder gleichwertig).
3. e) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Nachunternehmers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungsart, Leistungszeit, Leistungsumfang, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bieter zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten.
weiter siehe Sonstige Informationen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III 1.1), III 1.2) und III 1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBm kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.