2 Hochdurchsatzöfen für die Kalzinierung von Aktivmaterialien für Lithium-Ionen-Batterien Referenznummer der Bekanntmachung: Pup_095
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 Hochdurchsatzöfen für die Kalzinierung von Aktivmaterialien für Lithium-Ionen-Batterien
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme zweier Hochdurchsatzöfen zum schnellen Screening von Reaktionsbedingungen für die Kalzinierung von Aktivmaterialien für Lithium-Ionen-Batterien
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme zweier Hochdurchsatzöfen für die Kalzinierung von Aktivmaterialien für Lithium-Ionen-Batterien. Die zu beschaffenden Geräte sollten die grundlegenden Aufgaben in höchstem Maße erfüllen:(1) Sehr hoher Probendurchsatz unter Variation der Kalzinationsbedingungen für Kathoden-Aktivmaterialien(2) Variation der Ofenatmosphäre (verschiedene Gase)(3) Temperaturbeständigkeit bis mindestens 1000°C(4) Hohe Schutzbarriere gegenüber der Freisetzung von CMR Stoffen(5) Automatische Dokumentation der Prozessparameter (6) Inbetriebnahme und Schulung vor Ort
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69123
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.