Schadstoffuntersuchungen (Rahmenvereinbarung / Jahresabrufauftrag), Diverse Objekte in 5 Stadtbezirken, 45875 Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.2-2022-0134
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffuntersuchungen (Rahmenvereinbarung / Jahresabrufauftrag), Diverse Objekte in 5 Stadtbezirken, 45875 Gelsenkirchen
Rahmenvereinbarung (Jahresabrufauftrag) für Schadstoffgutachten und -sanierungsbegleitung
Sollten weniger wertbare Angebote als ausgeschriebene Lose vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, mehrere Lose kumuliert an Bieter / Bieterinnen zu vergeben.
Bezirk Mitte
Los 1 - Bezirk Mitte (Stadtteile Altstadt, Bismarck, Bulmke-Hüllen, Feldmark, Heßler, Schalke und Schalke-Nord) siehe Anlage Stadtbezirke 45875 Gelsenkirchen
An verschiedenen Standorten städtischer Liegenschaften in Gelsenkirchen, vorrangig KiTa's, Schulen, Sport- und Bildungszentren, müssen durch den Auftragnehmer (AN) vor Beginn von Umbau,- Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten Schadstoffuntersuchungen an der Originalsubstanz durchgeführt werden sowie bei eventuell daraus resultierenden Schadstoffsanierungen eine Fachbauleitung und Raumluftmessungen erfolgen.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden hierbei in drei Lose auf die fünf Stadtbezirke aufgeteilt und losweise vergeben.
Die Aufteilung der fünf Stadtbezirke gliedert sich wie folgt:
Los 1 = Mitte,
Los 2 = Nord,
Los 3 = West+Ost+Süd.
Es erfolgt eine Ausschreibung in Losen, wobei im Rahmen der Vergabe max. ein Los an einen Bieter vergeben wird. Hat ein Bieter Angebote für mehrere Lose abgegeben und gewonnen, wird das Los mit dem höchsten Auftragswert an diesen Bieter vergeben.
Sollten weniger wertbare Angebote als ausgeschriebene Lose vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, mehrere Lose kumuliert an Bieter zu vergeben.
Nachzuweisender Mindest-Jahresumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr: 178.000 EUR netto
Die Mitarbeiterzahl muss für das Los 1 folgendermaßen nachgewiesen werden:
Anzahl Gutachter: 1 Stück
Anzahl technischer Mitarbeiter: 2 Stück
Bezirk Nord
Los 2 - Bezirk Nord (Stadtteile Buer, Hassel, Scholven) siehe Anlage Stadtbezirke 45875 Gelsenkirchen
An verschiedenen Standorten städtischer Liegenschaften in Gelsenkirchen, vorrangig KiTa's, Schulen, Sport- und Bildungszentren, müssen durch den Auftragnehmer (AN) vor Beginn von Umbau,- Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten Schadstoffuntersuchungen an der Originalsubstanz durchgeführt werden sowie bei eventuell daraus resultierenden Schadstoffsanierungen eine Fachbauleitung und Raumluftmessungen erfolgen.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden hierbei in drei Lose auf die fünf Stadtbezirke aufgeteilt und losweise vergeben.
Die Aufteilung der fünf Stadtbezirke gliedert sich wie folgt:
Los 1 = Mitte,
Los 2 = Nord,
Los 3 = West+Ost+Süd.
Es erfolgt eine Ausschreibung in Losen, wobei im Rahmen der Vergabe max. ein Los an einen Bieter vergeben wird. Hat ein Bieter Angebote für mehrere Lose abgegeben und gewonnen, wird das Los mit dem höchsten Auftragswert an diesen Bieter vergeben.
Sollten weniger wertbare Angebote als ausgeschriebene Lose vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, mehrere Lose kumuliert an Bieter zu vergeben.
Nachzuweisender Mindest-Jahresumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr: 83.000 EUR netto
Die Mitarbeiterzahl muss für das Los 2 folgendermaßen nachgewiesen werden:
Anzahl Gutachter: 1 Stück
Anzahl technischer Mitarbeiter: 2 Stück
Bezirke West, Ost und Süd
Los 3 - Bezirke West (Horst und Beckhausen), Ost (Erle, Resse und Resser-Mark) und Süd (Neustadt, Ückendorf und Rotthausen) siehe Anlage Stadtbezirke 45875 Gelsenkirchen
An verschiedenen Standorten städtischer Liegenschaften in Gelsenkirchen, vorrangig KiTa's, Schulen, Sport- und Bildungszentren, müssen durch den Auftragnehmer (AN) vor Beginn von Umbau,- Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten Schadstoffuntersuchungen an der Originalsubstanz durchgeführt werden sowie bei eventuell daraus resultierenden Schadstoffsanierungen eine Fachbauleitung und Raumluftmessungen erfolgen.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden hierbei in drei Lose auf die fünf Stadtbezirke aufgeteilt und losweise vergeben.
Die Aufteilung der fünf Stadtbezirke gliedert sich wie folgt:
Los 1 = Mitte,
Los 2 = Nord,
Los 3 = West+Ost+Süd.
Es erfolgt eine Ausschreibung in Losen, wobei im Rahmen der Vergabe max. ein Los an einen Bieter vergeben wird. Hat ein Bieter Angebote für mehrere Lose abgegeben und gewonnen, wird das Los mit dem höchsten Auftragswert an diesen Bieter vergeben.
Sollten weniger wertbare Angebote als ausgeschriebene Lose vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, mehrere Lose kumuliert an Bieter zu vergeben.
Nachzuweisender Mindest-Jahresumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr: 75.000 EUR netto
Die Mitarbeiterzahl muss für das Los 3 folgendermaßen nachgewiesen werden:
Anzahl Gutachter: 1 Stück
Anzahl technischer Mitarbeiter: 2 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters / der Bieterin auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern / Bieterinnen auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (T2-UVgO/VgV/RV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe im Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (T2-UVgO/VgV, ohne TNW/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage der entsprechenden Bescheinigung, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes besteht.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters / der Bieterin auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern / Bieterinnen auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (T2-UVgO/VgV/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde, durch Vorlage der:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist).
- Nur falls zutreffend - Vorlage des Insolvenzplans (T2-UVgO/VgV/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nur falls ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.
- Versicherungsnachweis - Mindestdeckungssummen (T2-UVgO/VgV/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und Schadensjahr.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters / der Bieterin auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern / Bieterinnen auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Fach- und Sachkundenachweis/e TRGS (T2-VOB/UVgO/VgV/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Fach- bzw. Sachkundenachweis gemäß:
- TRGS 519
- TRGS 521
- TRGS 524
Die Fach- bzw. Sachkunde nach TRGS 519, TRGS 521 und TRGS 524 muss durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im eigenen Betrieb nachgewiesen werden.
- Nachweis von 3 Referenzen (T2-UVgO/VgV, ohne TNW/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3 Referenznachweise, aus den letzten 3 Jahren, bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe der Arbeitskräfte/Beschäftigten - Nachweis der zur Verfügung stehenden gewerblichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (T2-RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Um die zeitgleiche Ausführung der Arbeiten an mehreren Objekten zu gewährleisten, ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden gewerblichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu benennen.
Nachzuweisende Mindestanzahl:
Gutachter:
Los 1 = 1, Los 2 = 1, Los 3 = 1
Technischer Mitarbeiter:
Los 1 = 2, Los 2 = 2, Los 3 = 2
Der Nachweis über die zur Verfügung stehenden gewerblichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ist durch eine testierte Aufstellung eines Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers zu erbringen.
- Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) und Mindest-Jahresumsatz (netto) (T2-RV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der jeweilige Mindest-Jahresumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens doppelt so hoch sein wie das jährlich geschätzte Auftragsvolumen (netto):
Geschätztes Auftragsvolumen für 1 Jahr:
Los 1: netto = 88.677,50 EUR
Los 2: netto = 41.207,50 EUR
Los 3: netto = 37.007,50 EUR
Nachzuweisender Mindest-Jahresumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr:
Los 1: netto = 178.000,00 EUR
Los 2: netto = 83.000,00 EUR
Los 3: netto = 75.000,00 EUR
Die Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) ist in das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) einzutragen.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (T2-UVgO/VgV/RV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe im Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bewerberin in Frage stellt.
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-EU/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Benennung akkreditierter Labore (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Unternehmen müssen die akkreditierte Labore, die die Analysen für die Unternehmen vornehmen, benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle Stadt Gelsenkirchen
Die Bieter / Bieterinnen oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgt gemäß der VgV und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Nebenangebote müssen als Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters / der Bieterin Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter / die Bieterin unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hierfür ist das Kommunikationstool der Vergabeplattform zu verwenden.
Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe.
Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bieter / der Bieterin dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Nicht angemeldete und freigeschaltete Bieter / Bieterinnen müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen.
Es sind nur noch elektronische Angebote über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Eine Übermittlung der Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter / Die Bieterin trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines / ihres Angebotes.
Enthalten Angebote bei der Abgabe nicht die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter / Bieterinnen, die bis zum Ablauf der Frist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Beabsichtigt der Bieter / die Bieterin Leistungen von Unterauftragnehmern / Unterauftragnehmerinnen ausführen zu lassen oder bedient er / sie sich der Kapazitäten anderer Unternehmen, muss er / sie Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer / Unterauftragnehmerinnen oder andere Unternehmen auszuführenden Leistungen / Teilleistungen auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 235 angeben und auf Verlangen die Unterauftragnehmer / Unterauftragnehmerinnen benennen, deren Eignung nachweisen und durch Vorlage des Formblattes 236 nachweisen, dass ihm / ihr die Kapazitäten anderer Unternehmen zur Verfügung stehen.
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die Bedarfsstelle (Fachdienststelle) der Stadt Gelsenkirchen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDPE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber/Bieter / Bewerberinnen/Bieterinnen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern / Bewerberinnen/Bieterinnen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber/Bieter / Bewerberinnen/Bieterinnen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]