Sanierung und Modernisierung der Trinkwasseranlagen Bau 712/714_KIT Campus Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 1736
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Modernisierung der Trinkwasseranlagen Bau 712/714_KIT Campus Nord
Vergabe von Dienstleistungen gemäß Vergabeverordnung öffentlicher Aufträge:
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 1 und 8, Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 (LPH 9 optional) für die Sanierung und Modernisierung der Trinkwasseranlagen Bau 712/714 auf dem Campus Nord des KIT in Eggenstein-Leopoldshafen (Projektkennung BP.2021-2014).
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Anlass für das Vergabeverfahren der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1 und 8) ist die Sanierung und Modernisierung der Trinkwasseranlagen in den Gebäuden 712 und 714 am Standort "Campus Nord" des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) in Eggenstein-Leopoldshafen. Im zusammenhängenden Gebäudekomplex ist das Institut für Nukleare Entsorgung (INE) untergebracht, das über zahlreiche Labors mit einer Infrastruktur zur Handhabung radioaktiver Stoffe inklusive alphaemittierender Nuklide verfügt. Das Gebäude 712 beinhaltet einen Kontrollbereich mit Genehmigung nach § 9 Atomgesetz.
Die Trinkwasseranlagen in beiden Gebäuden entsprechen zum einen nicht mehr den Anforderungen der Normen und technischen Regeln für Arbeitsstätten, zum anderen ist ihr Zustand zwischenzeitlich „stark reparaturbedürftig“ und verursacht fortlaufende und ständige Reparaturmaßnahmen. Die ständigen Reparaturmaßnahmen allein reichen nicht mehr aus, um Erhalt und Funktionsfähigkeit der Anlage sicherzustellen. Stagnierende Leitungsabschnitte und nicht mehr dem Verwendungszweck gerecht werdende Installationen entsprechen nicht mehr den Hygieneanforderungen sind als „kritisch“ anzusehen.
Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen greifen tief in die bestehende Gebäudestruktur ein. So müssen in den Fluren und Nasszellen die Decken und zum Teil auch aufgeständerte Böden geöffnet werden. Es ist eine komplette Umstrukturierung der vorhandenen WC-Anlage erforderlich, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Weiterhin müssen Duschen und Teeküchen komplett saniert werden. Dabei sind auch Maßnahmen wie das Versetzen von nichttragenden Wänden, das Erstellen von kompletten Vorwandinstallationen sowie Fliesenarbeiten unumgänglich.
Die auszuschreibenden Planungsaufgaben bestehen darin, die vorliegende Bestandserhebung in eine Fachplanung von der Leistungsphase 2 bis 3 und 5 bis 8, LPH 9 optional (HOAI) zu überführen. Diese Planungsleistungen stellen den ersten Schritt der Sanierung der Trinkwasseranlage dar.
Als vorläufiger Kostenrahmen (Baukosten, Preisstand 2022) für die Sanierung des Trinkwassernetzes ist von folgenden Kosten auszugehen:
- Kostengruppe 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 410: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 480: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
Die Sanierungsmaßnahme muss auf Grund der besonderen Anforderungen (Kontrollbereich nach § 9 Atomgesetz) u. U. in einzelnen Realisierungsabschnitten bei laufendem Betrieb durchgeführt werden, um die Funktionsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten. Vorgaben zu Bauabschnitten bestehen derzeit nicht.
Mit der Planung soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Es ist vorgesehen, die Sanierung und Modernisierung in drei Bauabschnitten durchzuführen. Der Baubeginn für den ersten Realisierungsabschnitt soll im Jahr 2023 erfolgen, die Baumaßnahme soll Ende 2024 fertiggestellt sein.
Der Auftraggeber sieht für die Vergabe der Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb vor.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Leistungen:
- Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung: Leistungsphase 2 bis 3 und 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI (LPH 9 optional), Anlagengruppe 1 und 8, eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen
- Besondere Leistungen Technische Ausrüstung: detaillierte Betrachtung der Anforderung nach DIN 1899 EN 806, Einrichtung Planserver, Erstellung Raumbuch zur Trinkwassersanierung
- Objektplanungsleistungen Gebäude: Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 gemäß § 34 HOAI (LPH 9 optional), eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt gemäß RifT, den Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger, Stand Dezember 2020.
Im Hinblick auf die stufenweise Beauftragung ist eine stufenweise Honorarberechnung vorgesehen.
Die o. g. Laufzeit beruht auf einer derzeitigen Schätzung. Aufgrund der Option einer stufenweisen Beauftragung oder aufgrund derzeit noch nicht absehbarer Gründe behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag zu verlängern.
Für die Vergabephase sollen mind. 3 und max. 5 Bieter ausgewählt werden. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrags sollen zuerst die Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Zu Pkt. II.2.5)
Der Zuschlag soll auf das Erstangebot erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen: Dipl.-Ing., Master, Bachelor oder Techniker im Bereich Technische Aus-rüstung oder gleichwertige Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleis-tet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Ge-schäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Perso-nen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaf-ten können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Jahreshonorarumsatz (EUR netto) - durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der
Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
< 0,5 Mio.: 1 Punkt
> 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte
> 1,0 Mio.: 5 Punkte.
siehe Pkt. III.1.3)
Eignungskriterien "Technische Leistungsfähigkeit"
- durchschnittliche Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre mit Qualifikations- und Tätigkeitsnachweis planerischer Tätigkeit in vergleichbaren Aufgabengebieten mit Anforderungen gemäß §9 Atomgesetz, sowie dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung (MA / Abschluss Dipl.-Ing., Master, Bachelor, Techniker im Bereich Technische Ausrüstung oder gleichwertige Qualifikation)
bis 1 MA: 1 Punkt
2 bis 3 MA: 3 Punkte
über 3 MA: 5 Punkte
- durchschnittliche Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter "allgemein" der letzten 3 Geschäftsjahre (MA / Abschluss Dipl.-Ing., Master, Bachelor, Techniker im Bereich Technische Ausrüstung oder gleichwertige Qualifikation):
bis 2 MA: 1 Punkt
3 bis 4 MA: 3 Punkte
über 4 MA: 5 Punkte
Eignungskriterium "Berufliche Leistungsfähigkeit/Referenzen"
A1 | Referenzprojekt Kategorie A1 - Neubau oder Umbau/Sanierung Trinkwasseranlagen (gemäß § 53, Abs. 2 Ziffer 1 HOAI) Instituts- oder Forschungsgebäude (vergleichbares Projekt)
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der LPH 1 bis 8 nach § 55 HOAI (LPH 4 kann übersprungen werden)
- Einordnung mind. Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 410: mind. 250 Tsd. EUR netto
- Leistungsabschluss (LPH 8) ab dem 1.4.2014 bis 30.6.2020
- Angabe Auftraggeber
1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte)
A2 | Referenzprojekt Kategorie A2 - Neubau oder Umbau/Sanierung Trinkwasseranlagen (gemäß § 53, Abs. 2 Ziffer 1 HOAI) mit öffentlichem Auftraggeber
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der LPH 1 bis 8 nach § 55 HOAI (LPH 4 kann übersprungen werden)
- Einordnung mind. Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 410: mind. 250 Tsd. EUR netto
- Leistungsabschluss (LPH 8) ab dem 1.4.2014 bis 30.6.2020
- Angabe Auftraggeber
1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Punkte)
A3 | Referenzprojekt Kategorie A3 - Neubau oder Umbau/Sanierung Trinkwasseranlagen (gemäß § 53, Abs. 2 Ziffer 1 HOAI) „allgemein“
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der LPH 1 bis 8 nach § 55 HOAI (LPH 4 kann übersprungen werden)
- Einordnung mind. Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 410: mind. 250 Tsd. EUR netto
- Leistungsabschluss (LPH 8) ab dem 1.4.2014 bis 30.6.2020
- Angabe Auftraggeber
1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Punkte)
B1 | Referenzprojekt Kategorie B1 - Neubau oder Umbau/Sanierung Gebäudeautomation (gemäß § 53, Abs. 1 Ziffer 8 HOAI) mit öffentlichem Auftraggeber
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der LPH 1 bis 8 nach § 55 HOAI (LPH 4 kann übersprungen werden)
- Einordnung mind. Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 480: mind. 100 Tsd. EUR netto
- Leistungsabschluss (LPH 8) ab dem 1.4.2014 bis 30.6.2020
- Angabe Auftraggeber
1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Punkte)
B2 | Referenzprojekt Kategorie B2 - Neubau oder Umbau/Sanierung Gebäudeautomation (gemäß § 53, Abs. 1 Ziffer 8 HOAI) „allgemein“
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der LPH 1 bis 8 nach § 55 HOAI (LPH 4 kann übersprungen werden)
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 480: mind. 100 Tsd. EUR netto
- Leistungsabschluss (LPH 8) ab dem 1.4.2014 bis 30.6.2020
- Angabe Auftraggeber
1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Punkte)
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Mit Einreichung der Referenzprojekte wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden..
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus den Eignungskriterien "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und der "Technischen Leistungsfähigkeit" beträgt zusammen mind. 7 Punkte.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus dem Eignungskriterium "Berufliche Leistungsfähigkeit" / Nachweis durch Referenzprojekte beträgt zusammen mind. 12 Punkte.
Für die Vergabephase qualifiziert sind alle Teilnehmer, die in den o. g. Bereichen die jeweils geforderte Mindestpunktzahl und somit in Summe mindestens 19 Punkte erreichen. Insgesamt können in allen Bereichen zusammen maximal 43 Punkte erreicht werden.
Fachliche Anforderungen: Dipl.-Ing., Master, Bachelor oder Techniker im Bereich Technische Ausrüstung oder gleichwertige Qualifikation
siehe auch Pkt. III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447410785 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.