G.I.B. - Gemeinsam.Stark.VorOrt

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gib.nrw.de/themen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

G.I.B. - Gemeinsam.Stark.VorOrt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312320 Beratungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die G.I.B. mbH sucht Berater*innen für die Prozessbegleitung im Rahmen des Projektes "Gemeinsam.Stark.VorOrt" (GSVO) zur freiberuflichen Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen sowie der KAoA-Steuerungsgremien in den Gebietskörperschaften bei der Im-plementierung der Verantwortungskette KAoA in NRW.

Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist ein Beratungspool zur Prozessbegleitung und zur Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen und KAoA-Steuergremien in NRW. Der Beratungspool ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.

Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:[gelöscht]

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79634000 Berufsberatung
85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

A) LEISTUNGSGEGENSTAND

Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist ein Beratungspool zur Prozessbegleitung und zur Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen und KAoA-Steuergremien in NRW. Der Beratungspool ist vorerst

befristet bis zum 31.12.2023. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2023, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an

Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.

B) ZIELGRUPPE

Zielgruppe des Projekts sind die Kommunalen Koordinierungsstellen und die kommunalen Steuerungsgremien KAoA mit ihren beteiligten Strukturen. Ihre Funktion im Gesamtsystem von KAoA gilt es, weiter zu stärken, um jungen Menschen eine gute Ausgangssituation auf dem Ausbildungsmarkt zu ermöglichen und so dem Fachkräftemangel konsequent entgegenzuwirken. Zur Bearbeitung der Herausforderungen am Übergang von der Schule in den Beruf haben sich in den letzten Jahren weitere kommunale sowie regionale Initiativen entwickelt, die jeweils wichtige Beiträge zur Lösung zielgruppenbezogener und struktureller Fragen beim Übergang Schule-Beruf leisten. Es gilt bestehende und neue Aktivitäten und Initiativen und die sich ergebenden Herausforderungen in Bezug auf KAoA miteinander zu

vernetzen und zu einem Gesamtsystem auszubauen.

C) INHALTE UND UNTERSTÜTZUNGSFORMEN

Gemeinsam.Stark.VorOrt" (GSVO) ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot zur Implementierung der KAoAVerantwortungskette vor Ort. Damit bietet GSVO die Möglichkeit, die konkrete Ausgestaltung der KAoAVerantwortungskette passgenau an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen und die Kooperationen der Verantwortungsgemeinschaft zu stärken. GSVO soll aufbauend auf dem systematischen und flächendeckenden Ansatz von KAoA die am Übergang Schule-Beruf aktiven Akteur*innen mit ihren Strukturen auf kommunaler und in der Folge auch auf regionaler Ebene in einen abgestimmten Austausch- und Strategieprozess einbinden und somit das Zusammenwirken strategisch stärken.

D) ANZAHL UND DAUER DER BERATUNGEN

Die individuelle Anfrage erfolgt durch die Kommunalen Koordinierungsstellen im Rahmen des durch die G.I.B. bereit gestellten jeweiligen Budgets. Dies gilt ebenso für die Dauer der fallbezogenen Unterstützung sowie etwaiger Beteiligung an Informationsveranstaltungen oder Gruppenberatungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Das Projekt wird finanziell durch das Land Nordrhein-Westfalen und das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Beratungspool

Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 65 von 110 Punkten erreichen. Die Zulassungskriterien für die Aufnahme in den Beratungspool können Anlage 3 der Antragsunterlagen entnommen werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.

2) Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB)

4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 250.000 EUR p.a. durch Bescheinigung des Versicherungsgebers (jeweils Kopie ausreichend).

(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 3) Mindestanforderung:

Die Bewerberin/der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 5.000 Euro auf.

Die Bieterin/der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Angaben nachweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

5) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 33 UVgO) durch Eigenerklärung des Bieters:

- Mitgliedschaft in einem Dachverband für Supervision / Coaching / systemische Beratung

- Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Organisations- bzw. Netzwerkberatung unter Durchführung themenbezogener Workshops, Moderation, Beratung und Weiterbildung von Gruppen und Teams, von Institutionen und Netzwerken

- Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und Institutionen des öffentlichen Dienstes, unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Übergang Schule - Beruf

- Nachweis Referenzprojekt der Organisations- und Netzwerkberatung mit Schwerpunkt in der Arbeitsmarktpolitik und /oder im Übergang Schule- Beruf

6) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

Nachweis einer zertifizierten (systemischen) Ausbildung im Bereich Coaching / Beratung, Supervision, Organisationsentwicklung und/oder Kooperationsmanagement

7) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers

8) Beruft sich ein/e Bieter*in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung (wirtschaftliche und fi-nanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt die Bieterin/der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

6) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

Nachweis einer zertifizierten (systemischen) Ausbildung im Bereich Coaching / Beratung, Supervision, Organisationsentwicklung und/oder Kooperationsmanagement

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

9) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)

10) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)

11) 522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet

12) 513_EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung_0

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 089-242542
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/12/2023
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/01/2024
Ortszeit: 08:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool

Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 65 von 100 Punkten erreichen. Die Zulassungskriterien für die Aufnahme in den Beratungspool können Anlage 3 dieser Unterlagen entnommen werden.

Folgende Qualitätsmerkmale werden abgefragt:

- Nachweis einer zertifizierten (systemi-schen) Ausbildung im Bereich Coaching / Beratung, Supervision, Organisationsentwicklung und/oder Kooperationsmanagement

- Mitgliedschaft in einem Dachverband für Supervision / Coaching / systemische Beratung

- Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Organisations- bzw. Netzwerkberatung unter Durchführung themenbezogener Workshops, Moderation, Beratung und Weiterbildung von Gruppen und Teams, von Institutionen und Netzwerken

- Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und Institutionen des öffentlichen Dienstes, unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Übergang Schule - Beruf

- Nachweis Referenzprojekt der Organisations- und Netzwerkberatung mit Schwerpunkt in der Arbeitsmarktpolitik und /oder im Übergang Schule- Beruf

Nähere Informationen hierzu können den Antragsunterlagen, dort Ziffer C.II.ff), entnommen werden. Darüber hinaus ist Anlage 3 der Antragsunterlagen ausgefüllt einzureichen.

B. Abruf der Unterlagen

Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: [gelöscht]

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

A. § 160 GWB

1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.

3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.

***

B. Rügeerfordernis

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2022

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Steinheim
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Stolberg
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Südlohn
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