G.I.B. - Gemeinsam.Stark.VorOrt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gib.nrw.de/themen
Abschnitt II: Gegenstand
G.I.B. - Gemeinsam.Stark.VorOrt
Die G.I.B. mbH sucht Berater*innen für die Prozessbegleitung im Rahmen des Projektes "Gemeinsam.Stark.VorOrt" (GSVO) zur freiberuflichen Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen sowie der KAoA-Steuerungsgremien in den Gebietskörperschaften bei der Im-plementierung der Verantwortungskette KAoA in NRW.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist ein Beratungspool zur Prozessbegleitung und zur Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen und KAoA-Steuergremien in NRW. Der Beratungspool ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.
Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:[gelöscht]
A) LEISTUNGSGEGENSTAND
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist ein Beratungspool zur Prozessbegleitung und zur Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen und KAoA-Steuergremien in NRW. Der Beratungspool ist vorerst
befristet bis zum 31.12.2023. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2023, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
B) ZIELGRUPPE
Zielgruppe des Projekts sind die Kommunalen Koordinierungsstellen und die kommunalen Steuerungsgremien KAoA mit ihren beteiligten Strukturen. Ihre Funktion im Gesamtsystem von KAoA gilt es, weiter zu stärken, um jungen Menschen eine gute Ausgangssituation auf dem Ausbildungsmarkt zu ermöglichen und so dem Fachkräftemangel konsequent entgegenzuwirken. Zur Bearbeitung der Herausforderungen am Übergang von der Schule in den Beruf haben sich in den letzten Jahren weitere kommunale sowie regionale Initiativen entwickelt, die jeweils wichtige Beiträge zur Lösung zielgruppenbezogener und struktureller Fragen beim Übergang Schule-Beruf leisten. Es gilt bestehende und neue Aktivitäten und Initiativen und die sich ergebenden Herausforderungen in Bezug auf KAoA miteinander zu
vernetzen und zu einem Gesamtsystem auszubauen.
C) INHALTE UND UNTERSTÜTZUNGSFORMEN
Gemeinsam.Stark.VorOrt" (GSVO) ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot zur Implementierung der KAoAVerantwortungskette vor Ort. Damit bietet GSVO die Möglichkeit, die konkrete Ausgestaltung der KAoAVerantwortungskette passgenau an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen und die Kooperationen der Verantwortungsgemeinschaft zu stärken. GSVO soll aufbauend auf dem systematischen und flächendeckenden Ansatz von KAoA die am Übergang Schule-Beruf aktiven Akteur*innen mit ihren Strukturen auf kommunaler und in der Folge auch auf regionaler Ebene in einen abgestimmten Austausch- und Strategieprozess einbinden und somit das Zusammenwirken strategisch stärken.
D) ANZAHL UND DAUER DER BERATUNGEN
Die individuelle Anfrage erfolgt durch die Kommunalen Koordinierungsstellen im Rahmen des durch die G.I.B. bereit gestellten jeweiligen Budgets. Dies gilt ebenso für die Dauer der fallbezogenen Unterstützung sowie etwaiger Beteiligung an Informationsveranstaltungen oder Gruppenberatungen.
Das Projekt wird finanziell durch das Land Nordrhein-Westfalen und das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt.
Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Beratungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 65 von 110 Punkten erreichen. Die Zulassungskriterien für die Aufnahme in den Beratungspool können Anlage 3 der Antragsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
2) Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB)
4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 250.000 EUR p.a. durch Bescheinigung des Versicherungsgebers (jeweils Kopie ausreichend).
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
zu 3) Mindestanforderung:
Die Bewerberin/der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 5.000 Euro auf.
Die Bieterin/der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Angaben nachweisen.
5) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 33 UVgO) durch Eigenerklärung des Bieters:
- Mitgliedschaft in einem Dachverband für Supervision / Coaching / systemische Beratung
- Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Organisations- bzw. Netzwerkberatung unter Durchführung themenbezogener Workshops, Moderation, Beratung und Weiterbildung von Gruppen und Teams, von Institutionen und Netzwerken
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und Institutionen des öffentlichen Dienstes, unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Übergang Schule - Beruf
- Nachweis Referenzprojekt der Organisations- und Netzwerkberatung mit Schwerpunkt in der Arbeitsmarktpolitik und /oder im Übergang Schule- Beruf
6) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Nachweis einer zertifizierten (systemischen) Ausbildung im Bereich Coaching / Beratung, Supervision, Organisationsentwicklung und/oder Kooperationsmanagement
7) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
8) Beruft sich ein/e Bieter*in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung (wirtschaftliche und fi-nanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt die Bieterin/der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
6) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Nachweis einer zertifizierten (systemischen) Ausbildung im Bereich Coaching / Beratung, Supervision, Organisationsentwicklung und/oder Kooperationsmanagement
9) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
10) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
11) 522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet
12) 513_EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung_0
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 65 von 100 Punkten erreichen. Die Zulassungskriterien für die Aufnahme in den Beratungspool können Anlage 3 dieser Unterlagen entnommen werden.
Folgende Qualitätsmerkmale werden abgefragt:
- Nachweis einer zertifizierten (systemi-schen) Ausbildung im Bereich Coaching / Beratung, Supervision, Organisationsentwicklung und/oder Kooperationsmanagement
- Mitgliedschaft in einem Dachverband für Supervision / Coaching / systemische Beratung
- Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Organisations- bzw. Netzwerkberatung unter Durchführung themenbezogener Workshops, Moderation, Beratung und Weiterbildung von Gruppen und Teams, von Institutionen und Netzwerken
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und Institutionen des öffentlichen Dienstes, unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Übergang Schule - Beruf
- Nachweis Referenzprojekt der Organisations- und Netzwerkberatung mit Schwerpunkt in der Arbeitsmarktpolitik und /oder im Übergang Schule- Beruf
Nähere Informationen hierzu können den Antragsunterlagen, dort Ziffer C.II.ff), entnommen werden. Darüber hinaus ist Anlage 3 der Antragsunterlagen ausgefüllt einzureichen.
B. Abruf der Unterlagen
Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
A. § 160 GWB
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
***
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland