B 462, OU Schramberg Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 3946.2320.B0462. N03.117.08
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 083200
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 462, OU Schramberg Objektplanung
Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 1 + 2 und Ingenieurbauwerk Lph 2
Schramberg
B 462 OU Schramberg
Objektplanung Verkehrsanlage Lph 1 und 2,
Objektplanung Ingenieurbauwerk Lph 2
Die Bundesstraße 462 stellt im übergeordneten Straßennetz des südwestdeutschen Raumes ein Bindeglied zwischen der in der Rheinebene verlaufenden Bundesautobahn A 5 und der östlich des Schwarzwaldes bestehenden Bundesautobahn A 81 dar. Aufgrund des bisherigen Fehlens einer durchgängigen leistungsfähigen Querverbindung durchfährt ein wesentlicher Anteil des West-Ost-Verkehrs die Talstadt von Schramberg. Der jetzige Verlauf der B 462 führt zu einer sehr hohen Belastung der Einwohner von Schramberg.
Die B 462 hat in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg die Funktion einer regionalen Entwicklungsachse entlang der Orte Schiltach, Schramberg, Dunningen und Rottweil (vgl. Regionalpläne von 1977 und 2003). Die geplante Ortsumfahrung schafft eine leistungsfähige Querverbindung im übergeordneten Straßennetz. Sie entlastet die Talstadt von Schramberg und stärkt die Funktion der B 462 als regionale Entwicklungsachse. Durch den Bau der Ortsumfahrung ergeben sich zudem reizvolle städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ortsumfahrung Schramberg wurde vom Land Baden-Württemberg bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 zur Bewertung angemeldet und vom damaligen BMVI mit einem NKV von 2,2 in den vordringlichen Bedarf aufgenommen.
In der Planungshistorie wurden bereits im Jahr 2007 durch das RP Freiburg und in den 80er und 90er vertiefte Planungen durchgeführt. Die RE-Vorentwurfsplanung aus dem Jahr 2007 beleuchtete die früheren Planungsvarianten aus den 80er und 90er Jahren und kam zu dem Ergebnis, dass die sog. Hess-2 Variante mit 3-streifigem Ausbau als Vorzugsvariante weiter zu verfolgen ist. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde diese Variante danach in identischer Linienführung, aber als 2-streifiger Ausbau für die Anmeldung zum BVWP vorgeschlagen.
Die vom Verkehrsministerium BW erbetene Grundlagenermittlung kam zum Ergebnis, dass die Variante trotz der schwierigen technischen Umsetzbarkeit genehmigungsfähig ist. Das damalige BMVI hat die generelle Zustimmung zur Weiterplanung erteilt, allerdings sollen weitere Varianten in den Vergleich aufgenommen werden.
In begründeten Fällen
Wertungskriterien Eignungsprüfung
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: 10%
Durchschnittlicher Jahresumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
"Verkehrsanlagen" und "Ingenieurbauwerke mit Zusammenhang von Tunnelbau"
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: 40%
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Referenzen vom angebotenen Fachpersonal (von Projektleiter*in und Projektingenieur*in) in den letzten 10 Jahren.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: 40%
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Referenzen und Tunnellänge
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: 10%
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Berufserfahrung der technischen Leitung in genannten Bereichen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise
sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils
von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch
eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende
Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer
Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür
ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft"
zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die
Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars
"HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem
Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die
Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der
unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen
gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die
Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz
von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von
Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche
durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche
Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
entsprechender Referenzen kann bereits mit dem
Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB
EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der
unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen
gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert), in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
In den Bereichen "Verkehrsanlagen" und "Ingenieurbauwerke" im Zusammenhang mit Tunnelbau von insgesamt 300.000 € netto sowie jeweils [Betrag gelöscht] Euro netto in den jeweiligen vorgenannten Bereichen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkei-ten
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Für die Straßen- und Tunnelplanung sind mindestens 2 Personen mit einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren, jeweils eine im Bereich Straßenplanung und eine im Bereich Tunnelplanung zu benennen, welche über ein abgeschlossenes Studium als Bauingenieur/-in, verfügen.
Ein/e Projektleiter*in ist zu benennen, der/die neben der oben geforderten Befähigung, 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter*in in mindestens einem der obengenannten Bereiche vorweist. Die Projektleitung kann beim Erfüllen der geforderten Qualifikationen vom Projektingenieur übernommen werden.
Es ist jeweils eine Referenz vom angebotenen Fachpersonal (von Projektleiter*in und Projektingenieure) in den letzten zehn Jahren in mindestens einem der folgenden Bereichen mit den folgenden Mindestkriterien anzugeben:
- Objektplanung "Verkehrsanlagen" gemäß HOAI, Lph 1-2, für den Neubau einer Bundesstraße mit Knotenpunkten, außerorts, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien , bzw.
- Objektplanung "Ingenieurbauwerke" gemäß HOAI mit Schwerpunkt bergmännischer Tunnelbau, Länge > 400 m, Lph 1-2, Neubau, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien.
Für die planerische Ausarbeitung ist mindestens 1 Bauzeichner*in (oder vergleichbare Berufsausbildung, z.B. Technischer Zeichner) mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung zu benennen. Die Arbeitsschwerpunkte bei den geforderten Zeichenprogrammen müssen in der Straßenplanung und Bauwerkkonstruktion gemäß Leistungsbeschreibung liegen. Alternativ kann die Tätigkeit von 2 Bauzeichner*innen (oder vergleichbare Berufsausbildung) ausgeübt werden.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Eine vergleichbare Planung gemäß § 43 und 47 HOAI in Lph 1 und 2, deren Planungsschwerpunkte an einer Straße mit Knotenpunkten, außerorts, und an einem Neubautunnel in bergmännischer Bauweise (Länge > 400) lag. Alternativ kann die Vorgabe durch 2 Referenzen, die jeweils einen der beiden Planungsschwerpunkte beinhalten, erfüllt werden.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium als Bauingenieur und min. 5 Jahre Berufserfahrung in der Straßen- bzw. Tunnelplanung. Die Berufserfahrung in den genannten Bereichen ist durch eine persönliche Referenz, die idealweise beide Fachbereiche abdeckt, nachzuweisen; alternativ durch zwei Referenzen, die jeweils einen Fachbereich abdecken. Die Referenz/en darf/dürfen nicht länger als 5 Jahre zu-rückliegen (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme der Leistung).
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
MS-Office, MS-Project, CAD-Software mit Schnittstellen gem. Leistungsbeschrei-bung/Vertragsbedingung, Kostenmanagement nach AKVS 2014, Ausgabe 11/2020.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens:
Ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem haben.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Referenzen zu §46 (3) Nr. 1 und 2 sind mit folgenden Angaben als Referenzblatt
/Referenzbeschreibung einzureichen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Angabe zur Tunnellänge
5. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
6. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten
Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
In Bezug auf den wertungsrelevanten Zeitraum von 5 bzw. 10 Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom
Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für
die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten
gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die
Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen
im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen,
Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx