Baden-Württemberg-Tarif GmbH - Testierung der Jahresendabrechnung (JEA) 2021 - 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR2HG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwtarif.gmbh/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baden-Württemberg-Tarif GmbH - Testierung der Jahresendabrechnung (JEA) 2021 - 2023
Die Hauptziele des Baden-Württemberg-Tarifs sind die Erhöhung des Kundennutzens durch ein einfaches und kundenfreundliches Tarif- und Vertriebssystem mit landesweit durchgängiger Nutzung von Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und öffentlichen Stra-ßenpersonenverkehr (ÖSPV) sowie die Weiterentwicklung von wettbewerbsneutralen Tarifstrukturen im verbundüberschreitenden öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb des Landes Baden-Württemberg.
Der Baden-Württemberg-Tarif beinhaltet Fahrausweise des Relationstarifs sowie des relationslosen Tarifs. Der Relationstarif beinhaltet Preisbestandteile für die verbundgrenzen-überschreitenden Fahrten mit dem Schienenpersonennahverkehr und Regiobussen sowie eine Anschlussmobilität für das Start- und Zieltarifgebiet innerhalb von Verkehrsverbünden.
Im Dezember 2020 wurde das Produktportfolio um die Zeitkarten für Jedermann ergänzt und zum August 2021 um die Ausbildungszeitkarten vervollständigt.
Die Baden-Württemberg-Tarif GmbH erstellt jährlich die Jahresendabrechnung für die an der Einnahmenaufteilung beteiligten Partner (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Busverkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde).
Ziel des Auftragnehmers ist es, die Testierung der Jahresendabrechnung der Jahre 2021 bis 2023 durchzuführen und somit den Partnern der Einnahmenaufteilung zu bestätigen, dass die Jahresendabrechnung durch die Baden-Württemberg-Tarif GmbH korrekt erstellt wurde.
Die Hauptziele des Baden-Württemberg-Tarifs sind die Erhöhung des Kundennutzens durch ein einfaches und kundenfreundliches Tarif- und Vertriebssystem mit landesweit durchgängiger Nutzung von Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) sowie die Weiterentwicklung von wettbewerbsneutralen Tarifstrukturen im verbundüberschreitenden öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb des Landes Baden-Württemberg.
Der Baden-Württemberg-Tarif beinhaltet Fahrausweise des Relationstarifs sowie des relationslosen Tarifs. Der Relationstarif beinhaltet Preisbestandteile für die verbundgrenzen-überschreitenden Fahrten mit dem Schienenpersonennahverkehr und Regiobussen sowie eine Anschlussmobilität für das Start- und Zieltarifgebiet innerhalb von Verkehrsverbünden.
Im Dezember 2020 wurde das Produktportfolio um die Zeitkarten für Jedermann ergänzt und zum August 2021 um die Ausbildungszeitkarten vervollständigt.
Die Baden-Württemberg-Tarif GmbH erstellt jährlich die Jahresendabrechnung für die an der Einnahmenaufteilung beteiligten Partner (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Busverkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde).
Ziel des Auftragnehmers ist es, die Testierung der Jahresendabrechnung der Jahre 2021 bis 2023 durchzuführen und somit den Partnern der Einnahmenaufteilung zu bestätigen, dass die Jahresendabrechnung durch die Baden-Württemberg-Tarif GmbH korrekt erstellt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemein-schaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden,
- 0,25 Mio. EUR für Vermögensschäden,
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung, dass der Gesamtumsatz des Bieters im letzten Geschäftsjahr (2021) mindestens das Zweifache der geschätzten Auftragssumme p.a. betragen hat (mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieterge-meinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Erfahrungsnachweis des Bieters (des Unternehmens) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2019), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Vergleichbar sind Aufträge über die Erstellung von Testaten für Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde oder Landestarifgesellschaften im Bereich der Einnahmenaufteilung oder Erlösgutachten für einen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB im Bereich des ÖPNV in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) p. a.
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte zu benennen.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG
Mit dem Angebot ist die in der Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg unterzeichnet abzugeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR2HG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]