Projekt Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf - Planungsleistungen für Abbruch, Entsorgung und Verbau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Swisttal
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swisttal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf - Planungsleistungen für Abbruch, Entsorgung und Verbau
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend für den Neubau der Grundschule mit integriertem Dorfsaal in Swisttal-Odendorf die Planungsleistungen für den Abbruch, Entsorgung und Verbau europaweit aus.
Swisttal
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Planungsleistungen für den Abbruch, Entsorgung und den Verbau der Bestandsgebäude im Rahmen des Projekts „Neubau der Grundschule mit integriertem Dorfsaal“ in Swisttal-Odendorf.
Das Honorar bzw. der Preis wird im späteren Verhandlungsverfahren durch ein von den späteren Bietern zu bepreisendes Leistungsverzeichnis und ein Angebotsblatt abgefragt.
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 36 Monaten erstrecken. Die Bieter müssen unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich ab Ende Oktober 2022) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt drei (u.U. bis zu fünf) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Sind mehr als drei Bewerber geeignet, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros.
Die Referenzen werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien:
Ein Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die hier angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können hier maximal 25 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen.
HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Die Punkteverteilung (max. 5 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
Abbruch:
5 Punkte: größer/gleich 25.000 m³ umbauter Raum;
4 Punkte: größer/gleich 20.000 m³ umbauter Raum;
3 Punkte: größer/gleich 15.000 m³ umbauter Raum;
2 Punkte: größer/gleich 10.000 m³ umbauter Raum;
1 Punkt: größer/gleich 5.000 m³ umbauter Raum;
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand der Projekterfahrung für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können hier maximal 20 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung sowie die Planungsleitung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden.
Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber“:
Berufserfahrung der Projektleitung:
über 13 Jahre = 10 Punkte,
13 Jahre = 9 Punkte,
12 Jahre = 8 Punkte,
11 Jahre = 7 Punkte,
10 Jahre = 6 Punkte,
9 Jahre = 5 Punkte,
8 Jahre = 4 Punkte,
7 Jahre = 3 Punkte,
6 Jahre = 2 Punkte,
5 Jahre = 1 Punkt,
unter 5 Jahren = Ausschluss.
Berufserfahrung des verantwortlichen Projektmitarbeiters (Planungsleitung):
über 11 Jahre = 10 Punkte,
11 Jahre = 9 Punkte,
10 Jahre = 8 Punkte,
9 Jahre = 7 Punkte,
8 Jahre = 6 Punkte,
7 Jahre = 5 Punkte,
6 Jahre = 4 Punkte,
5 Jahre = 3 Punkte,
4 Jahre = 2 Punkte,
3 Jahre = 1 Punkt,
unter 3 Jahren = Ausschluss.
Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit somit ingesamt 45 Punkte erreicht werden.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekanntgemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, auf das Erstangebot ohne weitere Verhandlungen den Zuschlag zu erteilen.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten der Vergabestelle.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, die für die Realisierung notwendig sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nach-weis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
- Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens € 500.000,00.
- Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000,00 € sowie für Sachschä-den und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.500.000,00 € (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragser-teilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken).
- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers.
- Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.
o Die/der Projektleiter*in muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
o Die/der Projektmitarbeiter*in (Planungsleitung) muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
- Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten zur Abbruchplanung.
Ein Referenzobjekt (Abbruch) ist vergleichbar, wenn o ein Abbruch von mindestens 5.000 m³ umbautem Raum zu planen war,
o der Abbruch in einem nachbarschaftlichen Baubereich (Rücksichtnahme auf nachbarschaftliche Bebauung) geplant wurde,
o die Planungsleistungen in den Jahren 2012 bis 2022 erbracht wurden.
Es wird ein Planungsbüro für den Abbruch, die Entsorgungsarbeiten sowie zumindest teilweise den Verbau der Bestandsgebäude gesucht. Zu planen und zu lösen sind unter anderem:
Für das Schulgebäude und das Wohngebäude (einschl. Kanalisation und Versorgungsleitungen sowie vereinzelte Rodungs- und Baumfällarbeiten):
- Überprüfen der bisherigen Kostenermittlungen und der bisherigen Konzeptionierung sowie der Planungsunterlagen für die Abbruchplanung auf Vollständigkeit
- Ggf. erstellen eines (neuen) Rückbaukonzeptes
- Erstellen von Abbruchanträgen und einholen von Genehmigungen
- Mitwirken bei Versorgerterminen sowie der Beschaffung von Zustimmungen von Betroffenen
- Asbestuntersuchung gem. TRGS 519 (mind. für das Schulgebäude)
- Erstellen eines Abrisskatasters
- Erstellen eines Entsorgungskonzeptes
- Erstellen eines Asbestsanierungskonzeptes
- Weitere Ausarbeitung des Abbruchkonzeptes
- Weitere Ausarbeitung der Planungsunterlagen für den Abbruch, die Entsorgung und den Verbau
- Erstellen der Verdingungsunterlagen für die Ausschreibung des Rückbaus von belasteten und unbelasteten Baustoffen, der Entsorgungsarbeiten und des Verbaus (in Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Bodengutachter), prüfen und werten der Angebote sowie ggf. weitere Unterstützung der Gemeinde bei der Auftragsvergabe (die Abwicklung des Ausschreibungsverfahrens wird über die Verwaltung erfolgen)
- Fachbauleitung nach TRGS 519/521 sowie ggf. TRGS 524
- Baukoordination ggf. nach BGR 128
- Gutachterliche Dokumentation von Abbruch- und Entsorgungsvorgängen
- Entsorgungsmanagement (u.a. zur Kostenoptimierung)
- Bauleitung des Verbauarbeiten in Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Bodengutachter
Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Förderhintergrund (Städtebauförderung) eine Aufteilung der Kosten nach Bauteilen (Aufteilung nach Prozenten für die neu entstehenden Gebäudeteile Schule / Dorfsaal) für die Mittelbewilligung und -Abrechnung in allen Leistungsphasen bzw. Leistungsstufen auch für die Abbrucharbeiten durchgehend erforderlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im jetzigen Verfahrensstand des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber aufgefordert, ihre Leistungsfähigkeit für den Auftrag darzulegen. Die Bewerber müssen dabei neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die fachliche Eignung nachweisen. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ist es zulässig, eine ARGE zu bilden oder zum Nachweis der (Teil-)Eignung auf Nachunternehmen zurückzugreifen, für die in diesem Falle allerdings eine Verpflichtungserklärung (siehe auch Vordruck „Verpflichtungserklärung“) beizubringen ist. Auf § 47 VgV wird hingewiesen.
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen auch tatsächlich die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, ist durch den Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle zu ersetzen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, wird gemäß § 47 Abs. 3 VgV im Auftragsfall festgelegt werden, dass der Bewerber und dieses Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die drei aussichtsreichsten Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingeladen und damit zu Bietern im Verfahren. In dessen Verlauf sind zunächst erste Angebote abzugeben, welche anhand momentan noch nicht bekannter oder nicht vorliegender weiterer (mit zusätzlichen Verfahrensbriefen übermittelter) Unterlagen zu erstellen sind. Über diese Angebote wird im Anschluss verhandelt, die verantwortlichen Bearbeiter der Bieter müssen ihre Angebote jeweils in einem Termin bei der Vergabestelle präsentieren. Die Termine sind für den 13.09., 14.09. und 16.09.2022 vorgesehen. Nach den Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, jeweils ein endgültiges Angebot abzugeben. Der bestbietende Teilnehmer erhält daraufhin den Zuschlag.
Eine Aufteilung der Leistungen in Lose findet nicht statt, da eine Losbildung bzgl. des einheitlichen Leistungsbilds nicht möglich ist.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Fragen der Bewerber werden auf gleichem Wege beantwortet und zudem in anonymisierter Form allen Bewerber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Alle Bewerber sollten sich frühestmöglich auf der Vergabeplattform registrieren, um ggf. weitere für das Verfahren maßgebliche Informationen zu erhalten, sie müssen sich registrieren, um einen Teilnahmeantrag einreichen zu können.
Die Registrierung ist kostenfrei. Wenn keine frühestmögliche Registrierung erfolgt, liegt es allein im Risikobereich des Bewerbers, falls er ggf. relevante Mitteilungen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten sollte („Holschuld“).
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen. Fragen werden spätestens 6 Kalendertage vor Teilnahmeantragsfrist beantwortet, sofern die Vergabestelle im Rahmen ihres Ermessens nicht zu dem Schluss gelangt, dass eine kurzfristigere Beantwortung ohne Verlängerung der Teilnahmeantragsfrist möglich ist.
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 5 („Referenzen“),
• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und • mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zu-rückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ab-lauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).