Mitwirkung von Jugendlichen in der Städtebauförderung - Urbane Liga 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.32-22.3

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=465279
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=465279
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mitwirkung von Jugendlichen in der Städtebauförderung - Urbane Liga 2022-2024

Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.32-22.3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der demografische Wandel führt zu einer neuen Zusammensetzung der Bevölkerung: die Bevölkerung altert weiterhin, es gibt mehr ältere als jüngere Menschen in Deutschland. 2013 waren bundesweit nur noch 16 % der Bevölkerung jünger als 18. Diese Entwicklung betrifft inzwischen alle Länder, die Zahl der Kinder und Jugendlichen nahm bis 2013 überall teils erheblich ab (vgl. Laufende Raumbeobachtung des BBSR). Es wird zukünftig auch darum gehen, attraktive Städte für junge Menschen zu schaffen, die qualitätsvoll gestaltet sind und auch ausreichend Raum für eine Mitgestaltung des eigenen Lebensumfeldes gewähren.

Ein Ergebnis der Stadtforschung des BBSR ist, dass Städte, Länder und Bund geeignete Formate und Möglichkeiten der Mitbestimmung und auch der Selbstorganisation zur Verfügung stellen. In der Stadtentwicklungspolitik sind viele Entscheidungen zu treffen, die unterschiedlichste Interessen berühren und sich oft erheblich auf die Lebensverhältnisse von Bürgerinnen und Bürgern auswirken. Viel zu wenig findet jedoch ein Austausch zwischen jungen Menschen, politischen Akteuren und ausführender Verwaltung statt. Um die Sichtweise und Bedarfe junger Menschen in politische Entscheidungsprozesse und Weichenstellungen einzubeziehen, ist hier ein persönlicher Austausch wichtig.

Für die Mitwirkung von Jugendlichen in der Städtebauförderung liegen bereits Erfahrungen vor, die in den Statusberichten der Programme beschrieben werden und in Praxisbeispielen aufgeführt sind. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass eine grundsätzliche Beteiligung von Jugendlichen im Rahmen der Städtebauförderung noch selten ist und verbesserungswürdig ist. Ziel ist, die Mitwirkung von Jugendlichen in allen Programmen der Städtebauförderung zu verbessern.

Seit 2018 existiert die Urbane Liga, die sich aus dem Jugendforum Stadtentwicklung des Bundesbauministeriums entwickelt hat und eine Maßnahme der Jugendstrategie der Bundesregierung ist. Die Urbane Liga diskutiert mit einem verantwortlichen Staatssekretär des Bundesbauministeriums oder dessen Vertretung und weiteren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des BMWSB und BBSR über aktuelle politische Fragen der Stadtentwicklung und der Städtebauförderung, insbesondere über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Mitbestimmung und Koproduktion.

Ziel der Urbanen Liga ist es, Jugendliche an der Stadtentwicklungspolitik und Stadtforschung des Bundes zu beteiligen, um dadurch neue Themen und Handlungsfelder zu identifizieren und zugleich die Mitwirkung von Jugendlichen in den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung zu verbessern. Engagierte Jugendliche und junge Stadtmacherinnen und Stadtmacher können so ihre Ideen zur zukünftigen Entwicklung von Städten und die Bedürfnisse der jungen Generation mit Vertretern des Ministeriums diskutieren. Die Mitglieder der Urbanen Liga treten somit als junge Expertinnen und Experten auf und beraten das Ministerium in Bezug auf eine gemeinwohlorientierte und jugendgerechte Stadtentwicklung. Sie erarbeiten hierzu auch neue Ansätze. Im Fokus der Urbanen Liga stehen Ansätze einer nutzergetragenen Stadtentwicklung, eines informellen Urbanismus und neue Governanceansätze in der Stadt.

Die Urbane Liga besteht aus einem aktuellen Jahrgang junger Stadtmacherinnen und Stadtmacher zwischen 17 und 27 Jahren und einem Alumni-Netzwerk, dem Urbane Liga e.V., der sich 2021 aus älteren Mitgliederinnen und Mitgliedern gebildet hat. Alle zeichnen sich durch ihr starkes Engagement für ihre Städte und ihre Ideen für eine bessere Zukunft aus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 176 470.58 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 176 470.58 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 27/07/2022
Ende: 30/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe "Eignungskriterien"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/07/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/07/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2022

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