Fremdprüferleistungen zur Herstellung einer Oberflächenabdichtung DK II Referenznummer der Bekanntmachung: EU_2022_008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.usb-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdprüferleistungen zur Herstellung einer Oberflächenabdichtung DK II
Fremdprüferleistungen zur Herstellung einer Oberflächenabdichtung DK II
Fremdprüferleistungen zur Herstellung einer Oberflächenabdichtung der Deponieklasse II ge-mäß DepV für mineralische Komponenten nach BQS 9-1 / DepV und für polymere Komponen-ten nach BAM-Richtlinien.
Die Beauftragungen für die einzelnen Bauabschnitte erfolgt stufenweise. Zunächst werden nur die Leistungen für Bauabschnitt 1 (BA 1) beauftragt (Leistungsstufe 1).
Nach derzeitigem Planungsstand beabsichtigt die Auftraggeberin für die weiteren Leistungsstufen wie folgt zu beauftragen:
Leistungsstufe 2: Beauftragung Juli 2023
Leistungsstufe 3: Beauftragung Juli 2024
Leistungsstufe 4: Beauftragung Juli 2025
Leistungsstufe 5: Beauftragung Juli 2026
Leistungsstufe 6: Beauftragung Juli 2027
Leistungsstufe 7: Beauftragung Juli 2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Ein Unternehmen ist nach § 122 Abs. 2 S. 1 GWB geeignet, wenn es die durch die Auftraggeberin im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Die Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe mittels Eigenerklärung zu belegen.
Die Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 Abs. 1 AEntG genannten Ausschlussgründe mittels Eigenerklärung zu belegen.
Die Bieter haben die Auftraggeberin von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten aus einer Verletzung von vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen seitens des Bieters freizustellen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte den Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorzulegen, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder - sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder der Dritte nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, diesen Nachweis auf andere Weise zu führen sowie den Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, der nicht älter als sechs Monate ist vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes mit dem Angebot einzureichen:
- Aussagekräftige Bankauskünfte, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sind, und eine Darstellung der gegenwärtigen Finanz-und Liquiditätslage des Bieters beinhalten,
und
- eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind im Sinne von § 45 Abs. 4 Nr. 4 letzter Hs VgV.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes vorzulegen:
- mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über früher erbrachte und nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Herstellung einer Oberflächenabdichtung mindestens DK II), in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
und
- eine Beschreibung der Qualifikation Ihres Unternehmens, insbesondere dem Nachweis für fremdprüfende Stellen nach Anhang 1 Nummer 2.1 gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der DepV vom 30.06.2020 und dem bundeseinheitlichen Qualitätsstandart 9-1 "Qualitätsmanagement - Fremdprüfung beim Einbau mineralischer Baustoffe in Deponieabdichtungssystemen" vom 05.08.2020 sowie dem Nachweis für fremdprüfende Stellen nach der "Richtlinie für die Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben einer fremdprüfenden Stelle beim Einbau von Kunststoffkomponenten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)" der 9. überarbeiteten Ausgabe aus 2016.
Die Beschreibung ist in Form eines Firmenporträts zu führen, mit Angaben der Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter. Die zuvor angeführten Nachweise sind der Beschreibung anzuhängen.
und
- die Akkreditierung des Prüflabors nach DIN EN ISO/IEC 17025.
und
- die Akkreditierung der Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020.
und
- eine Beschreibung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualität in Form einer Eigenerklärung; sofern vorhanden kann zur Nachweisführung eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt werden.
und
- den Nachweis über die Gewährleistung zur Einhaltung einer Reaktionszeit von maximal zwei Stunden bis zu einer Anwesenheit vor Ort zu erbringen.
In einigen Situationen während der Planungs- und der Bauphase, wird es erforderlich, dass der Auftragnehmer außerplanmäßig vor Ort bei der Auftraggeberin erscheinen muss. Hierfür erwartet die Auftraggeberin nach Aufforderung eine Reaktionszeit von maximal zwei Stunden bis zum Erscheinen bei der Auftraggeberin.
Hierfür hat der Bieter plausibel darzulegen (Wegstrecke vom Arbeits- und/oder Wohnort zur Auftraggeberin), wie dies eingehalten wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDB4D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben.
Darüber hinaus wird auf § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.