Rahmenvereinbarung Entwicklungs- und Wartungsleistungen der "Credit Risk Management Platform" Referenznummer der Bekanntmachung: 502-00XXXX-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Entwicklungs- und Wartungsleistungen der "Credit Risk Management Platform"
Entwicklungs- und Wartungsleistungen der "Credit Risk Management Platform"
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über Entwicklungs- und Wartungsleistungen der "Credit Risk Management Platform" der NRW.BANK. Die Laufzeit beträgt bis zu vier Jahre.
Die NRW.BANK betreibt diverse eigene Ratingmodelle in der "Credit Risk Management Platform" (CRMP) der Firma Actico. Im Rahmen des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages sollen ein weiteres eigenes Ratingmodell (Privatkundenrating) und eine Datenaggregation (BONITA) von Ratingdaten in die CRMP-Anwendung überführt werden. Die zu integrierenden Modelle sind derzeit in Excel implementiert.
Bei der Datenaggregation handelt es sich um Informationen zur Einkommens- und Vermögenssituation von Privatpersonen. Aus diesem Grund ist Datenschutz von großer Bedeutung. Die aggregierten Daten werden im Anschluss für zwei Ratingmodelle zur Erstellung eines Ratings benötigt. Des Weiteren wird ein Report zur Dokumentation generiert.
Ein nachgelagertes Ratingmodell ist das Privatkundenrating, welches im Rahmen dieses Projekts auch in die CRMP-Anwendung integriert werden soll. Beim Privatkundenrating handelt es sich um ein Risikoklassifizierungsverfahren für private Mietinvestoren. Es ist ein einfaches Scoring-Modell, welches auf Grundlage von diversen Informationen den Investor in eine Risikogruppe klassifiziert.
Das zweite, der BONITA nachgelagerte Ratingmodell ist in einer extern betriebenen Ratingsoftware implementiert und muss durch eine Webschnittstelle aus der CRMP- Anwendung die aggregierten Bonitätsdaten weiterleiten. Die angesprochene Webschnittstelle steht noch nicht zur Verfügung und wird durch den Anbieter der Ratingsoftware im Projektverlauf implementiert werden.
Die CRMP-Anwendung wird auf Basis einer MS SQL-Datenbank betrieben. Es existieren diverse Schnittstellen zu internen SAP-Mandanten, der "Cross-Asset Trading and Risk Platform" von FIS und dem bankeigenen Limitsystem. Die Ratingmodelle und das GUI Layout müssen mittels des Actico Modelers innerhalb der CRMP-Anwendung erstellt werden. Des Weiteren müssen die neuen Datenfelder der Regelmodelle in die MS SQL-Datenbank integriert werden und an vorhandene und neu zu implementierende Schnittstellen angebunden werden.
Neben der zuvor genannten und noch zu entwickelnden Webschnittstelle zur externen Ratingsoftware müssen die in der CRMP Plattform vorhandenen Schnittstellen zu SAP-GP durch einen neuen Datentransport erweitert werden. Neben einem einmal täglichen Transport zwischen den Systemen handelt es sich auch um eine Webschnittstelle, welche nach Useraktion Daten aus dem SAP-System in real-time abrufen kann.
Die Umsetzung umfasst die Implementierung der Modelle unter Berücksichtigung des Datenschutz-Konzeptes, die Begleitung der Tests, sowie die Dokumentation der durchgeführten Implementierung sowie erforderliche Wartungsleistungen. Die interne IT der NRW.BANK möchte die Entwicklung möglichst eng begleiten. Ziel dieser Zusammenarbeit ist der Know-how Aufbau in der NRW.BANK, so dass die Erstellung weiterer Verfahren und Schnittstellen in Zukunft durch diese internen MitarbeiterInen übernommen werden kann.
Die NRW.BANK schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung 240 Personentage abgerufen werden. Davon entfallen auf die Entwicklungsleistungen unverbindlich geschätzt einmalig 120 PT [70 Personentage Senior Berater (davon 50 offsite), 40 Personentage Berater (davon 30 offsite), 10 Personentage Java Entwickler (davon 9 offsite)] und auf die Wartungsleistungen pro Jahr 30 Personentage [24 Personentage Senior Berater (davon 22 offsite), 5 Personentage Berater (davon 4 offsite), 1 Personentag Java Entwickler (davon 3/4 offsite)]. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von insgesamt 400 Personentagen.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um 12 weitere Monate, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der NRW.BANK mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird, höchstens aber auf 48 Monate. Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt bei Erreichen der vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit. § 625 BGB findet keine Anwendung.
Zum Zwecke der wirksamen Überprüfung, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, behält sich die NRW.BANK die Durchführung von Bieterpräsentationen und Teststellungen vor. Die Präsentationen und Teststellungen diesen allein der Angebotsverifizierung; sie werden nicht gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen die erlaubte Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht unterliegt. Der Nachweis kann dem Angebot als Scan der Originalurkunde beigefügt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Implementierung und Wartung von neuen Modellen in der "Credit Risk Management Platform" der Firma Actico) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Vordrucks 03 erfolgen.
Der Umsatz des Bieters in dem genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 680.000 EUR betragen haben.
Nachweis von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig. Die NRW.BANK behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie die nachstehenden Mindestbedingungen erfüllt, die jeweils anhand aussagekräftiger Referenzerläuterung nachgewiesen sein müssen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Es sind mindestens 3 Referenzen nachzuweisen, die jeweils sämtlich die folgenden Mindestbedingungen erfüllen:
(1.) Erfolgreichen Abschluss von einem Projekten zur Erweiterung der "Credit Risk Management Platform" der Firma Actico
(2.) m Referenzzeitraum
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
2. Zum Nachweis, dass kein Verstoß gegen Art. 5k der (EU) Nr. 833/2014 vorliegt, hat jeder Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 08 abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zum Submissionstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen:
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
5 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
6 Vordruck 07 Preisblatt
7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung*/***
8 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)*
9 CVs des eingesetzten Teams
10 Vordruck 08 Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022*
Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant:
Nr. Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
2 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer**
5 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung des Nachunternehmers **/***
7 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers (nicht älter als 6 Monate)**
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
*** Nur, soweit in dem Mitgliedstaat des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DFCK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.