Einrichtung eines Zentrenmanagements für die Stadt Iserlohn und das Stadtteilzentrum Letmathe Referenznummer der Bekanntmachung: 049/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iserlohn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung eines Zentrenmanagements für die Stadt Iserlohn und das Stadtteilzentrum Letmathe
Die Stadt Iserlohn initiiert aktuell den Einstieg in ein systematisches Immobilien- und Geschäftsflächenmanagement. Hieraus resultiert der konkrete Anlass und Bedarf, im Rahmen eines förderfähigen Zentrenmanagements die Beschäftigung je eines/r "Citymanagers/in" für die Stadtteile "Iserlohn-Zentrum" und "Letmathe" anzustreben und diese/n mit Tätigkeiten zu betrauen, die im Interesse der Stadtteilentwicklung beider Teilbereiche und damit der ganzen Stadt Iserlohn liegen.
Stadt Iserlohn / Innenstadtzentrum
Stadt Iserlohn / Innenstadtzentrum 58636 Iserlohn
Die Leistungsvorgaben sind dem Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Stadt Iserlohn / Stadtteilzentrum Letmathe
Stadtteil Letmathe 58642 Iserlohn
Die Leistungsvorgaben sind dem Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung eines Zentrenmanagements für die Stadt Iserlohn und das Stadtteilzentrum Letmathe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDQ92VY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.iserlohn.de