BLB /Z /NL Münster/Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen/Unterhaltsreinigung/Los 1.7_100-22-00015 Referenznummer der Bekanntmachung: 100-22-00015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
BLB /Z /NL Münster/Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen/Unterhaltsreinigung/Los 1.7_100-22-00015
UHR: Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl.
insbes. Nr. 6.4 der Leistungsbeschreibung zur UHR).
Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Ausschreibung der externen Qualitätskontrolle für diese Leistung erfolgt in einer gesonderten Ausschreibung. Eine gleichzeitige Beauftragung von Leistungen der Unterhaltsreinigung und der externen Qualitätskontrolle für die gleichen Objekte wird ausgeschlossen.
48143 Münster, 48147 Münster, 48653 Coesfeld
Das Fachlos 1, Unterhaltsreinigung, umfasst insgesamt 1 Gebietslose.
Unterhaltsreinigung Los 1.7 in 4 WE (Wirtschaftseinheiten)
Es sind ggf. die Bemerkungen und die Hinweise auf erhöhte Sicherheitsbestimmungen in der Liegenschaftsübersicht/Liegenschaftsverzeichnis dringend zu beachten!
Besondere Qualifikationen (Siehe Punkt 8.1 der Vertragsbedingungen) als Desinfektor und Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz gem. Hinweis in der Spalte Bemerkungen der Liegenschaftsübersicht ggf. erforderlich.
Leistungsbeginn ist der 01.09.22
Link zur digitalen Bieteroberfläche:
Besichtigung der Referenzobjekte: Der Bieter hat ggf. die Möglichkeit nach Vereinbarung vor Angebotsabgabe Referenzobjekte zu besichtigen. Hierzu sind weitere Hinweise im Liegenschaftsverzeichnis, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, aufgeführt.
Eine Objektbesichtigung ist verpflichtend für die WE1204. Hierzu sind weitere Hinweise in der Liegenschaftsübersicht und dem beiliegenden Formular Objektbesichtigung zu beachten, insbes. der Hinweis bzgl. des evtl. erforderlichen Immunisierungsnachweises. Dem Angebot ist, zum Nachweis der Objektbesichtigung, das unterschriebene Formular Objektbesichtigung, beizulegen. Eine nicht durchgeführte und nachgewiesene Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1.7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY90B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.