Postdienstleistungen bei der AOK NordWest - Mailing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03-14-NW-ALZ_BüvA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen bei der AOK NordWest - Mailing
Die AOK NordWest schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für einen Teilbereich Ihrer Mailings aus. Die Mailings sind grundsätzlich bundesweit zuzustellen, der überwiegende Teil verteilt sich jedoch auf die Gebiete Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragsnehmer pro Los für die beschriebene Abholung, Beförderung, teilweise Freimachung/Frankierung (Standardpost) und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden.
Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).
Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Es können auch Konsolidierer an der Ausschreibung teilnehmen.
Mailings AOK Prämienprogramm und AOK Familienbonus
Los 1: Mailings zu den Themen AOK-Prämienprogramm und AOK-Familienbonus (nationale Zustellung)
durchschnittlich ca. 500 Sendungen pro Woche
Produktart / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich)
1. Dialogpost Standard bis 50 g / 22.500
(Wochenversand je 500 Stück)
2. Dialogpost Standard bis 50 g / 132.500
(Jahresversand)
3. Kompaktbrief bis 50 g / 300
(national)
4. Kompaktbrief bis 50 g / 10
(international)
Kennung/Anzahl der Sendungen Jahresversand 2021/Prozentuale Verteilung auf LZ / LR
LZ 3 / 5.771 / 4,36
LZ 4 / 9.137 / 6,90
LZ 5 / 9.442 / 7,13
LR 23 / 3.504 / 2,64
LR 24 / 5.662 / 4,27
LR 25 / 4.440 / 3,35
LR 32 / 9.389 / 7,09
LR 33 / 10.886 / 8,22
LR 44 / 9.794 / 7,39
LR 45 / 7.568 / 5,71
LR 46 / 4.276 / 3,23
LR 48 / 7.977 / 6,02
LR 57 / 5.554 / 4,19
LR 58 / 12.829 / 9,68
LR 59 / 12.276 / 9,26
0-9 / 13.994 / 10,56
Summe / 132.500 / 100,00
a) Zu II.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: 443.955,20 EUR.
übrige Mailings mit nationaler Zustellung
Los 2: übrige Mailings mit überwiegend nationaler Zustellung
Produktart / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich)
1. Standardbrief national bis 20 g / 68.162
2. Dialogpost Standard bis 20 g / 987.615
3. Dialogpost Selfmailer bis 20 g / 15.000
4. Dialogpost Karte bis 20 g / 5.000
5. Standardbrief international bis 20 g / 5.000
a) Zu II.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: 2.155.277,80 EUR.
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Schleswig-Holstein Nord
Los 3: Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Schleswig-Holstein Nord
Produktart / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich)
1. Dialogpost Standard bis 20 g / 140.000
(2 Abholungen zu je 70.000 Stück)
a) Zu II.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: 238.461,60 EUR.
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Schleswig-Holstein Süd
Los 4: Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Schleswig-Holstein Süd
Produktart / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich)
1. Dialogpost Standard bis 20 g / 140.000
(2 Abholungen zu je 70.000 Stück)
a) Zu II.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: 238.461,60 EUR.
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Ostwestfalen
Los 5: Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Ostwestfalen
Produktart / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich)
1. Dialogpost Standard bis 20 g / 280.000
(2 Abholungen zu je 140.000 Stück)
a) Zu II.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: 471.421,60 EUR.
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Südwestfalen
Los 6: Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Südwestfalen
Produktart / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich)
1. Dialogpost Standard bis 20 g / 210.000
(2 Abholungen zu je 105.000 Stück)
a) Zu II.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: 354.941,60 EUR.
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Ruhrgebiet
Los 7: Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Ruhrgebiet
Produktart / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich)
1. Dialogpost Standard bis 20 g / 280.000
(2 Abholungen zu je 140.000 Stück)
a) Zu II.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: 471.421,60 EUR.
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Münsterland
Los 8: Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Münsterland
Produktart / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich)
1. Dialogpost Standard bis 20 g / 140.000
(2 Abholungen zu je 70.000 Stück)
a) Zu II.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: 238.461,60 EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mailings AOK Prämienprogramm und AOK Familienbonus
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
übrige Mailings mit nationaler Zustellung
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Schleswig-Holstein Nord
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Schleswig-Holstein Süd
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Ostwestfalen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Südwestfalen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Ruhrgebiet
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mailings zu dem Thema Kursprogramm der Region Münsterland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I) zu II. 1.5.): Geschätzte Gesamtkosten (netto) für Los 1 bis Los 8 inklusiver aller Optionen: 4.612.402,60 EUR.
(II.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR24K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".