Preisprüfung inkl. Beratung zu wirtschaftlichen Themenkomplexen und Wissenstransfer Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.19 - 0602/20/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]420
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Preisprüfung inkl. Beratung zu wirtschaftlichen Themenkomplexen und Wissenstransfer
Folgende Leistungen sollen erbracht werden:
•Prüfungen nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 - "LSP") durchzuführen.
•Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung bei Verhandlungen mit der AN
•Beratung im Zusammenhang mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten
•Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich der Anwendung der "Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" und der "Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)"
•Einleiten eines Wissenstransferprozesses und dessen Dokumentation.
Ein Projektteam bestehend aus den Rollen Projektleiter mit der Qualifikation Steuerberater, sowie Consultant A und Consultant B mit Hochschulstudium mit wirtschaftwissenschaftlichem Schwerpunkt. Consultant A und B unterscheiden sich in der geforderten Erfahrung.
Berlin, nach Aufnahme der Auftragnehmerin in die Geheimschutzbetreuung des BMWi können die Räumlichkeiten der Auftragnehmerin oder des anderen Unternehmens (im Falle der Unterauftragsvergabe) Erfüllungsort sein.
•Prüfungen nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 - "LSP") durchzuführen. •Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung bei Verhandlungen mit der AN •Beratung im Zusammenhang mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten •Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich der Anwendung der "Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" und der "Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)" •Einleiten eines Wissenstransferprozesses und dessen Dokumentation. •Durchführung von Preisprüfungen Ein Projektteam bestehend aus den Rollen Projektleiter (der Angehöriger der Gruppe der steuerberatenden Berufe [Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt] sein muss) , sowie Consultant A und Consultant B mit Hochschulstudium mit wirtschaftwissenschaftlichem Schwerpunkt. Consultant A und B unterscheiden sich in der geforderten Erfahrung. Der maximal abrufbare Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 672.150,00 € netto. Die Rahmenvereinbarung endet, wenn die Summe der Abrufwerte aller Einzelabrufe den Höchstwert erreicht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre, mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern das Gesamtvolumen von 672.150,00 € netto noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre, mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern das Gesamtvolumen von 672.150,00 € netto noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde.
Die Beschaffung wird für die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) durchgeführt. Abrufberechtigt ist allein die BDBOS.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Preisprüfung inkl. Beratung zu wirtschaftlichen Themenkomplexen und Wissenstransfer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47800
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.